Der Vollstreckungsschutz ist ein in der Zwangsvollstreckung gebräuchliches Mittel des Schuldners, um unter bestimmten Voraussetzungen die Zwangsvollstreckung zu verhindern.

Der Vollstreckungsschutz kann beim zuständigen Vollstreckungsgericht beantragt werden. Auf entsprechenden Antrag des Schuldners kann das Vollstreckungsgericht bestimmte Maßnahmen der Zwangsvollstreckung ganz oder teilweise aufheben, einstellen oder gar untersagen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Vollstreckungsmaßnahmen für den Schuldner eine besondere Härte bedeuten, welche mit den guten Sitten nicht vereinbar sind. Hierbei muss das Gericht auch das Schutzbedürfnis des Gläubigers berücksichtigen.

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