Völkermord-Fall Rohingya

Rechtsfall

Die Anwendung der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Verbrechens des Völkermordes (Gambia gegen Myanmar), allgemein als der Völkermord-Fall Rohingya bezeichnet, ist ein Verfahren, das gegenwärtig (Stand April 2020) vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) und vor dem Internationalen Strafgerichtshof (ICC) in Den Haag verhandelt wird.[1][2][3]

Verfahrensgeschichte Bearbeiten

Am 11. November 2019 reichte Gambia beim IGH einen Antrag gegen Myanmar ein und leitete das Verfahren ein. In dem Antrag wurde behauptet, dass Myanmar seit etwa Oktober 2016 Massenmord, Vergewaltigung und Zerstörung von Gemeinden gegen die Volksgruppe der Rohingya im Bundesstaat Rakhine begangen habe und dass diese Handlungen gegen die Völkermord-Konvention verstoßen. Zu den externen Beratern für Gambia gehören ein Team der Anwaltskanzlei Foley Hoag unter der Leitung von Paul Reichler sowie die Professoren Philippe Sands vom University College London und Payam Akhavan von der McGill-Universität in Kanada.[4][5][6]

Die Gegenseite (Myanmar) vertrat die Führerin und Staatsrätin Aung San Suu Kyi zusammen mit einem Rechtsteam.[7][8] Suu Kyi bestritt vor Gericht, dass die Streitkräfte in der Absicht gehandelt hätten, an den Rohingya einen Genozid zu verüben, und verteidigte damit das Militär.[9] Gegen diese Darstellung protestierte die Menschenrechtsaktivistin Esther Ze Naw Bamvo im November 2019 beim Internationalen Gerichtshof.[10]

Gambia reichte ebenfalls einen Antrag auf die Vornahme vorläufiger Schutzmaßnahmen ein. Der IGH hielt vom 10. bis 12. Dezember 2019 drei Tage lang eine öffentliche Anhörung zu diesem Antrag ab.[11] Ein Kommentator beschrieb die Anhörung als „bemerkenswertes Spektakel“ und bemerkte, dass das Team Gambias „brutale Beschreibungen“ von Gräueltaten lieferte, während Aung San Suu Kyi es vermied, das Wort „Rohingya“ zu benutzen – außer in einem Verweis auf die Arakan Rohingya Heilsarmee.[12]

Am 23. Januar 2020 erließ der IGH einen Beschluss über den Antrag Gambias auf vorläufige Maßnahmen. Der Beschluss erließ vorläufige Maßnahmen, mit denen Myanmar angewiesen wurde, während der Anhängigkeit des Falles Völkermordakte gegen die Rohingya-Moslems zu verhindern und regelmäßig über die Umsetzung des Befehls zu berichten.[13][14]

Der Gerichtshof erließ am selben Tag eine Verfahrensanordnung, die die Einreichungsfristen auf den 23. Juli 2020 für The Gambia’s Memorial und den 25. Januar 2021 für Myanmars Counter-Memorial festlegte.[15] Angesichts der COVID-19-Pandemie wurden diese Fristen auf Antrag von Gambia bis zum 23. Oktober 2020 bzw. 23. Juli 2021 verlängert.[16]

Analyse Bearbeiten

In einer Analyse der Entscheidung im Blog des European Journal of International Law bezeichnete Marko Milanovic, Professor an der University of Nottingham School of Law, den Beschluss des Gerichts als „offensichtlich einen Sieg für Gambia und für die Sache der Rohingya im Allgemeinen“, stellte aber auch fest, dass der Beschluss weitgehend nur bestehende „Staatsverpflichtungen nach der Völkermordkonvention“ reproduziere und nicht die umfassenderen Maßnahmen und Erklärungen enthalte, die Gambia gefordert hatte.[17]

Hintergrund und Berichte Bearbeiten

Das Volk der Rohingya ist eine ethnische Minderheit in Myanmar, die in den letzten Jahren einer Massenverfolgung ausgesetzt ist, die vielfach als Völkermord bezeichnet wurde.[18][19]

In Bezug auf Aung San Suu Kyis Motivation, sich für die Sache der Beklagten einzusetzen, schreibt The Economist: „Es ist schwer, sich der Schlussfolgerung zu entziehen, dass sie das Elend der Rohingyas ausnutzt, um die Aussichten ihrer Partei bei den für 2020 anstehenden Wahlen zu verbessern.“[20]

Ärzte ohne Grenzen schätzt, dass zwischen August 2017 und September 2017 mindestens 6700 Rohingya getötet wurden.[3]

Im September 2020 veröffentlichte die New York Times Berichte, wonach zwei Soldaten gestanden haben, auf Befehl an der Auslöschung von 20 Rohingya-Dorfgemeinschaften beteiligt gewesen zu sein.[21] Laut den Berichten wurden die Soldaten nach Den Haag gebracht, nachdem sie von Verbündeten der Arakan Army gefangen genommen worden waren.[3]

Weblinks Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Fallen rights icon at UN court for Rohingya genocide case. In: AP News. 10. Dezember 2019, abgerufen am 10. Dezember 2019.
  2. Niharika Mandhana and Feliz Solomon: Rohingya Genocide Case Against Myanmar Opens Before U.N. Court. In: Wall Street Journal. Abgerufen am 10. Dezember 2019.
  3. a b c Katrin Kuntz, DER SPIEGEL: Mutmaßliche Täter sprechen über Massaker an Rohingya: "Erschießt alle, die ihr hört und alle, die ihr seht" - DER SPIEGEL - Politik. Abgerufen am 14. September 2020.
  4. Foley Hoag Leads the Gambia’s Legal Team in Historic Case to Stop Myanmar’s Genocide Against the Rohingya | Foley Hoag. In: foleyhoag.com. Abgerufen am 25. Januar 2020.
  5. Owen Bowcott: Gambia files Rohingya genocide case against Myanmar at UN court In: theguardian.com, The Guardian, 11. November 2019. Abgerufen am 7. Dezember 2019 
  6. The Republic of The Gambia institutes proceedings against the Republic of the Union of Myanmar and asks the Court to indicate provisional measures. (PDF; 154 kB) Press release. Unofficial. International Court of Justice, 11. November 2019, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 27. Dezember 2019; abgerufen am 7. Dezember 2019.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.icj-cij.org
  7. Tara John: Aung San Suu Kyi to defend Myanmar in genocide case. In: CNN. Abgerufen am 10. Dezember 2019.
  8. Arne Perras, Wolfgang Janisch: Internationaler Gerichtshof: Myanmar steht vor Gericht. Abgerufen am 19. April 2020.
  9. Myanmar: Aung San Suu Kyi: Warum die Friedensnobelpreisträgerin immer stärker in Ungnade fällt. Abgerufen am 7. Mai 2022.
  10. 'Spirit To Fight': Inside The Labor, Minority Rights Roots Of Myanmar's Protests. Abgerufen am 7. Mai 2022 (englisch).
  11. Application of the Convention on the Prevention and Punishment of the Crime of Genocide (The Gambia v. Myanmar) – Request for the indication of provisional measures – The Court to hold public hearings from Tuesday 10 to Thursday 12 December 2019. International Court of Justice, archiviert vom Original am 7. Dezember 2019; abgerufen am 24. August 2016.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.icj-cij.org
  12. Michael Becker: The Challenges for the ICJ in the Reliance on UN Fact-Finding Reports in the Case against Myanmar. In: EJIL: Talk! Abgerufen am 19. Dezember 2019.
  13. Richard C. Paddock: U.N. Court Orders Myanmar to Protect Rohingya Muslims In: The New York Times, 23. Januar 2020 
  14. UN-Gericht: Myanmar muss Rohingya vor Völkermord schützen. In: tagesschau.de. Abgerufen am 19. April 2020.
  15. Order. In: International Court of Justice. Abgerufen am 22. März 2020.
  16. Extension of the time-limits for the filing of the initial pleadings. In: International Court of Justice. 26. Mai 2020, abgerufen am 3. Februar 2021 (englisch).
  17. Marko Milanovic: ICJ Indicates Provisional Measures in the Myanmar Genocide Case. In: EJIL:Talk! Abgerufen am 23. Januar 2020.
  18. Is refugee crisis ‘textbook ethnic cleansing’? In: bbc.com, 24. April 2018. Abgerufen am 7. Dezember 2019 
  19. Factbox: Myanmar on trial for Rohingya genocide – the legal cases In: reuters.com, Reuters, 21. November 2019. Abgerufen am 7. Dezember 2019 
  20. Aung San Suu Kyi has gone from hero to villain In: The Economist, 11. Dezember 2019 
  21. Hannah Beech, Saw Nang, Marlise Simons: ‘Kill All You See’: In a First, Myanmar Soldiers Tell of Rohingya Slaughter. In: The New York Times. 8. September 2020, ISSN 0362-4331 (nytimes.com [abgerufen am 14. September 2020]).