Verdeckte Staatsverschuldung ist eine Kreditaufnahme, die von einem staatlichen Haushalt veranlasst und diesem wirtschaftlich zuzurechnen ist, aber nicht in diesem Haushalt ausgewiesen wird. Die Gesamtverschuldung des Staates ergibt sich als die Summe aus offener und verdeckter Staatsverschuldung.

Formen Bearbeiten

Verdeckte Staatsverschuldung im engeren Sinne entsteht z. B. durch

  • Budgetausgliederung in Staatsunternehmen, die nicht zum Staatssektor zählen. Unternehmen werden Träger verdeckter Staatsverschuldung, wenn sie formal zwar selbständig sind, wirtschaftlich aber vollständig oder weitgehend von den Zuweisungen des ausgliedernden Haushaltes abhängen,
  • Nichtausweis ungewisser Verbindlichkeiten in der staatlichen Vermögensrechnung (z. B. Pensionsverbindlichkeiten bei Beamten, Verbindlichkeiten gegenüber der Rentenversicherung wegen versicherungsfremder Leistungen),
  • Public-Private-Partnership-Projekte (z. B. die Kosten der Maut-Einführung vor der Übernahme der Schulden),
  • Nichtausweis von Verwaltungsschulden, während Finanzschulden ausgewiesen werden,
  • Leasinggeschäfte.

Motive für verdeckte Staatsverschuldung Bearbeiten

Motiv für verdeckte Staatsverschuldung ist neben dem Wunsch, die Verwendung von Verschuldung für bestimmte Zwecke deutlich zu machen, die Absicht, die staatliche Verschuldung geringer erscheinen zu lassen als sie wirklich ist. Daneben ist die Umgehung von Schuldenbremsen ein häufiges Motiv.

Abgrenzungen und benachbarte Begriffe Bearbeiten

Nebenhaushalte Bearbeiten

Der Staat hat die Möglichkeit Aufgaben in Nebenhaushalte zu verlagern. In Deutschland werden diese meist mit dem Euphemismus Sondervermögen bezeichnet. Diese werden nach dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen dem Sektor Staat zugerechnet[1] und sind damit nur schlecht verdeckte Staatsverschuldungen. Beispiele für diese Formen der verdeckten Staatsverschuldung waren in Deutschland die Treuhandanstalt[2] und der Erblastentilgungsfonds.

Implizite Staatsverschuldung Bearbeiten

Aus ökonomischer Sicht ergeben die explizite ( ) und implizite Staatsverschuldung ( ) zusammen die Gesamtverschuldung ( ) eines Staates. Implizite Staatsverschuldung sind dabei ökonomische Verpflichtungen des Staates, die eine verschuldungsgleiche Wirkung haben, aber rechtlich keine Schulden sind. Diese sind aus ökonomischer Sicht aber nicht aus rechtlicher Teil der verdeckten Staatsverschuldung.

Gemeinsame Schulden Bearbeiten

Gemeinden können sich zur Erfüllung spezieller Aufgaben zu Gemeindeverbänden zusammenschließen (z. B. ein Wasserverband). Diese können Schulden aufnehmen, die in den Haushalten der beteiligten Gemeinden dann nicht auftauchen, ihnen aber wirtschaftlich zuzurechnen sind. Das Statistische Bundesamt rechnet diese Schulden anteilig den beteiligten Gemeinden zu.[3] Auf transnationaler Ebene bestehen solche gemeinsame Schulden z. B. im Wiederaufbaufonds (EU).

Grenzfälle Bearbeiten

Die KfW ist nicht Teil des Staatssektors. Bei der KfW handelt es sich um eine Bank, die von der Europäischen Zentralbank auf der MFI-Liste geführt wird.[4] Einheiten, die auf dieser Liste stehen, sind per Sonderregelung des ESVG 1995 dem Sektor Finanzielle Kapitalgesellschaften zuzuordnen. Aktiva und Passiva der KfW werden nicht beim Staat nachgewiesen. Die KfW handelt aber grundsätzlich im öffentlichen Auftrag.

Literatur Bearbeiten

  • Christian Smekal: Verdeckte Staatsverschuldung – Flucht aus dem öffentlichen Haushalt? In: WISU, 25. Jg., Nr. 1, Düsseldorf 1996, S. 67–73.
  • Sibylle Wagener: Zur korrekten Erfassung der staatlichen Verschuldung In: Wirtschaftsdienst, 85. Jg., Nr. 8, 2005, S. 522–526 (PDF; 54 kB).

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. vgl. Dieter Brümmerhoff: Der Staat in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen - Ein neues System, alte und neue ungelöste Fragen. Universität Rostock, 2000.
  2. Reinhard Fischer: Verdeckte Staatsverschuldung zur Finanzierung der deutschen Einheit., Dissertation, Innsbruck 1997 (PDF; 1,5 MB).
  3. Schulden der Gemeinden/Gemeindeverbände am 31.12.2022
  4. List of Monetary Financial Institutions and Institutions Subject to Minimum Reserves (MFIs)