Wagenhofen (Pfaffenhofen an der Glonn)

Ortsteil der Gemeinde Pfaffenhofen an der Glonn

Der Ort Wagenhofen ist Ortsteil der Gemeinde Pfaffenhofen an der Glonn im Landkreis Dachau und zählt 146 Einwohner (Stand 1. Februar 2018).[1]

Wagenhofen
Koordinaten: 48° 18′ N, 11° 10′ OKoordinaten: 48° 18′ 7″ N, 11° 10′ 19″ O
Höhe: 510 m ü. NN
Einwohner: 146 (1. Feb. 2018)
Postleitzahl: 85235
Vorwahl: 08134
Katholische Kapelle St. Franziskus (2016)
Katholische Kapelle St. Franziskus (2016)

Geografie Bearbeiten

Das Dorf Wagenhofen liegt nördlich (links) im Tal der Glonn, etwa halben Weges zwischen Pfaffenhofen und Odelzhausen auf einer Höhe von ca. 510 m ü. NN. Die nächstgelegene größere Stadt ist das 15 km westlich gelegene Augsburg. Gemeindestraßen erschließen den Ortsteil zu der südlich verlaufenden Staatsstraße St 2052 hin, die drei Kilometer östlich zu der Bundesautobahn 8 anschließt.

Geschichte Bearbeiten

Aus der Endung „-hofen“ kann man schließen, dass der Ort ursprünglich nach den „Höfen des Wacho“ benannt wurde. Diese Art der Namensgebung legt eine Entstehung des Ortes um das 7. Jahrhundert nahe. Zum Ersten Mal urkundlich erwähnt wurde Wagenhofen allerdings erst 1085 in der Übertragung des Monasterium Hegibach (Kloster Habach) an den Altar der Hl. Maria in Augsburg durch Graf Notpertus, bei der, der Zeuge Alberich de Wagenhoven genannt wird.[2]

Die im Ortszentrum stehende Kapelle wurde 1844 gebaut und unter das Patrozinium Franz von Assisis gestellt. Sie besitzt eine etwa 15 Kilogramm schwere Bronzeglocke mit der Inschrift „1893 gegossen in Augsburg“, diese konnte aufgrund ihrer geringen Größe vor dem Einschmelzen während der beiden Weltkriege bewahrt werden.

Weblinks Bearbeiten

Commons: Wagenhofen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Gemeinde Pfaffenhofen a. d. Glonn (Hrsg.): Bürgerinformation der Gemeinde Pfaffenhofen a. d. Glonn. Ausgabe 80 / März 2018, S. 17.
  2. Gemeinde Pfaffenhofen a. d. Glonn (Hrsg.): Chronik der Gemeinde Pfaffenhofen a. d. Glonn. Band 1, S. 318.