Wildschutzgebiete sind Flächen, die zum Schutz und zur Erhaltung von Wildarten, zur Wildschadensverhütung und zur Wildforschung von besonderer Bedeutung sind.[1]

Allgemein Bearbeiten

Die Ausübung der Jagd in Wildschutzgebieten wird nach § 20 Abs. 2 Bundesjagdgesetz durch die Jagdgesetze der Länder geregelt. Wildschutzgebiete werden durch Verordnung der Unteren Jagdbehörden festgelegt. Sie werden durch Hinweisschilder gekennzeichnet. In Hessen gibt es beispielsweise das Wildschutzgebiet Kranichstein.[2]

Zweck Bearbeiten

Im bayerischen Jagdgesetz werden Flächen ausgewiesen, die sich zum Brüten, Setzen und zur Rast besonders eignen.[3] Auf diesen Flächen muss eine Fütterung stattfinden. Zur Beruhigung des Wildes kann ein Betretungsverbot erlassen werden.

Siehe auch Bearbeiten

Literatur Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Haseder S. 930
  2. Wildschutzgebiet Kranichstein, aufgerufen am 13. Februar 2015
  3. Wildschutzgebiete (Memento des Originals vom 13. Februar 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.landkreis-cham.de im Landkreis Cham, aufgerufen 13. Februar 2015