Straßenverkehrsgesetz

deutsches Bundesgesetz

Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) ist ein Bundesgesetz, das vor allem die Grundlagen des Straßenverkehrsrechts in Deutschland enthält. Es regelt dieses Rechtsgebiet zusammen mit der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) weitestgehend.

Basisdaten
Titel: Straßenverkehrsgesetz
Abkürzung: StVG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Verkehrsrecht
Fundstellennachweis: 9231-1
Ursprüngliche Fassung vom: 3. Mai 1909
(RGBl. S. 437)
Inkrafttreten am: 1. Juni 1909
Neubekanntmachung vom: 5. Mai 2003
(BGBl. I S. 310, ber. S. 919)
Letzte Änderung durch: Art. 23 G vom 19. Dezember 2022
(BGBl. I S. 2606)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
28. Dezember 2022
(Art. 14 G vom 19. Dezember 2022)
GESTA: D034
Weblink: StVG
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

(Die StVZO wurde bereits teilweise durch die FeV, die FZV und der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung ersetzt und soll mit Einführung einer Fahrzeug-Betriebs-Verordnung (FBV) endgültig abgeschafft werden.)

GliederungBearbeiten

Teil I VerkehrsvorschriftenBearbeiten

Hier sind die grundlegenden Verkehrsvorschriften zur Zulassung von Kraftfahrzeugen und Anhängern enthalten (näher ausgeführt in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) sowie zur Zulassung von Personen zum Straßenverkehr als Basis des Fahrerlaubnisrechtes (detailliert ausgeführt in der Fahrerlaubnis-Verordnung). Eine wichtige Vorschrift ist § 6 StVG, die das Bundesverkehrsministerium ermächtigt, weitere Rechtsverordnungen zur Regelung des Straßenverkehrs zu erlassen. Beispiele für Verordnungen aufgrund dieser Vorschrift sind die Straßenverkehrs-Ordnung, die Fahrerlaubnis-Verordnung und die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung.

Teil II HaftpflichtBearbeiten

regelt die Haftpflicht für Personen- und Sachschäden bei einem Verkehrsunfall (Gefährdungshaftung).

Teil III Straf- und BußgeldvorschriftenBearbeiten

enthält Straf- und Bußgeldvorschriften, zum Beispiel für das Fahren ohne Fahrerlaubnis, den Kennzeichenmissbrauch und das Fahren unter Einfluss psychoaktiver Substanzen (0,5-Promille-Grenzwert, § 24a StVG).

Teil IV FahreignungsregisterBearbeiten

umfasst die Vorschriften für das Fahreignungsregister (Eintragung, Verwaltung und Löschung der „Flensburg-Punkte“).

Teil V FahrzeugregisterBearbeiten

befasst sich mit dem Fahrzeugregister, das Daten der Fahrzeuge und Fahrzeughalter aller in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeuge vorhält.

Teil VI FahrerlaubnisregisterBearbeiten

regelt die örtlichen und das zentrale Fahrerlaubnisregister, das Daten aller in der Bundesrepublik Deutschland ausgegebenen Führerscheine verwaltet und dokumentiert, ob diese noch gültig bzw. entzogen sind.

Teil VIIBearbeiten

enthält gemeinsame Vorschriften und Übergangsregelungen.

GeschichteBearbeiten

 
Vorläufer des StVG

Der Vorläufer des deutschen Straßenverkehrsgesetzes war das „Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen“ vom 3. Mai 1909, mit dem der Reichsgesetzgeber die generelle Gesetzgebungskompetenz im Verkehrsrecht erstmals ausübte. Inhalt war vorrangig die Regelung der Haftung bei Verkehrsunfällen mit Kraftfahrzeugen, die mit Zunahme der Motorisierung immer dringlicher wurde. Das Gesetz enthielt aber auch schon einzelne Verhaltensvorschriften im Straßenverkehr.

In der Nachfolge trat am 23. Januar 1953 das Straßenverkehrsgesetz (StVG) der Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Mittlerweile wurden einige Vorschriften des Gesetzes zur Berücksichtigung der aktuellen Rechtsentwicklung geändert. Die Haftung entspricht, abgesehen von mehrfachen Anpassungen ihrer Obergrenzen, heute noch weitgehend unverändert den Regelungen von 1909.

LiteraturBearbeiten

WeblinksBearbeiten