Verwaltungsvereinbarung

vertragliches Abkommen zwischen Trägern öffentlicher Verwaltung

Eine Verwaltungsvereinbarung ist in der deutschen Verwaltungsorganisation ein Abkommen zwischen Trägern öffentlicher Verwaltung wie Staaten oder Gebietskörperschaften[1] oder auch zwischen Behörden desselben Rechtsträgers. Weil sie Angelegenheiten der Exekutive regeln, bedürfen sie keiner Legitimation der jeweiligen Parlamente. Im Gegensatz dazu bedürfen Staatsverträge der Zustimmung der jeweiligen Parlamente. Verwaltungsvereinbarungen können als öffentlich-rechtlicher Vertrag abgeschlossen werden.

Verwaltungsabkommen Bearbeiten

Internationale Verwaltungsvereinbarungen nennt man Verwaltungsabkommen.

Beispiele Bearbeiten

  • Die Einführung von Juniorprofessuren in Deutschland geschah auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung der Länder, nachdem die gesetzliche Regelung im Hochschulrahmengesetz durch das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden war.

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Akademie für Raumforschung und Landesplanung: „Verwaltungsvereinbarung“, in: Handwörterbuch der Raumordnung.