Diskussion:BFH/NV

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Siehe-auch-Löscher in Abschnitt Nicht veröffentlichte Veröffentlichungen

NV nicht im BStBl? Bearbeiten

Der vorherige Artikel, wonach NV dafür stünde, dass die Urteile nicht im BStBl erscheinen, ist falsch. Quelle ist die Verlagsseite selbst, vgl. http://www.haufe.de/SID121.Cx_sl0hrtxE/shop/productDetails?orderNo=A03365VJ01&viewName=description --Kobschaetzki 19:20, 2. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Möchte darauf hinweisen, dass dies falsch ist, NV bedeutet nicht veröffentlicht im BStBl. Nur dies ist für den Rechtsanwender relevant, da eine Veröffentlichung im BStBl. Bindungswirkung für die Finanzverwaltung entfaltet. Dies ergibt sich auch, wenn man sich den angegebenen Link auf die Seite des Verlages genau anschaut, wobei die Verlagsseite (Werbung) als Erkenntnisquelle nicht zu empfehlen ist. (nicht signierter Beitrag von 62.206.52.181 (Diskussion | Beiträge) 09:47, 25. Sep. 2009 (CEST)) Beantworten
Zur Präzisierung:
Die Entscheidungen des BFH sind für die Rechtsanwender und die Finanzgerichte sowie den BFH relevant. Damit ist es für die Rechtsanwender irrelevant, ob eine BFH- Entscheidung in BStBl II veröffentlicht ist. Nur für die Finanzverwaltung ist es relevant, ob eine Freigabe der Entscheidung in BStBl II erfolgt ist. Das Finanzgericht wird also die Entscheidungen in BFH/NV beachten. --89.204.155.218 20:46, 4. Mai 2013 (CEST)Beantworten

alle Urteile in NV Bearbeiten

Der Artikel liest sich so, als würden nur diejenigen BFH-Entscheidungen in BFH/NV aufgenommen, die nie amtlich veröffentlicht werden. Mittlerweile erscheinen aber alle BFH-Entscheidungen in BFH/NV, sowohl die später amtlich veröffentlichten als auch diejenigen, die nicht amtlich veröffentlicht werden.

Beispiel für eine im BStBl II veröffentlichte Entscheidung: BFH Urteil vom 16.03.2004 - VIII R 33/02; BFH/NV 2004 S. 1002; BFHE 205, 270; BStBl II 2004 S. 927.

Beispiel für eine nicht im BStBl II veröffentlichte Entscheidung: BFH Urteil vom 05.03.2008 - I R 12/07; BFH/NV 2008 S. 1273; BFHE 220, 454.

Beispiel für eine weder im BStBl noch in BFHE veröffentlichte Entscheidung: BFH Urteil vom 14.03.2006 - I R 38/05; BFH/NV 2006 S. 1515.

Die Besonderheit von BFH/NV ist also, dass man damit eine komplette Entscheidungssammlung erwirbt, während BFHE nur diejenigen Entscheidungen umfasst, die der BFH für bedeutend hält, und das Bundessteuerblatt II nur diejenigen Entscheidungen, an welche die Finanzverwaltung gebunden ist. --Steuerhorst (Diskussion) 19:03, 24. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Nicht veröffentlichte Veröffentlichungen Bearbeiten

siehe Diskussion:Bundesfinanzhof#Nicht veröffentlichte Veröffentlichungen --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 08:50, 3. Mär. 2021 (CET)Beantworten