Die Straßenrute, gelegentlich auch Bau- und Straßenrute, war ein deutsches Längenmaß und wurde im Königreich Sachsen verwendet. Eine Festlegung für die Straßenrute erfolgte am 23. April 1869. Das Maß war Grundlage des Flächenmaßes Straßenquadratrute.

  • 1 Straßenrute = 16 Fuß (Leipziger) = 8 Ellen (Leipziger) = 4,531 Meter

Der Leipziger Fuß wurde 125,537 Pariser Linien gerechnet, was einer Länge von 0,28319 Meter entsprach.[1]

Das Flächenmaß Straßenquadratrute hatte 20,53 Quadratmeter.[2]

Literatur Bearbeiten

Felix Blocken: Die neuen Maße und Gewichte in Tabellen und bildlicher Darstellung mit sämtlichen für Bayern gesetzlichen Bestimmungen. R. Forchthammer, Regensburg 1871, S. 293.

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Statistisches Büro des Min. des Innern: Staatshandbuch für den Freistaat Sachsen. C. Heinrich, Dresden 1870, S. XLIV.
  2. Oscar Mothes: Illustrirtes Bau-Lexikon. Band 2, Verlagsbuchhandlung Otto Spamer, Leipzig/Berlin 1866, S. 494.