Abkürzung: WD:BM

Zitate bitte stets mit Datum Bearbeiten

Gerade bei den Rechtsauffassungen zum Urheberrecht fehlt es leider gelegentlich. Das entwertet die Information.--frato (Diskussion) 09:28, 13. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Diskussion auf eine Anfrage vom 25. Apr 2004 Bearbeiten

aus Wikipedia:Ich brauche Hilfe:

Ich habe im Bezug auf meine Frage zu Länderwappen noch eine weitere Frage: Haben in Deutschland Briefmarken Copyright? Es gab mal eine Serie von Landeswappen als Briefmarken, die Frage von mir ist jetzt, würde ich das Copyright von (der Post? der Bund?) verletzen, wenn ich die Briefmarke einscanne und das Bild dann einstellen? --Wing 11:44, 20. Apr 2004 (CEST)

Ich meine mich zu erinnern, dass das schon mal jemand plante, dieses aber aus URV-Gründen unterlassen musste. Die Frage müsste in einem der Archive zu finden sein, hast du schon nach Briefmarke gegoogelt? -WikiWichtel 13:49, 25. Apr 2004 (CEST)
Ich habe den entsprechenden Passagen im Archiv Wikipedia:Ich brauche Hilfe/Archiv3 gefunden. Es steht am Anfang, es handelt sich um eine Anfrage von Benutzer:Stefan Kühn am 19. Juli 2003 und eine Antwort von Benutzer:Uli. Allerdings bin ich der Meinung, dass die Antwort nicht erschöpfend ist. Denn, nach dem Deutschen Urhebergesetz Paragraphen 5, Abschnitt 1 und 2 (UrhG §5.1 und §5.2) geniessen die Amtliche Werke keinen urheberrechtlichen Schutz. Und wie man aus dem Artikel Briefmarke entnehmen kann, ist eine Briefmarke ein amtliches Postwertzeichen, also ein amtliches Werk. Deswegen geniessen IMHO die Briefmarken genaosowenig wie Banknoten Schutz des Urheberrechts.--Wing 16:26, 29. Apr 2004 (CEST)
Ich glaube nicht, daß das so stimmt: Briefmarken sind höchstwahrscheinlich keine amtlichen Werke im Sinne des Urheberrechts - schließlich ist die Post inzwischen ein Privatunternehmen. Zum Vergleich: Auch Banknoten unterliegen einem Urheberrecht, heute dem der EZB, früher dem der Bundesbank. Steht extra drauf. Daher denke ich, daß eingescannte Briefmarken - außer als Zitate u.ä. - nicht ihren Weg in die Wikipedia finden sollten. -- Skriptor 16:39, 29. Apr 2004 (CEST)
Dann frage ich mich, wieso die Eurobanknoten im Bild in Wikipedia zu finden sind. In der Bildseite finde ich keine Anmerkung, wonach die EZB Wikipedia das Erlaubnis erteilt hätte, das Bild hier einzustellen. Zweitens gehört das Urheberrecht der Briefmarke (falls vorhanden), nicht der Post, denn die Post gibt die Briefmarken nicht aus, sondern das Bundesministerium für Finanzen, wie man ebenfalls sehr gut in dem Artikel über Briefmarken nachlesen kann. Und ich bin immer noch nicht davon überzeugt, dass es kein amtliches Werk ist.--Wing 16:49, 29. Apr 2004 (CEST)
Warum die Banknoten hier abgebildert werden, da bin ich mir auch nicht sicher. Möglicherweise hat die EZB eine Generalerlaubnis erteilt, denn es ist ja auch in ihrem Interesse, wenn die Bilder bekannt werden. (Ich glaube verboten sind nur Wiedergaben zwischn 75% und 150% der Originalgröße o.s.ä.) Weiterhin kann man sich in diesem Fall wohl auf das Zitierrecht berufen.
Auf jeden Fall behält sich die EZB aber das Urheberrecht vor, wie man auf der Vorderseite jedes Scheins rechts neben der Europafahne sehen kann, wodurch die These von den urheberrechtsfreien amtlichen Briefmarken zweifelhaft wird.
Im Briefmarken-Artikel steht, daß das Finanzministerium sie für die Post herausgibt - daraus würde ich mir nicht zutrauen, klar abzuleiten, wem denn nun das Urheberrecht zusteht. Mein Fazit lautet daher: Es ist fraglich, ob Motive von Briefmarken ohne weiteres abgebildet werden dürfen. Deswegen sollte die Wikipedia davon solange Abstand nehmen, bis die Lage eindeutig geklärt ist. --Skriptor 17:06, 29. Apr 2004 (CEST)
Und dann stellt sich noch die Frage, was mit den Urheberrechten des entwerfenden Künstlers ist, der im Auftrag des Finanzministerium tätig geworden ist. Aber selbst wenn eine Abbildung ausdrücklich erlaubt wäre, sind dann auch nach GNU FDL Änderungen und Weiterverwertung erlaubt? Glaube ich eher nicht. --Raymond 19:15, 29. Apr 2004 (CEST)

Hier noch ein Auszug aus dem Postgesetz (PostG §43.1): (1) Die Befugnis, Postwertzeichen mit dem Aufdruck "Deutschland" auszugeben und für ungültig zu erklären, ist dem Bundesministerium der Finanzen vorbehalten. Die bildliche Wiedergabe solcher Postwertzeichen ist unzulässig, wenn sie geeignet ist, Verwechslungen mit dem wiedergegebenen Postwertzeichen hervorzurufen.

Ergo folgere ich daraus, dass bildliche Wiedergabe solcher Postwertzeichen zulässig ist, wenn sie nicht geeignet ist, Verwechslungen mit dem wiedergegebenen Postwertzeichen hervorzurufen. Ergo kann man eine abgestempelte Postmarke einscannen. Damit ist auf jedem Fall erkennbar gemacht worden, dass das bildlich wiedergegebene Bild eine ungültige Postwertzeichen ist.--Wing 17:10, 29. Apr 2004 (CEST)

Einschränkend füge ich hinzu, dass das wohl nur für Postmarke gilt, die den Aufdruck "Deutschland" besitzt (wohl auch die vor der Wiedervereinigung mit dem Ausdruck "Bundesrepublik Deutschland" oder "DDR"). Über Regelungen von der Schweiz und vom Österreich habe ich noch nichts gefunden.--Wing 17:30, 29. Apr 2004 (CEST)

Es gibt ja auch Briefmarkenkataloge. Ich habe da noch nie einen Hinweis der Art "Abdruck mit freundlicher Genehmigung der Post" gefunden. Aber vielleicht kann man das ganze mit einer E-Mail and die Pressestelle der Deutschen Post klären. -- Schnargel 16:29, 30. Apr 2004 (CEST)

Nach diversem Nachfragen bei verschiedenen Foren, Sammlern und Privatpersonen kristalisiert sich für mich folgendes Bild über die Wiedergabe von Briefmarken heraus: Briefmarken und Münzen sind nach §5 UrHG gemeinfrei und dürfen abgebildet werden, eine Abbildung, die allerdings zur Verwechslung mit den Originalen führen kann, wird als Fälschung betrachtet und ist strafrechtlich relevant. Aus dem Grunde werden Briefmarken grundsätzlich mit einem Stempel oder druckfrische Marken mit einem kleinen schwarzen Balken (maschinenerkennbar) markiert. Aus diesem Grunde halte ich die Nutzung von Briefmarken (international) zur Bebilderung unserer Artikel für legitim. -- Necrophorus 16:41, 30. Apr 2004 (CEST)
Das würde im Hinblick auf die Ursprungsfrage (ist lange her... :-) bedeuten: Ja, man darf die Briefmarken einscannen und das Landeswappen rauskopieren. Man bräuchte in dem Fall noch nicht mal einen schwarzen Balken o.ä., weil ja nur ein Teil der Marke abgebildet wird, so daß keine Verwechslungsgefahr besteht. --Skriptor 16:45, 30. Apr 2004 (CEST)

Sorry, wenn ich noch mal nachhake, aber ich glaube, das ist doch nicht so einfach. Wir haben IMHO zwei Sachen durcheinander gebracht:

  1. Darf man Briefmarken abdrucken?
  2. Sind Briefmarken urheberrechtsfrei (bzw. so weit frei von Urheberrechten, daß sie unter die NGNU-FL gestellt werden können).

Die erste Frage haben wir, wenn ich das richtig sehe, unter gewissen, für den aktuellen Fall irrelevanten Einschränkungen mit "ja" beantwortet. Die zweite Frage müssen wir aber m.E. beim momentanen Kenntnisstand mit "nein" beantworten: Daß ein Urheberrechtsinhaber seine Zustimmung (auch allgemein) zur Wiedergabe von etwas gibt, bedeutet nicht, daß er seine Rechte als Urheber aufgibt. Insbesondere kann er jederzeit die Zustimmung zur Wiedergabe zurückziehen. Und das Recht zur Veränderung seines Werks hat er gar nicht erst freigegeben. Für Briefmarken und die Wikipedia würde das bedeuten, daß wir hier zwar Ausschnitte aus gescannten Briefmarken verwenden können, daß aber diese Bilder nicht wie der sonstige WP-Inhalt unter der GNU-FL steht. Man müßte also entweder auf die Bilder verzichten oder sie gesondert so kennzeichnen, daß die Lizenzeischränkung klar wird. --Skriptor 12:27, 1. Mai 2004 (CEST)Beantworten

    1. Das die Briefmarken (zumindest die Deutschen) einem Copyright unterliegen, kann man daran erkennen, dass seitlich ein Copyrightzeichen mit Jahreszahl gedruckt ist. Sofern die Briefmarke z.B. die Verkleinerung eines Gemäldes darstellt, unterliegen die Rechte an ihrer Abbildung auch noch der VG Bild. Das die Deutsche Post AG (vormals Deutsche Bundespost) einen Copyrightschutz betreibt, liegt in eben jenem identischen Grund, warum die Deutsche Bundesbank auf die DM-Geldscheine einen Copyright-Vermerk gemacht hat, nämlich wegen des Fälschens von Geldscheinen, bzw. Briefmarken. Bevor die <Copyrightvermerke auf den Geldscheinen angebracht wurden, stand auf den Scheinen "Wer nachgemachtes oder .... .... wird mit ... ". --Arbol01 12:45, 1. Mai 2004 (CEST)Beantworten

Diskussion auf eine Anfrage vom 5. Jun 2004 Bearbeiten

aus Wikipedia:Ich brauche Hilfe:

Frage: Wer kann Auskunft geben zu den Copyright-Bedingungen bei Briefmarken. Kann ein selbstgemachtes Foto einer beliebiegen Briefmarke problemlos in Wikipedia eingebaut werden? In einigen Ländern ist am unteren Rand der Grafiker bzw. Künstler namentlich genannt, die Rechte hat aber doch wohl die Postverwaltung des Landes. Sicherlich ist die Frage noch schwieriger, wenn eine Person abgebildet ist, und klar erkannt werden kann.

„--Harry20 10:39, 5. Jun 2004 (CEST)“

Diese Frage könnten wir eigenlich mal in die FAQ aufnehmen. könntest du bitte mal per Google das Archiv dieser Seite durchforsten? Das Thema war hier schon mal durchdiskutiert worden. --Wiki W Wichtel 16:00, 5. Jun 2004 (CEST)
Hier: Wikipedia:Fragen zur Wikipedia/Archiv/2004/April/2#Copyright von Briefmarken? – und was ist jetzt die Antwort? Scheint mir noch nicht endgültig geklärt. – "Remember me" 16:10, 5. Jun 2004 (CEST)
Die Frage ist definitiv nicht vollständig geklärt. Ich be entsprechend mal ein Mail an die Post geschrieben und folgende Antwort erhalten:
Sehr geehrter Herr Raschka,
Danke für Ihre Anfrage. Gerne teilen wir Ihnen folgendes mit:
Abbildungen von Briefmarken in Büchern, Zeitschriften etc sind möglich. Die Marken müssen allerdings entweder in einer Vergrößerung (>125%) oder einer Verkleinerung (<90%) gegenüber dem in der Darstellung unveränderten Original abgebildet werden. Beim Abdruck eines schrägen schwarzen Balkens als Entwurfskennzeichen über eine Ecke des Postwertzeichens kann dieses auch in Originalgröße abgebildet werden. Reproduktionsfähige Vorlagen können von BMF zugesandt werden.
In Fällen, in denen es mehr um das Motiv als die komplette Briefmarke geht, liegen die Rechte beim Grafiker. Kontakt stellt in diesem Fall das Bundesministerium der Finanzen her: Bundesministerium der Finanzen, Referat Postwertzeichen, 11018 Berlin
Ich persönlich würde diese Antwort wie folgt interpretieren: Die Abbildung von Briefmarken als solche ist ohne weiteres Anfragen möglich, allerdings an Bedingungen geknüpft. Dabei kommt die Vergrößerung und Verklinerung der Briefmarke für uns nicht in Frage, da wir durch GNU FDL nicht verbieten können, unsere Vorlagen wieder auf 100% Originalgröße zu reproduzieren. Die Entwertungsvariante ist jedoch durchaus denkbar.
Das Problem sind die Motive: Das Motiv alleine (ausserhalb der Briefmarke) darf nicht verwendet werden ohne Genehmigung. Aber auch hier würde ich interprätieren, dass es sich dabei auf die Originalvorlage bezieht und das eine Detailansicht der Briefmarke durchaus möglich ist. M.E. sind entwertete Briefmarken damit GNU FDL-konform, von der faröischen Post haben wir soga eine PD-Zusage (siehe Benutzer Diskussion:Arne List). Ich werde für diese Frage mal eine Seite im Namensraum anlegen, auf der wir die Diskussion dann weiterführen können (Wikipedia:Briefmarken) -- Necrophorus 10:37, 8. Jun 2004 (CEST)

Lage in den USA und Albanien Bearbeiten

http://en.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Copyright_issues#Postage_Stamps --Historiograf 16:29, 17. Dez 2004 (CET)

Bild:Oppenheimer Franz Briefmarke.jpg Bearbeiten

(aus Wikipedia:Löschkandidaten/Bilder hierherkopiert)

Da es hier um das Motiv (Franz Oppenheimer) und nicht um die Briefmarke als solche geht, liegt keine Lizenz des Urhebers (des Grafikers) vor.--Schubbay 23:33, 5. Jan 2005 (CET) -> so ein Unfug! aber wenn löschen mehr Spass macht löschen wir. HURRRA! Pro Briefmarke!

1. eine Abbildung von Briefmarken in einer fälschungssicheren Größe und / oder mit einer Entwertung ist ohne Nachfrage erlaubt. --> Entwerteter Zustand GNU-konform 2. einzelne Poststellen stellen ihre Marken als Public Domain zur Verfügung (Bsp. Postverk Føroya). --> konform Rechtfertigen! Rechtfertigen! Rechtfertigen! Rechtfertigen! Rechtfertigen! Gegen unqualifiziertes gelösche, immer der gleiche Käse -- ein Autor des Artikels (Kindermädchen für Leute die sonst nichts zu tun haben, außer anderen Leuten die Zeit zu stehlen!)

Die Post schreibt doch, dass eine Abbildung kein Problem ist. -> PD. Wie das Bild jetzt genutzt wird ist doch Jacke wie Hose... Zu dem Absatz mit dem Motiv: könnte jemand evtl. dem Ministerium der Finanzen schreiben? Dann hätten wir klarheit. --Leipnizkeks 00:02, 6. Jan 2005 (CET) Dem Anonymus, der so große Töne spuckt und nicht in der Lage ist, sein Geschrei wenigstens zu signieren, habe ich auf meiner Diskussionsseite geantwortet. @Leipnizkeks: ich darf mal erklären, wie es zu dem Löschantrag gekommen ist. Nachdem auf der Bildbeschreibungsseite keine Lizenzangabe vorhanden war, habe ich den Baustein Bild-Lizenz-unbekannt reingestellt. Daraufhin hat mir der Anonymus auf meine Diskussionsseite geschrieben: Briefmarken als Bild mir guggen ma hier, gell: http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Briefmarken. Ich habe mir nun den angegebenen Artikel angesehen und festgestellt, dass das Meinungsbild hinsichtlich der Möglichkeit, deutsche Briefmarken unter die GNU-FDL-Lizenz zu stellen, unentschieden war. Anlass war u. a. die Stellungnahme der Deutschen Post an Raschka, die im gleichen Artikel zu lesen ist und wo es u. a. heißt: In Fällen, in denen es mehr um das Motiv als die komplette Briefmarke geht, liegen die Rechte beim Grafiker. Nachdem es sich bei der Verwendung des Briefmarkenbildes rein um das Motiv geht (Illustration des Artikels Franz Oppenheimer, muss meines Erachtens die Genehmigung des Urhebers, der mit Sicherheit noch keine 70 Jahre tot ist oder seiner Rechtsnachfolger eingeholt werden. Da dies nicht geschehen ist, habe ich den Löschantrag gestellt. Wenn man mich jedoch überzeugt, dass ich im Unrecht bin, nehme ich den Antrag selbstverständlich zurück.--Schubbay 00:35, (strong keep!) Wer lesen könnte, würde feststellen, dass es hier um eine Abbildung der im Text beschriebenen Briefmarke als solche geht. Es ist in ganz Wikipedia so, dass Briefmarken der Deutschen Post akzeptiert sind: "Abbildungen von Briefmarken in Büchern, Zeitschriften etc sind möglich. Die Marken müssen allerdings entweder in einer Vergrößerung (>125%) oder einer Verkleinerung (<90%) gegenüber dem in der Darstellung unveränderten Original abgebildet werden." (passt.) ... Jeder normale Mensch kann darüberhinaus ableiten, das das Recht des Grafikers bei Briefmarken und im Falle der Verwendung in wikipedia nicht Schutzwürdig ist. Die Briefmarke ist ein Kulturgut (Gemeinfreiheit der Briefmarken). etc etc. Manchmal frage ich mich, ob die Leute überhaupt noch wissen was Recht ist und was nicht. Der blinde Gehorsam des einfachen Gesetztestreuen führt noch lange nicht dazu, dass das Gesetz auch anwendbar ist! Das bedingt im Konfliktfall eine Abwegung der übergeordneten Normen. Die Frage der Legitimität erst determiniert die Legalität. Außerdem muß ich Sie, Herr Schubbay höflichst fragen, warum sie meine Zeit mit derartigen Unwichtigkeiten verschwenden? Lebenszeit! Haben sie nichts besseres zu tun? Schreiben sie lieber ein paar gute Artikel, die von Wert für die Zukunft sind. Sie haben doch genügend Lebenserfahrung, von denen die Leser profitieren können. Rumlöschen ist kein guter Ansatz. Zumal: von Ihnen hätte ich das nicht erwartet. Sie wissen doch wohl wie mühevoll es ist die Dinge aufzubauen. Zerstört ist es dann ganz schnell. -- ein co-autor. Keep - Obwohl ich mich hier deutlich von den verbalen Fehlgriffen anderer User distanziere, denke ich, dass die Interpretation von Schubbay zu Weit gefasst ist. Die Definition (...) in denen es mehr um das Motiv als die komplette Briefmarke geht wäre nach meinem Verständnis erst erfüllt, wenn z.B. nur eine Ausschnittsvergrößerung abgebildet wäre, bei der die Texte Deutsche Bundespost, Franz Oppenheimer oder 90 nicht mehr enthalten wären. In dem Artikel wird mit der Verwendung der strittigen Abbildung ausgesagt, dass Franz Oppenheimer mit einer Briefmarke geehrt wurde. Der Focus liegt also auf der Briefmarke und Ihrer Aussage und nicht um den Grafiker oder um seine künstlerische Gestaltung. Vorschlag: zusätzlich noch den Text im Artikel anpassen Briefmarke zu Ehren von..., dann dürfte Der Einwand, den ich so nicht teile, erledigt sein. --Heidas (¿?) 18:09, 6. Jan 2005 (CET) @Heidas: Ja, dieser Argumentation stimme ich zu. Ich habe deshalb den Löschantrag rausgenommen und den Bild-Lizenz-unbekannt-Baustein wieder reingesetzt, denn der notwendige Lizenzstatus fehlt noch immer. Da in der Wikipedia Konsens besteht, nur völlig freie Werke einzustellen, ist die Einschränkung, dass die Briefmarke nur unverändert abgebildet werden darf, nicht GNU-FDL-konform, wie es auch schon unter Contra in Wikipedia:Briefmarken festgestellt wurde. Wenn die Abbildung der GNU-FDL entspräche, müsste sie auch veränderbar sein; falls beispielsweise jemand das Motiv der Marke aus Wikipedia kopieren und veröffentlichen würde, verletzte er das Urheberrecht des Grafikers. --Schubbay 14:00, 7. Jan 2005 (CET)

Aktuelle Rechtslage zur Abbildung deutscher Briefmarken Bearbeiten

Die Abbildung deutscher Briefmarken ist nach aktueller Rechtslage wegen der möglichen Verletzung von Urheberrechten der Grafiker bzw. Fotografen derzeit nur sehr eingeschränkt zulässig. Die ehemalige Deutsche Bundespost, jetzt das Bundesministerium der Finanzen (BMF), Referat Postwertzeichen (PWZ), erwirbt von den Grafikern lediglich das Recht der Nutzung zu Zwecken der Briefmarkenproduktion und der eigenen Präsentation. Eine Freigabe für die Nutzung unter "GNU Freie Dokumentationslizenz" oder unter "public domain"ist mit den aktuellen Verträgen zwischen dem Ministerium und dem Grafiker nicht vorgesehen. (Ergebnis eines Gesprächs mit einer Vertreterin des Referats PWZ und dem Präsidenten des BDPh am 6. Januar 2005) --ST 12:09, 9. Jan 2005 (CET)

Diese Verlautbarung widerspricht völlig dem Schreiben der Deutschen Post an Raschka auf der Artikelseite, bestärkt mich aber in meiner Meinung (vgl. obige Diskussion). Inwieweit ist eine Abbildung deutscher Briefmarken überhaupt noch zulässig? Wenn man der Aussage der Vertreterin des BMF folgt - in keinem Fall, es sei denn, es handelt sich um alte Briefmarken, die wegen Zeitablaufs (70 Jahre nach dem Tod des Grafikers) gemeinfrei sind. Wenn wir diese Rechtsauffassung für uns als verbindlich anerkennen wollen, müsste der obige Beitrag auf die Artikelseite kopiert werden (Meta-Text). --Schubbay 15:45, 10. Jan 2005 (CET)
Ich plane eine Besprechung zu diesem Thema mit dem Präsidenten des BDPh, Herrn Hartig, und möglichst weiteren interessierten Wikipedianern (habe nur noch keine gefunden) in Büdingen. Herr Hartig wird dann versuchen, unsere Fragen im Ministerium zu klären und eine Vertragsanpassung zu erreichen, die uns zumindest für die Zukunft die Möglichkeit sichert, Briefmarken abzubilden. Im Ministerium existierte bislang kein Problembewusstsein zu dieser Frage. Die im Artikel veröffentlichte Aussage der Post AG beschränkt sich m. E. nur auf deren Rechte und übersieht die vorrangigen Rechte des Ministeriums und die der Grafiker und/oder Fotografen. --ST 11:17, 12. Jan 2005 (CET)
Welches Ergebnis hat die Besprechung ergeben? --Angerdan (Diskussion) 21:37, 10. Jul. 2023 (CEST)Beantworten
Typisch westdeutscher Bürokratismus. Kein Wunder, dass in der annektierten DDR fast alles den Bach runtergeht. 213.20.165.22 23:48, 10. Feb 2005 (CET)
Das hat nichts mit "Bürokratismus" und schon garnicht mit einer angeblichen "Annexion" der DDR zu tun, sondern einzig und allein mit dem Schutz des geistigen eigentums der Künstler, die die Marken entworfen haben. --172.178.101.230 14:41, 14. Feb 2005 (CET)
Eines Künstlers, der für seinen Briefmarkenentwurf einen Vertrag unterschrieben ein Honorar erhalten hat (Was steht da drin? Die Bundespost, Deutsche Post ... wird wohl Gründe haben, ihre bezahlten Bildchen für gemeinfrei zu halten?). Nicht zuletzt stellt so eine Veröffentlichung für den Künstler einen Popularitätsschub dar. Loriot würde im Grabe rotieren, wenn er das wüsste. Dürfen seine filmischen Werke dann auch nicht mehr gezeigt werden? Sind ja auch Kunstwerke mit Urheberschutz. Und wie ist das mit Marken der angeblich annektierten DDR (wobei ich inzwischen eher davon ausgehe, die Bundesrepublik annektiert zu haben ;-)? -- Elbwolpertinger (Diskussion) 21:20, 18. Sep. 2018 (CEST)Beantworten

Wie ist die Rechtslage bei den Digitalmarken? --มีชา disk. 02:33, 23. Mai 2005 (CEST)Beantworten

Mangelnde Schöpfungshöhe. Nur die Größenänderung sollte eingehalten werden, wegen der Fälschungssicherheit, obwohl gerade der Punkt eher sehr theoretischer Natur ist. Denk ich mal... Saxo 23:39, 9. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Wie ist die Rechtslage bei Briefmarken aus der UdSSR? Marke von 1979, Abbildung Saljut 6 und 2 Kosmonauten Rjumin (?) und Ljachow (?), für den Artikel der russischen Raumstation Saljut 6 (gedacht) -- Cherubino 23:40, 2. Jun 2005 (CEST)

Soll man einen LA stellen oder nicht? -- 172.177.123.107 05:46, 25. Jul 2005 (CEST)


Briefmarke Cottbus (DDR) Bearbeiten

Für meinen Cottbus Artikel würde ich sehr gerne die Abbildung einer DDR BRiefmarke einsetzen. Jetzt die Frage: Darf ich das? Es handelt sich dabei um eine 50er (Einheit mir unbekannt) Marke von 1983, auf der das Stadtwappen abgebildet ist. Darf ich diese Abbildung einbinden? Unter welchen Bedingungen? Cottbus 06:06, 9. Jan 2006 (CET)

Weiß jemand wie es mit der Lage in Italien aussieht. Es geht um eine Briefmarke, die das Logo der Olympischen Winterspiele 2004 zeigt. Julius1990 10:18, 5. Mär 2006 (CET)

gestempelte Briefmarke aus Kambodscha Bearbeiten

Hallo liebe Experten, ich wollte fragen, ob dieses Bild hier o. K. ist:

Datei:Briefmarke Kambodscha Magirus-Deutz.jpg

. --C-C-Baxter 22:08, 13. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Hat sich erledigt ... --C-C-Baxter 20:29, 15. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Deutsche Briefmarken und Statement der Deutschen Post Bearbeiten

Also wenn die deutschen Briefmarken gemeinfrei sind, dann sind die Einschränkungen des Statements der Deútschen Post eigentlich irrelevant, oder? --ALE! ¿…? 13:56, 12. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Abgleich Bearbeiten

Könnte bitte mal jemand einen Abgleich dieser Seite mit Amtliche_Briefmarke_(Deutschland)#Rechtsprechung und Briefmarke#Gestaltung_und_Druck vornehmen. Die Aussagen scheinen sich da stark zu widersprechen. Das führt zu Verwirrung. --Kolossos 00:22, 24. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Wo ist das Problem? Bearbeiten

Briefmarken in Wikipedia abzubilden dürfte kein Problem sein. Briefmarken werden vielfach in Büchern ohne besondere Genehmigung dargestellt (nicht nur in Briefmarkenkatalogen). Vielleicht kennt jemand das Buch Weltchronik in Briefmarken von Joachim Gabka? Dort werden tausende Marken aus aller Welt abgebildet und ich kann mir nicht vorstellen, dass sich der Autor für jede Marke eine Extra-Genehmigung geholt hat. Auch die kommerzielle Nutzung von Briefmarkenabbildungen scheint demnach kein Problem zu sein... --77.23.225.75 14:48, 2. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Nachtrag: ich denke, dass es kein Problem ist, Briefmarken abzubilden, wenn diese als solche erkennbar sind (da Briefmarken nunmal öffentlich und für jedermann verfügbar sind). Nur wenn es darum geht das Motiv darzustellen (ohne dass man den Markenrand sieht) könnte es in Einzelfällen Rechtsprobleme geben. Auch in Zeitschriften wie z.B. postfrisch werden immer wieder internationale Briefmarken gezeigt. Oder kann vielleicht jemand erklären, warum auf Seiten wie bei colnect selbst Marken aus Frankreich ohne Probleme zu sehen sind?-- 77.23.225.105 15:40, 3. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Commons Bearbeiten

Ist jemand in der Lage, da weiterzuhelfen?

da geht es schon seit geraumer Zeit nicht weiter und die derzeitige Situation mit Templates wie diesem sind wenig sinnvoll... --Trofobi (Diskussion) 17:39, 3. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Miniumum an Dateiinformationen beim Hochladen von eingescannten Briefmarken Bearbeiten

Kann mir jemand verraten, wo hinterlegt ist, welches Minimum an Informationen auf der Bildbeschreibungsseite von eingescannten Briefmarken hinterlegt sein sollte. Bei File:DBP LT Dornbusch 55 ct 2009.jpg scheint mir das nicht richtig zu sein. Benutzer:WSee ist nicht Urheber der Briemarke. Er hat sie nur eingescannt und hochgeladen. --Milseburg (Diskussion) 13:11, 26. Mär. 2022 (CET)Beantworten

Das Projekt scheint eingeschlafen. Ich meine die Angaben bei File:Alte Rheinbrücke ph080903 max.jpg von Benutzer:NobbiP sind klarer. --Milseburg (Diskussion) 15:45, 30. Mär. 2022 (CEST)Beantworten