Winker oder Armwinker, in der Schweiz Zeiger, sind mechanische oder elektromagnetisch betriebene Fahrtrichtungsanzeiger an Kraftfahrzeugen oder Straßenbahnen; sie sind die Vorläufer des Blinkers. In der Bundesrepublik Deutschland waren sie bis 1961 an Neuwagen zugelassen.

Winker an einem historischen Auto­mobil
Winker an einem historischen Auto­mobil
VW Standard von 1952 mit Winker
VW Standard von 1952 mit Winker
Winker an einem Fahrzeug der Marke Armstrong Siddeley, Baujahr 1954
Historischer Leipziger Straßenbahntriebwagen mit Winkern

Geschichte Bearbeiten

Bereits 1912 schlug die damalige Fuhrwerks-Berufsgenossenschaft gemeinsam mit der Allgemeinen Berliner Omnibus AG als technische Neuerung einen Fahrtrichtungsanzeiger vor. Allerdings dauerte es noch bis 1922, dass August Nagel einen funktionsfähigen Fahrtrichtungsanzeiger als Armwinker baute, der über Bowdenzüge bewegt wurde. Einen Gebrauchsmusterschutz gab es 1924 für den Armwinker mit Gehäuse. Alfred Schwarz führte 1927 den ersten elektrisch pendelnden Armwinker ein.[1] Robert Bosch baute 1925 den ersten elektrisch betriebenen und zusätzlich beleuchteten Fahrtrichtungsanzeiger.[2] Auch dieser Winker, der sogenannte Autowink, schwang bei der Signalgebung auf und ab.[3]

Mit § 54 Abs. 1 der Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, StVZO, RGBl. I Nr. 123/1937, S. 1215) vom 13. November 1937[4] wurden gelbrote Winker zur Anzeige von Fahrtrichtungsänderungen verbindlich vorgeschrieben.

In der Bundesrepublik Deutschland wurde gesetzlich vorgeschrieben, dass ab 1. Juli 1961 an „erstmals in den Verkehr kommenden“ sowie ab 1. Juli 1963 an „den anderen“ (d. h. an bereits im Verkehr befindlichen) Fahrzeugen über vier Meter Länge und 1,6 Meter Breite Blinkleuchten an Vorder- und Rückseite angebracht sind.[5] Dafür wurden zahlreiche Umrüstsätze angeboten. Die nicht mehr benötigten Winker wurden ausgebaut und die Öffnungen mit passenden Abdeckungen verschlossen. Bei Oldtimern ist der Gebrauch des Winkers auch heute zulässig.

Im Luxemburgischen werden Fahrtrichtungsanzeiger nach wie vor Winker genannt. In der Schweiz heißen sie Zeiger, was sich auch auf „den Blinker stellen“ übertragen hat („den Zeiger stellen“). Im österreichischen und bayerischen Raum existiert für den Winker auch die Bezeichnung „Reimdeita“ (oder „Reibndeita“ beziehungsweise „Reibmdeita“), wobei Reim eine Dialektbezeichnung für Kurve ist und Deita von Deuter abgeleitet ist.

Zum Regeln des Verkehrs durch Aufsichtsorgane gibt es die sogenannte Winkerkelle.

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Ein Jahrhundert Automobiltechnik – Nutzfahrzeuge, S. 371, VDI-Verlag 1987, ISBN 3-18-400656-5.
  2. Chronik der Technik, S. 417, Weltbild-Verlag 1997, ISBN 3-86047-134-1.
  3. bg-verkehr.de (Memento vom 26. Dezember 2013 im Internet Archive)Vorlage:Webarchiv/Wartung/Linktext_fehlt SicherheitsProfi 6/2010, S. 28, 29 (PDF; 4,2 MB) + VerkehrsRundschau Nr. 37-2010.
  4. Text der StVZO von 1937, abgerufen am 27. Februar 2018.
  5. Neufassung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vom 6. Dezember 1960. § 72 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen zu § 54. In: BGBl. 1960 I. S. 945 (bgbl.de [PDF; abgerufen am 19. Februar 2020]).