Wiedergutmachung
Wiedergutmachung ist die Entschädigung (Kompensation) eines individuell erlittenen Unrechts durch Beseitigung oder Abmilderung seiner Folgen oder Leistung eines Ausgleichs. Nicht zur Wiedergutmachung zählen Reparationen an eine siegreiche Kriegspartei, die aufgrund eines völkerrechtlichen Vertrags geleistet werden.[1]
IntentionBearbeiten
Intention einer Wiedergutmachung ist die Beseitigung einer moralischen Schuld. Dazu gehören Reue, Sühne und Ersatz für den entstandenen Schaden.
Beseitigung historischen UnrechtsBearbeiten
Beispielsweise durch
- die Gesetzgebung im Rahmen der deutschen Wiedergutmachungspolitik und der österreichischen „Restitution“ als Versuch einer politischen Wiedergutmachung dessen, was die Opfer des Nationalsozialismus und des Zweiten Weltkriegs zu erleiden hatten.
- die Rehabilitierung politisch Verfolgter wie der Stasiopfer oder der Opfer der Stalinschen Säuberungen
- Instrumente der Transitional Justice und Restorative Justice, etwa Wahrheitskommissionen
PersönlichBearbeiten
In einfachen Fällen kann eine Entschuldigung ausreichend sein. Wenn ein Schaden entstanden ist, ist Entschädigung erforderlich.
Die Satisfaktion ist eine veraltete Form zur Wiedergutmachung erlittener Ehrverletzungen.
JuristischBearbeiten
Ein juristisch wirksamen Ausgleich eines erlittenen Nachteils, Schadens, Unrechts oder einer Verletzung ist in verschiedenen Rechtsvorschriften vorgesehen.
AllgemeinBearbeiten
- Schadenregulierung durch eine Versicherung
- öffentlich-rechtlichen Ersatzleistung
ZivilrechtlichBearbeiten
- durch Schadensersatz und Schmerzensgeld
- bzw. den Rückgriff eines Ersatzpflichtigen auf einen Dritten, die Regressnahme;
StrafrechtlichBearbeiten
- durch den Täter-Opfer-Ausgleich
- oder durch Leistungen im Rahmen des Opferentschädigungsgesetzes.
Rehabilitation und Wiedergutmachung als Thema in der LiteraturBearbeiten
Die Heilung einer geschädigten Reputation ist ein häufiges Thema in der Literatur. Im 19. Jahrhundert hat hierzu beispielsweise E. Marlitt mit ihrer Novelle Schulmeisters Marie (1865/1890) beigetragen.
WeblinksBearbeiten
EinzelnachweiseBearbeiten
- ↑ Jörg Fisch: Reparationen nach dem Zweiten Weltkrieg. München 1992.