Aufenthaltsgenehmigung

Oberbegriff für die in § 5 Ausländergesetz aufgeführten Formen der Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland

Aufenthaltsgenehmigung war der Oberbegriff für die in § 5 Ausländergesetz aufgeführten Formen der Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland:

Im Aufenthaltsgesetz, das seit dem 1. Januar 2005 in Deutschland gilt und das Ausländergesetz ersetzt, ist der Oberbegriff Aufenthaltsgenehmigung durch den Begriff Aufenthaltstitel (Rechtsbegriff aus dem Asyl- und Ausländerrecht der Europäischen Union) ersetzt.

Für die aktuelle Rechtslage → Hauptartikel: Aufenthaltsstatus (Deutschland).

Siehe auch Bearbeiten

Wiktionary: Aufenthaltsgenehmigung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Der Begriff Aufenthaltserlaubnis auch im aktuellen Aufenthaltsgesetz von 2005 enthalten.