Die Verkehrsfehlergrenze ist der maximal zulässige Fehler von eichpflichtigen Messgeräten während des Einsatzes innerhalb der Eichgültigkeitsdauer.

Die Verkehrsfehlergrenze beträgt nach gesetzlicher Regelung das Doppelte der Eichfehlergrenze, soweit nicht anders festgelegt. Dies ist z. B. für Deutschland in der Eichordnung (EO) 1988 §33 definiert. Die Werte der Fehlergrenzen sind je nach Messgeräteart verschieden. Bei Kaltwasserzählern z. B. beträgt die Verkehrsfehlergrenze ±10 % im unteren und ±4 % im oberen Belastungsbereich.[1]

Siehe auch Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Richtlinie 75/33/EWG (PDF) des Rates vom 17. Dezember 1974 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Kaltwasserzähler.