Trosselbach-, Hagenbach- und Primtal

Landschaftsschutzgebiet in Baden-Württemberg

Das Gebiet Trosselbach-, Hagenbach- und Primtal ist ein vom Landratsamt Tuttlingen am 19. September 1994 durch Verordnung ausgewiesenes Landschaftsschutzgebiet auf dem Gebiet der Gemeinde Aldingen. Teile des Gebiets standen bereits seit 1964 unter Landschaftsschutz.

Landschaftsschutzgebiet Trosselbach-, Hagenbach- und Primtal

IUCN-Kategorie V – Protected Landscape/Seascape

f1
Lage Deutschland, Baden-Württemberg, Landkreis Tuttlingen, Aldingen
Fläche 94,6 ha
Kennung 4.27.070
WDPA-ID 325240
Geographische Lage 48° 6′ N, 8° 41′ OKoordinaten: 48° 6′ 15″ N, 8° 40′ 56″ O
Trosselbach-, Hagenbach- und Primtal (Baden-Württemberg)
Trosselbach-, Hagenbach- und Primtal (Baden-Württemberg)
Einrichtungsdatum 19. September 1994
Verwaltung Landratsamt Tuttlingen

Lage Bearbeiten

Das etwa 96 Hektar große Landschaftsschutzgebiet besteht aus drei Teilgebieten, die zwischen Aldingen und den Ortsteilen Aixheim und Neuhaus am Trosselbach, am Hagenbach und an der Prim liegen. Es gehört zum Naturraum Südwestliches Albvorland.

Schutzzweck Bearbeiten

Wesentlicher Schutzzweck ist es laut Schutzgebietsverordnung, „diese Bachtäler wegen ihrer Eigenart und Schönheit zu erhalten und ihren Erholungswert für die Allgemeinheit zu sichern sowie die Fläche für die dort vorkommenden Pflanzen und Tiere als Lebensraum zu erhalten und zu sichern.“

Landschaftscharakter Bearbeiten

Das Trosselbachtal ist im Bereich des Landschaftsschutzgebiets weitgehend von Fichtenforsten bestockt, die von Wirtschaftsgrünland umgeben sind. Im Hagenbachtal befinden sich Streuobstwiesen, ein weiterer Fichtenwald und Grünlandflächen, an der Prim ist die Landschaft von Grünland und Gebüschen geprägt. Die Bäche fließen weitgehend naturnah, an der Prim sind an den Prallhängen teils sehr steile Uferwände ausgebildet.

Siehe auch Bearbeiten

Weblinks Bearbeiten