Vermählung mit dem Meer

Herstellung des Zugangs Polens zur Ostsee

Die Vermählung mit dem Meer ist der Name für zwei Ereignisse in der Geschichte Polens im 20. Jahrhundert, die sich auf die Wiederherstellung des souveränen Zugangs des polnischen Staates zur Ostsee beziehen.

Polens Vermählung mit dem Meer von 1920 (Gemälde von Wojciech Kossak)
Die Zeremonie in Kolberg 2010

1920 Bearbeiten

Am 10. Februar 1920 kam General Józef Haller mit Vertretern der Regierung, Offizieren, katholischen Geistliche und Künstlern in die Stadt Putzig, die nach dem Versailler Vertrag nun Polen zugesprochen worden war. Als ein Zeichen der Verbundenheit Polens mit dem Meer warf er einen Ring aus Platin in die Ostsee, ähnlich der venezianischen Zeremonie Festa della Sensa. Mit dem Zugang zum Meer sah sich das wiedererrichtete Polen als unabhängiger Staat. In den 1930ern entstand eine eigene „Meeresideologie“, verbunden mit wirtschaftlichen Hoffnungen durch den Meereszugang, kolonialen Phantasien und dem Ziel geringerer Abhängigkeit von den mächtigen Nachbarn Deutschland und der Sowjetunion.[1]

1945 Bearbeiten

Nach der Eroberung Kolbergs am 18. März 1945 fanden in der Nähe des heutigen Leuchtturms die Feierlichkeiten der Vermählung mit dem Meer statt, bei denen der Korporal Niewidziajło einen Ring in die Wellen als Zeichen der Zugehörigkeit der Ostsee zu Polen warf. Diese Zeremonie wird jedes Jahr an dem besagten Datum wiederholt, um daran zu erinnern, dass Polen den Zugang zum Meer wiedergewonnen hat. An das Ereignis erinnert das 1963 enthüllte Denkmal der Vermählung Polens mit dem Meer des polnischen Bildhauers Wiktor Tołkin (1922–2013).

Literatur Bearbeiten

  • Norman Davies: Im Herzen Europas. Geschichte Polens. München 2006, ISBN 3406467091.

Weblinks Bearbeiten

Commons: Poland's Wedding to the Sea – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Stephanie Zloch: Polnischer Nationalismus. Politik und Gesellschaft zwischen den beiden Weltkriegen. Böhlau, Wien/Köln 2010, ISBN 978-3-412-20543-0, S. 541.