Diskussion:Oberstes Gericht

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Pistazienfresser in Abschnitt Oberstes Verwaltungsgericht (Schweden)

Situation in der Schweiz Bearbeiten

Die Schweiz tanze aus der Reihe der "geteilten" Höchstgerichtsbarkeit, so wird es im Artikel suggeriert. Dies ist aber nur teilweise richtig. Zwar ist das Bundesgericht die höchste rechtsprechende Instanz der Schweiz, daneben gibt es aber mindestens ein weiteres höchstes Gericht, nämlich das Militärkassationsgericht, dessen Urteile grundsätzlich nicht beim Bundesgericht angefochten werden können. Die Militärjustiz ist formal und materiell eigenständig. Des weiteren fällen einige andere Behörden wie der Bundesrat, die Departemente (~ Ministerien), die Bundesversammlung und einige Kommissionen Entscheidungsbefugnisse über Beschwerden wahr, die ihrer Natur nach als richterlich qualifiziert werden könnten, ohne dass diese Entscheidungen gerichtlich angefochten werden könnten. Man vergleich z. B. in Deutschland die Funktion des Bundesrates, darüber zu entscheiden, ob ein Bundesland seine Pflichten gegenüber dem Bund verletzt habe, was als richterliche Funktion angesehen werden könnte (wobei in Deutschland allerdings eine Anfechtung beim Bundesverfassungsgericht möglich ist). Daher gibt es auch in der Schweiz verschiedene Höchstinstanzen, wobei faktisch die Situation durchaus eher jener in den Common-Law-Staaten vergleichbar bleibt. --212.103.72.27 00:33, 11. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Oberstes Verwaltungsgericht (Schweden) Bearbeiten

Högsta förvaltningsdomstolen sollte wohl einheitlich entweder als Oberstes Verwaltungsgericht oder als Oberster Verwaltungsgerichtshof übersetzt werden.--Pistazienfresser (Diskussion) 14:38, 25. Jul. 2021 (CEST)Beantworten