Der Vertrag von Bromberg war ein am 6. November 1657 in Bromberg zwischen dem polnischen König Johann II. Kasimir und Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg-Preußen geschlossener Vertrag.[1][2] Der Vertrag bestätigte die im Vertrag von Wehlau getroffenen Vereinbarungen.

Zudem wurde neu vereinbart:

  • Eine „Ewige Allianz“ der beiden Herrscher.
  • Brandenburg-Preußen erhielt die Lande Lauenburg und Bütow als erbliches Lehen.
  • Brandenburg-Preußen erhielt die Starostei Draheim als Pfandbesitz gegen Zahlung einer Pfandsumme.
  • Im Falle des Aussterbens der brandenburgisch-preußischen Linie der Hohenzollern im Mannesstamm sollte das Herzogtum Preußen an den König von Polen zurückfallen.
  • Die preußischen Stände hatten bei der Inthronisierung eines neuen preußischen Herzogs gegenüber den polnischen König und Parlament ein homagium eventuale zu leisten.

Entwicklungsgang zur Souveränität Preußens Bearbeiten

 
Preußen 1654–1660

Literatur Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Theodor von Mörner: Kurbrandenburgische Staatsverträge von 1601 bis 1700. Berlin 1867, S. 220–227.
  2. Gustav Adolf Harald Stenzel: Geschichte des Preußischen Staats. Teil II: Von 1640 bis 1688, Hamburg 1837, S. 137–138 und S. 297