Workfare

amerikanisches Konzept der Arbeitsmarktpolitik

Workfare ist ein in den 1990er Jahren in den USA entstandenes arbeitsmarktpolitisches Konzept, das staatliche Transferleistungen mit einer Verpflichtung zur Arbeitsaufnahme verknüpft. Die englische Bezeichnung workfare ist in Anlehnung an Work + Social Welfare = Workfare, also "Arbeit und Sozialhilfe", letzteres in den USA auch als Wohlfahrt bezeichnet, entstanden.

Demonstration, Oktober 2011

Das Modell ist ein wichtiges Element der Sozialsysteme vor allem in den USA. Es zielt darauf ab, ohne zusätzliche Qualifizierungsmaßnahmen „möglichst viele Transferbezieher dazu zu bringen, eine unsubventionierte Beschäftigung auf dem regulären Arbeitsmarkt anzunehmen“. Damit unterscheidet es sich von anderen Konzepten wie dem ursprünglichen Verständnis von Bürgerarbeit.[1]

Idee Bearbeiten

Workfare sind Aktivierungsmaßnahmen, die vor allem darauf abzielen, die Arbeitssuche und -aufnahme durch verbindliche Absprachen und durch Androhungen von Sanktionen zu erhöhen. Folgende drei Merkmale sind bestimmend:[2]

  1. Es besteht eine Verpflichtung zur Teilnahme am Workfare-Konzept mit Auswirkungen auf die Rechte der Betroffenen: Eine Verweigerung zieht das Risiko der Verminderung oder Streichung von Sozialleistungen nach sich. Dies beruht auf der Annahme, der Grund für Arbeitslosigkeit liege nicht primär in einem Fehlen an Arbeitsplätzen, sondern am Mangel an Motivation und Anstrengung bei den Betroffenen.
  2. Der Schwerpunkt von Workfare liegt auf der Aufnahme von Arbeit und weniger auf Ausbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen oder sonstigen Formen der Aktivierung. Ob dabei als Ziel die Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt oder der Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit relevant ist, wird dabei zunächst offengelassen.
  3. Workfare ist entweder eine Bedingung zum Erhalt von Sozialleistungen, oder aber es stellt (z. B. durch eine Lohnzahlung) einen adäquaten Ersatz für diese bereit. Voraussetzung zur Teilnahme ist wie bei Sozialleistungen eine individuelle Bedürftigkeit der Betroffenen (vgl. Koch u. a., 2005).

Deutschland Bearbeiten

Eine Pflicht zur Arbeit besteht für Arbeitslose in Deutschland faktisch seit jeher.[3] Dies war aber in der Vergangenheit an Zumutbarkeitskriterien in Form eines Berufsklassenschutzes, der über die Zeit der Arbeitslosigkeit abnahm, gebunden. Eine Heranziehung zu gemeinnütziger Arbeit ergab sich genaugenommen für Langzeitarbeitslose ebenfalls schon immer, aber erst im Verlauf der 1990er Jahre starteten einige Kommunen (Bielefeld, Köln, Krefeld, Leipzig, Nordhausen, Offenbach, Osnabrück, Paderborn, Pforzheim, Saarbrücken, Siegen und Stuttgart)[4] Modellprojekte, die dem heutigen, sogenannten Ein-Euro-Job-Modell (Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung) unter Arbeitslosengeld II entsprechen. Viele weitere Kommunen kopierten diese Modelle im Verlauf der Jahre, bis es mit dem Hartz-Konzept zu einer bundesweit einheitlichen Grundlage kam. Allerdings sind bis heute immer nur ein Teil der Langzeitarbeitslosen in solchen Maßnahmen, während im reinen Workfare-Konzept die Arbeitsaufnahme obligatorisch, also für alle Arbeitslosen umgesetzt werden soll.

In Deutschland wird das Workfare-Konzept in Form von Ein-Euro-Jobs und Kombilohn praktiziert. Alternative Ansätze zum Workfare, insbesondere Lohnbezuschussungen wie der Kombilohn oder die aktivierende Sozialhilfe, werden jedoch immer wieder diskutiert. Roland Koch gilt als einer der Vorreiter dieser Idee.

Im Zukunftsbericht 2009 des Landes Nordrhein-Westfalens unter Jürgen Rüttgers heißt es: „Der entstehende Anreiz, anstelle einer staatlicherseits angebotenen gemeinnützigen Ganztagstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt auch solche Angebote anzunehmen, die gegenwärtig in rationaler Entscheidung zumeist kaum in Betracht gezogen werden, kann ein erhebliches Beschäftigungspotenzial bei einer gleichzeitigen massiven Haushaltsentlastung mobilisieren.“[5] Ebenso präsentierte Horst Seehofer im Juli 2009 den Abschlussbericht der Zukunftskommission des Landes Bayern, in dem eine „intensivere Einforderung von Gegenleistung“[6] für staatliche Transferzahlungen gefordert wird.[7]

Infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 zum Arbeitslosengeld II[8] wurde in der Sozialrechtswissenschaft die Frage wieder intensiver erörtert, ob Workfare-Elemente im Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches, z. B. Leistungskürzungen des Arbeitslosengeldes II nach Ablehnung einer Arbeitsgelegenheit, mit dem Menschenwürdekonzept des Art. 1 des Grundgesetzes vereinbar sind.[9]

Arbeitspflicht für Asylwerber Bearbeiten

Nach §5 des derzeit gültigen Asylbewerberleistungsgesetz können Asylwerber zu Arbeiten zur Aufrechterhaltung und Betreibung der Einrichtung sowie bei staatlichen, bei kommunalen und bei gemeinnützigen Trägern verpflichtet werden.[10] Im Februar 2024 wurde bekannt gegeben, dass der Thüringer Landrat Christian Herrgott im Saale-Orla-Kreis eine Arbeitspflicht für Geflüchtete im Ausmaß von vier Stunden täglich einführen will.[11][12][13] Zur Arbeit verpflichtet werden sollen Flüchtlinge, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, in einer ersten Phase soll auf Freiwillige zurückgegriffen werden. Das Vorhaben wird vom Präsidenten des Deutschen Landkreistages Reinhard Sager (CDU) unterstützt, dieser forderte bereits im Oktober 2023 eine Ausweitung der erlaubten Arbeitsbereiche auf den gesamten regulären Arbeitsmarkt und den Einsatz von Asylwerbern auch in der Privatwirtschaft im Bereich der Gastronomie.[14] Bundesarbeitsminister Hubertus Heil von der SPD sprach sich ebenso dafür aus, Asylwerber zu gemeinnützigen Tätigkeiten einzusetzen, sieht dies allerdings nur als Möglichkeit die Wartezeit zu überbrücken, bis sie einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgehen können.[15][16][17]

Österreich Bearbeiten

In Österreich entstanden in den letzten Jahren Workfare-Konzepte für Aslywerbende, bei denen die Auszahlung der staatlichen Grundversorgung an die verpflichtende Arbeitsleistung gekoppelt werden soll.

Verpflichtender Integrationsdienst Bearbeiten

Nach schweren Ausschreitungen in Linz am Halloween-Tag 2022 und an Silvester 2022/2023, an denen mehrere Asylwerber beteiligt waren, forderte im Januar 2023 der oberösterreichische SPÖ-Landesparteivorsitzende und Landesrat (vergleichbar mit einem Landesminister) Michael Lindner, die Einführung eines verpflichtenden Integrationsdienstes für Asylsuchende, der sich am Freiwilligen Sozialjahr orientieren soll und auch Sprachkurse enthalten soll. Bei diesem Modell steht die Integration durch Arbeit und Sprachkurse im Vordergrund.[18][19]

Arbeitspflicht für Menschen im Asylverfahren Bearbeiten

Im Januar 2023 wurde vom Vorarlberger ÖVP-Landtagsabgeordneten Roland Frühstück ein Asylwerber betreffendes Workfare-Modell veröffentlicht, in dem Asylbewerber zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet werden sollen, da Asylwerber Rechte und Pflichten hätten und in Österreich während des Verfahrens entsprechend versorgt würden. Daher dürfe der Staat auch eine Gegenleistung erwarten.[20] Im September 2023 forderte der fachlich zuständige oberösterreichische Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer ebenfalls die Einführung von verpflichtenden kommunalen Tätigkeiten mit Ausnahmen für Schwangere, Kinder und Alten, gekoppelt an die Auszahlung der Grundversorgung.[21] Bei der ebenfalls im September 2023 stattgefundenen Konferenz von Innenminister Gerhard Karner und den fachlich für innere Angelegenheiten zuständigen Landesreferenten bzw. Landesräten (entspricht einer Innenministerkonferenz) wurde beschlossen, dass das Innenministerium ein Modell entwickeln sollte, welches Hilfstätigkeiten und den Bezug der Grundversorgung koppeln sollte. Es war fraglich, ob die Koppelung von Arbeitsverpflichtung und Auszahlung der Gelder für Flüchtlinge rechtlich möglich sei, eine Rechtsauskunft des Innenministeriums bestätigte diese Möglichkeit im Dezember 2023. Zu diesem Zeitpunkt planten die Bundesländer Oberösterreich, Salzburg und Vorarlberg die Einführung einer Arbeitspflicht.[22][23][24]

Entgegen der ursprünglichen Rechtsmeinung des Innenministeriums wurde in der im Februar 2024 vorgelegten Verordnung jedoch auf die Arbeitspflicht verzichtet, jedoch die Möglichkeiten eines freiwilligen Einsatzes erweitert. So können auf freiwilliger Basis Tätigkeiten „Organisationen unter dem bestimmenden Einfluss einer Gebietskörperschaft oder eines Gemeindeverbandes“ und im Bereich von „Nichtregierungsorganisationen“ eingesetzt werden können, womit Einsätze in Pflege- und Seniorenheimen, in Bibliotheken, auf Friedhöfen, Sporteinrichtungen sowie sozialen Einrichtungen möglich sind.[25] Die Länder Vorarlberg und Oberösterreich planen über eine Integrationsvereinbarung weiterhin eine Arbeitsverpflichtung umzusetzen.[26] Das Konzept des Innenministeriums sah vor, dass Asylwerbende neben gemeinnütziger Arbeit im Asylquartier auch im Auftrag von Ländern und Kommunen für gemeinnützige Organisationen einsetzbar sein sollten. Bei Weigerung die Arbeitspflicht zu erfüllen, wäre eine Reduktion des Taschengeldes (40 Euro pro Monat) oder eine Umstellung von Geld- auf Sachleistungen (zum Beispiel Essensgutscheine) oder eine Kürzung von Sachleistungen geplant gewesen. Für die Umsetzung sind die Länder zuständig.[27]

USA Bearbeiten

Besonders verfolgt der US-Bundesstaat Wisconsin mit seinem Programm „Wisconsin Works“ in Milwaukee die Workfare-Idee unter den Maximen „no work, no pay“ bzw. „Whoever can work must work“. Verwirklicht wurde dies in einem gestuften Maßnahmensystem:

  • Arbeitsgewöhnung für Schwervermittelbare, maximal 24 Monate, 28 Stunden Arbeit und 12 Stunden Qualifizierung pro Woche.
  • Kommunale Servicearbeit für Nichtvermittelbare, maximal 9 Monate mit 30 Stunden Arbeit und 10 Stunden Qualifizierung pro Woche.
  • Arbeit auf Probe mit Lohnkostenzuschuss im ersten Arbeitsmarkt, maximal für 6 Monate, volle Arbeitszeit und volles Gehalt.
  • Reguläre Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt.[4]

Wie nahezu alle Sozialleistungen für Arbeitsfähige in den USA ist die Leistung aufgrund des Personal Responsibility and Work Opportunity Act (PRWORA) von 1996 auf zwei Jahre am Stück und fünf Jahre über das gesamte Berufsleben befristet.

Siehe auch Bearbeiten

Literatur Bearbeiten

  • Christian Brütt (2011): Workfare als Mindestsicherung: Von der Sozialhilfe zu Hartz IV. Deutsche Sozialpolitik 1962 bis 2005. Bielefeld: transcript, ISBN 978-3-8376-1509-8. Leseprobe: Inhalt und Einleitung (PDF; 167 kB)
  • Volker Eick, Britta Grell, Margit Mayer, Jens Sambale (2004): Nonprofit-Organisationen und die Transformation lokaler Beschäftigungspolitik. Verlag Westfälisches Dampfboot, Münster, ISBN 3-89691-564-9
  • Helga Spindler (2003): Fördern und Fordern – Perspektivenwechsel im sozialstaatlichen Handeln. In: Andrea Grimm (Hg.): Forum Jugendsozialarbeit, Bestandsaufnahme und Perspektiven für Niedersachsen. Loccumer Protokolle 24/02, Rehburg – Loccum 2003, S. 121–134 (PDF)
  • Kurt Wyss (2007): Workfare. Sozialstaatliche Repression im Geist des globalisierten Kapitalismus, Zürich: edition 8, ISBN 978-3-85990-125-4

Weblinks Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Christine Heinz u. a.: Modellversuch Bürgerarbeit. Zwischen Workfare und Sozialem Arbeitsmarkt. IAB-Forschungsbericht 14/2007, S. 4.
  2. Susanne Koch, Gesine Stephan, Ulrich Walwei (2005): Workfare: Möglichkeiten und Grenzen (PDF; 465 kB)
  3. Vgl. Wolfgang Ayaß: Pflichtarbeit und Fürsorgearbeit. Zur Geschichte der „Hilfe zur Arbeit“ außerhalb von Anstalten, in: Frankfurter Arbeitslosenzentrum - FALZ (Hrsg.), Arbeitsdienst - wieder salonfähig? Zwang zur Arbeit in Geschichte und Sozialstaat, Frankfurt/M. 1998, S. 56–79.
  4. a b http://www.bertelsmann-stiftung.de/cps/rde/xbcr/SID-0A000F0A-BCDECA31/bst/besch.pdf
  5. Zukunftskommission des Landes Nordrhein-Westfalen: Bericht der Arbeitsgruppe 2, Vom Hort der alten Industrien zum Magneten der Moderne? 2009, S. 89.
  6. Abschlussbericht der Kommission „Zukunft Soziale Marktwirtschaft“, München, 14. Juli 2009, S. 68.
  7. Telepolis: Daumenschrauben bringen keine Jobs vom 2. August 2009
  8. 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 = BVerfGE 125, 175.
  9. Ausführlich: Spellbrink, Deutsches Verwaltungsblatt 2011, 661 ff.; Richers/Köpp, Die Öffentliche Verwaltung 2010, 997 ff.
  10. https://www.gesetze-im-internet.de/asylblg/BJNR107410993.html
  11. https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/cdu-landrat-in-thueringen-will-arbeitspflicht-fuer-asylbewerber-19549049.html
  12. https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/cdu-landrat-gefluechtete-asylbewerber-arbeitspflicht-100.html
  13. https://www.tagesspiegel.de/politik/gefluchtete-sollen-fur-80-cent-pro-stunde-arbeiten-kritik-an-cdu-landrat-im-thuringer-saale-orla-landkreis-11278093.html
  14. https://www.spiegel.de/politik/deutschland/asyl-landkreistag-moechte-alle-gefluechteten-zur-arbeit-verpflichten-a-17d533e1-2484-47a2-8e63-a1c98465b802?sara_ref=re-so-app-sh
  15. https://kommunal.de/landrat-setzt-arbeitspflicht-fuer-asylbewerber-um-gesetz-grundlage
  16. https://www.n-tv.de/politik/Heil-Arbeitspflicht-fuer-Asylbewerber-nur-um-Zeit-zu-ueberbruecken-article24772327.html
  17. https://www.n-tv.de/politik/Esken-haelt-nichts-von-Arbeitspflicht-fuer-Asylbewerber-article24774203.html
  18. https://ooe.orf.at/stories/3183938
  19. Apa: Linz: Schwere Ausschreitungen in Halloween-Nacht. In: diepresse.com. 1. November 2022, abgerufen am 9. Februar 2024.
  20. Vorarlbergs ÖVP will Asylwerber zu gemeinnütziger Arbeit verpflichten. In: diepresse.com. 5. Januar 2023, abgerufen am 9. Februar 2024.
  21. Apa: Oberösterreich: Landesrat will Asylwerber zu gemeinnütziger Arbeit... In: diepresse.com. 6. September 2023, abgerufen am 9. Februar 2024.
  22. https://ooe.orf.at/stories/3235934/?didomiConfig.notice.enable=false
  23. https://ooe.orf.at/stories/3224926
  24. Asylwerber: Arbeitsverpflichtung rechtlich „fraglich“. In: orf.at. 21. September 2023, abgerufen am 15. März 2024.
  25. https://www.derstandard.at/story/3000000209557/entwurf-zur-arbeitspflicht-asylwerber-sollen-mehr-hilfsarbeiten-leisten-aber-nur-freiwillig?ref=article
  26. https://www.merkur.de/politik/arbeitspflicht-asyl-suchende-oesterreich-oevp-karner-recht-zwangsarbeit-bundeslaender-zr-92862951.html
  27. Apa: Oberösterreich will Asylwerber ab 2024 zu Hilfstätigkeiten... In: diepresse.com. 9. Dezember 2023, abgerufen am 9. Februar 2024.