Urheberschaft der Malereien in der Höhle von Gargas

Ich habe in den Artikel Höhle von Gargas Abschnitt über Forschungen zu den Urhebern der Höhlenmalereien eingefügt. Dieser Passus wurde schon zweimal von demselben Benutzer gelöscht. Ich habe nun um eine dritte Meinung gebeten und würde gern Eure Ansicht dazu wissen, ob die Wikipedia-Anforderungen mit meinem Beitrag erfüllt wurden.--  LG -- Benutzerin:Reisen8Benutzerin Diskussion:Reisen8Wikiliebe?! 15:52, 6. Mai 2018 (CEST)

Hat vielleicht irgendein Spezialist Informationen dazu? --Habitator terrae (Diskussion) 20:14, 11. Mai 2018 (CEST)

Im Artikel Rechtslage Deutschlands nach 1945 wird die in den Rechtswissenschaften herrschende Lehre und höchstricherliche Rechtsprechung dargestellt, wonach das Deutsche Reich 1945 keineswegs unterging, sondern, wenngleich handlungsunfähig, weiterexistiert und als Völkerrechtssubjekt mit der Bundesrepubik identisch fortexistiert.

In den Geschichtswisenschaften wird das dagegen bekanntlich anders gesehen: Hier ist die Ansicht weit verbreitet, dass der 8. Mai 1945 den Untergang des Reiches bedeutete und die Bundesrepublik eine Neugründung ist.

Meinem Verständnis von NPOV nach sollte auch dieser nichtjuristische Standpunkt im Artikel dargestellt werden. Nach einer kontroversen Diskussion bin ich gerade dabei, einen Abschnitt Rechtslage Deutschlands nach 1945#Rezeption in den Gesellschaftswissenschaften zu erstellen. Da ich Konflikte befürchte, wäre ich dankbar, wenn interessierte Redaktionsmitglieder ein Auge darauf haben würden, was heute Nachmittag passiert, wenn ich den bis dahin voraussichtlich fertigen Abschnitt einstelle.

Vielen Dank im Voraus und einen sonnigen Sonntag wünscht --Φ (Diskussion) 10:43, 6. Mai 2018 (CEST)

Nun, mit deinem Verständnis von NPOV hat dein Vergleich nur bedingt etwas zu tun, das wurde dir auf der dortigen Diskussionsseite ja schon geantwortet. Du kannst daher davon ausgehen, dass insbesondere die Mitarbeiter der Wikipedia:Redaktion Recht bzw. des Portal:Recht auf Ergänzungen dieses Artikels ein Auge haben werden. Benatrevqre …?! 12:26, 6. Mai 2018 (CEST)
Verwundert - ich war bisher der Meinung, aus Sicht der Gesellschaftswissenschaften wäre der Bruch der Bundesrepublik mit dem Dritten Reich nur halbherzig ausgefallen. Jetzt möchtest du das Gegenteil nachweisen, Phi? WIr lagen vor Madagaskar (Diskussion) 14:23, 6. Mai 2018 (CEST)
Mein „Vergleich“? Welcher Vergleich? Hab ich was von einem Vergleich geschrieben? Auch „beweisen“ möchte ich nichts, ich möchte lediglich die mit dem Gegenstand des Lemmas verbundenen unterschiedlichen Standpunkte dargestellt sehen.
Benutzer:H-stt hat vorgestern „ein Kapitel zum gesellschaftswissenschaftlichen Umfeld der Debatte“ vorgeschlagen. Dem habt ihr zwei nicht widersprochen, und deshalb pflege ich das nachhher ein. MfG --Φ (Diskussion) 14:35, 6. Mai 2018 (CEST)
Dass es dir insgeheim um einen Vergleich der rechtswissenschaftlichen Debatte und den fortbestehenden Rechtspositionen mit ausgewählten geschichtswissenschaftlichen Ansichten geht, ließ sich so der bisherigen Diskussion entnehmen. Benatrevqre …?! 14:49, 6. Mai 2018 (CEST)
Vergleich und Darstellung der mit dem Lemma verbundenen unterschiedlichen Standpunkte ist nicht dasselbe. --Φ (Diskussion) 14:51, 6. Mai 2018 (CEST)
Schon, nur inwieweit sie mit diesem Lemma verbunden sind, darüber besteht wohl noch Dissens. Benatrevqre …?! 14:53, 6. Mai 2018 (CEST)
Es geht um die Rezeption der unter Juristen herrschenden Meinung. Wart's doch ab, OK? --Φ (Diskussion) 15:02, 6. Mai 2018 (CEST)

Im Artikel geht es ja um die Rechtslage und dabei vor allem um die völkerrechtliche Kontinuität. Auch eine verfassungsrechtliche Kontinuität kann thematisiert werden. Den Abschnitt zu anderen historisch-politischen Fragen der Kontinuität kann ich an sich begrüßen. Es müssen aber die verschiedenen Ebenen getrennt werden. Außerdem finde ich es höchst problematisch von Forschungsergebnissen zu sprechen, die hier etwas bewiesen hätten. In politischer Hinsicht gab es natürlich einen Kontinuitätsbruch, wenn man den NS-Staat mit der Bundesrepublik vergleicht, aber eben doch auch viele Kontinuitäten zur Geschichte vor 1933 wie den Föderalismus, Merkmale der Parteiendemokratie usw.

Mein persönlicher Eindruck ist, dass manche Leute, weil sie den NS ablehnen und eigentlich auch alles, was mit "Reich-" beginnt, eine dicke Trennlinie ziehen wollen, um die Bundesrepublik davon zu scheiden. Aber es geht ja gar nicht um Befürwortung oder Ablehnung, sondern um das Feststellung von Kontinuitäten und Diskontinuitäten. Dafür ist dieser Artikel aber nicht der richtige Schauplatz, und darum sollte der besagte Abschnitt auch nicht zu lang sein. Ziko (Diskussion) 22:24, 20. Mai 2018 (CEST)

»von Auvergne« vs. »der Auvergne«

Siehe Benutzer Diskussion:Altsprachenfreund#Dauphin von Auvergne.

Gruß

Altſprachenfreund; 22:47, 15. Mai 2018 (CEST)

Ich habe vorerst den Status quo wiederhergestellt, finde es aber schon komisch, dass die Literatur da einen für mich offensichtlichen Grammatikfehler nutzt. Aber feminine geographische Namen scheinen generell schwierig zu sein: [1]. Auch komische Grammatik... Altſprachenfreund; 16:19, 16. Mai 2018 (CEST)
In dem fraglichen Artikel wird überhaupt keine Literatur genannt, im LexMA wird die französische Bezeichnung Dauphiné d'Auvergne benutzt. Im RI-Opac ist kein deutschsprachiger Titel zum Themenkreis zu ermitteln. Ein anderer Zweifelsfall ist Robert I. (Dauphin von Auvergne), der mit dem Troubadour Dalfin d'Alvernha(e) gleichgesetzt wird, obwohl über dessen Namen keine Sicherheit besteht und die Zählung auch in verschiedenen Sprahversionen differiert. --Enzian44 (Diskussion) 19:46, 16. Mai 2018 (CEST) PS. Eigentlich sollte es auch „Der Dauphiné“ heißen.
Für Dauphin von Auvergne: [2], [3]. - Zu Dauphin der Auvergne konnte ich nichts finden. - wäre es frz. dauphin de l'Auvergne, wäre Dauphin der Auvergne korrekt, doch dauphin d'Auvergne würde ich auch mit Dauphin von Auvergne übersetzen. Excuse-moi. Adelfrank (Diskussion) 04:09, 27. Mai 2018 (CEST)
Also das mit dem Übersetzenargument überzeugt mich nicht: Parc naturel régional des volcans d'Auvergne sollte man das wirklich mit Regionaler Naturpark der Vulkane von Auvergne übersetzen? Außerdem sind für die Frage nach einer korrekten Bezeichnung im Deutschen die Regeln der deutschen Sprache relevant. Man sagt auch Herzog der Bretagne, Herzog der Normandie oder Bundespräsident der Schweiz oder Minister der Türkei. Solange das Territorium im Deutschen Femininum ist sollte da kein von sondern ein der stehen. Dass ein von der Regel abweichender Sprachgebrauch in der Fachliteratur üblich ist, müsste man belegen – und zwar mit zeitgenössischer Fachliteratur, nicht mit Literatur aus der Kaiserzeit, und mit mehreren Fundstellen. Falls jemand diese zeitgenössische deutsche Fachliteratur findet, sollte er die auch gleich zum Ausbau und Belegen der betreffenden Artikel nutzen. --Varina (Diskussion) 20:54, 31. Mai 2018 (CEST)

o.k. das mit der Übersetzung war vielleicht ein Missgriff, aber die Bsp. aus der Kaiserzeit zeigen, dass es bei D. von A. keine Theoriefindung ist. Zeitgenössische deutsche Fachliteratur dazu?, - Lach! - die wird es wohl kaum geben, heutzutage wird nicht mehr übersetzt! Siehe WP:de Bsp.: Philipp I., Herzog von Orléans - Auch hier zeigt sich die berühmt-berüchtigte Tendenz der Deutschen für Ordnung, Gründlichkeit und Penibilität. Ansonsten könnte man es viell. etwas lockerer sehen, und damit leben, dass es möglicherweise nicht nur eine Bezeichnung für etwas/jemanden gibt. [Großherzog Ferdinand III. von Toskana] [Großherzog Ferdinand III. der Toskana]. - Ich bin zwar kein Jurist, aber die Beweislast trägt wohl der, der etwas geändert haben möchte. Meine Bsp. sind zwar aus der Kaiserzeit, aber wo ist ein Bsp. für Dauphin der Auvergne, Genitiv hin oder her? Insofern sehe ich es nicht so, wie Varina Dass ein von der Regel abweichender Sprachgebrauch in der Fachliteratur üblich ist, müsste man belegen, sondern dass ein historischer Begriff , bzw. historische Fakten durch moderne zeitgenössische abgelöst wurde/n, müsste man belegen. Adelfrank (Diskussion) 22:12, 2. Jun. 2018 (CEST)

In WP herrscht eine unselige Tendenz zu Mißgriffen bei der Benennung von Personen aus dem Mittelalter. Evident ist das bei Bischofslisten, bei Kardinälen, Papstwahlen und Konklaveartikeln, meist verursacht durch unrefklektiertes und nicht überprüftes Abkupfern fremdsprachiger Texte. Für sinnvolle Debatten über die richtige Terminologie eignen sich Googlefundstücke in der Regel allerdings nicht. Deutschsprachige Fachliteratur meint allerdings nicht Übersetzungen, auch wenn die wenigstens in den meisten Fällen etwas besser sind als die Übersetzungen aus anderen Sprachversionen der WP. mit denen wir hier oft beglückt werden und für die ja unlängst groß die Werbetrommel gerührt wurde. Es gibt immer noch Kolleginnen und Kollegen, die in deutscher Sprache über nichtdeutsche Themen der Geschichte schreiben. Beiträge in der jeweiligen Landesprache sind als Dienstleistungen für die auskändischen Kollegen zu verstehen. --Enzian44 (Diskussion) 00:37, 3. Jun. 2018 (CEST)