Das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (kurz BLN) ist ein Verzeichnis geschützter Landschaften und anderer Naturobjekte in der Schweiz. Es ist das älteste schweizerische Bundesinventar und umfasst 162 Objekte in allen Landesteilen. Damit dokumentiert es die Vielfalt der natürlichen und kulturellen Landschaftswerte der Schweiz. Mit dem Inventar bezweckt der Bund die ungeschmälerte Erhaltung der beschriebenen Landschaften.
Eine Grundlage für die Erarbeitung des Bundesinventars bildete das KLN-Inventar (Inventar der zu erhaltenden Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung), das die Organisationen Pro Natura, Schweizer Heimatschutz und Schweizer Alpen-Club 1963 zusammengestellt hatten. Das neue Inventar entstand gemäss dem Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG), das am 1. Juli 1966 in Kraft getreten war. Von 1977 bis 1998 wurden vier Serien mit insgesamt 162 Objekten in die Liste aufgenommen. Die Areale bedecken zusammen 19 % der Landesfläche der Schweiz. 2017 verabschiedete der Bundesrat die Revision des Inventars und der dazugehörigen Verordnung.[1] Die offiziellen Namen einiger BLN-Landschaften wurden bei der Revision abgeändert, um die Objekte genauer zu bezeichnen oder die Begriffe den sprachlichen Gewohnheiten der Regionen anzupassen.
Der BLN-Bestand ist in vier Kategorien unterteilt:
Einzigartige Objekte – Landschaften und Objekte, die wegen ihrer Eigenart, Ausdehnung, Schönheit, ökologischen Funktion oder der kulturgeografischen und allgemein ihrer wissenschaftlichen Bedeutung einmalig sind.
Typlandschaften – Regionen, die als Kulturlandschaften für eine bestimmte Landesgegend als besonders typisch gelten.
Grossräumige Erholungslandschaften – Gebiete, die dank besonderen Naturerlebnissen die Erholung und die Gesundheit und die Identitätsbildung fördern können und damit eine spezielle touristische Bedeutung haben.
Naturdenkmäler – Einzelobjekte wie Findlinge, Gesteinsaufschlüsse, Geotope, Orte an einem Flusslauf oder bestimmte Landschaftsformen.
Die Objekte des Bundesinventars wurden auch in einzelne kantonale Landschaftsinventare übernommen, wo die Verzeichnisse um regionale und lokale Landschaftsschutzgebiete und besondere landschaftsprägende Elemente und geomorphologische Besonderheiten ergänzt sind.[2]
Die in das Inventar aufgenommenen Objekte sollen mit ihren charakteristischen Eigenschaften erhalten bleiben. Die Landschaften und ihre Elemente verdienen grösstmögliche Schonung. Das BLN ist für Amtsstellen des Bundes mit landschaftsbezogenen Tätigkeiten verbindlich, und diese dürfen keine Eingriffe vornehmen, sofern an den Projekten kein gleich- oder höherwertiges öffentliches Interesse von nationaler Bedeutung besteht (wie zum Beispiel beim Bau überregionaler Infrastrukturanlagen). Das BLN selbst hat keine direkte Rechtswirkung auf das Grundeigentum: Die Aufnahme in das BLN-Inventar bedeutet nicht, dass eine Landschaft im Sinne des Naturschutzes unter Schutz gestellt wird (im Unterschied zu mehreren anderen Bundesinventaren); die Definition als Biotop- und Artenschutzgebiet kann durch die Aufnahme in einen kantonalen oder kommunalen Richt- bzw. Nutzungsplan erfolgen. In vielen Fällen wurden von Kantonen und Gemeinden nur gewisse Teilgebiete von BLN-Landschaften auch als Schutzgebiete definiert, viele davon schon lange bevor das Bundesinventar entstand. Die älteren kantonalen Schutzgebietsverzeichnisse standen schon für die Redaktion des KLN-Inventars zur Verfügung.