Ein Straßenbaum ist ein Baum, der an einer innerstädtischen oder auch außerörtlichen Straße steht. In der Regel sind dies Laubbäume der gleichen Art, die in regelmäßigen Abständen an einer oder an beiden Straßenseiten stehen.

Silberlinden-Allee in Prag

Ein Straßenbaum beschattet die Fahrbahn, absorbiert durch sein Laub im gewissen Maße Lärm und Schadstoffe, nimmt Kohlenstoffdioxid auf und liefert Sauerstoff, senkt an heißen Tagen durch die Verdunstung die Temperatur der Straßenluft und trägt durch sein sattes Grün zur Verbesserung des Ortsbildes bei. Außerhalb von geschlossenen Ortschaften gibt es die Alleebäume sowie Randbäume von Wäldern.[1]

Straßenbäume an einer Kreisstraße mit Radweg in Nordwest-Niedersachsen

Ideale Straßenbäume zeichnen sich durch hohe Schadstofftoleranz aus, wurzeln tief, haben eine robuste Borke und bilden wenig Totholz.[2] Typische Straßenbäume sind etwa Linden, Rosskastanien, Ginkgo sowie in wärmeren Gegenden insbesondere auch Platanen. Gelegentlich werden Spitz- und Bergahorn, Mehl- und Vogelbeeren, sowie Baumhasel verwendet. Als kleinwüchsige und dekorative Art wird oft Rot- bzw. Weißdorn ausgewählt. Von Baumschulen wird zudem eine große Anzahl von exotischen Sorten angeboten, die nach Merkmalen wie schlanker Wuchsform selektiert werden; so unter anderem Arten von Kirschbäumen und Ahorn.

Stadtbäume werden durch verschiedene Faktoren belastet:

  • verdichtete und versiegelte Böden nehmen wenig Niederschlagswasser auf, so dass es überwiegend abfließt; der Gasaustausch wird unterbunden[3] und zu wenig Sauerstoff erreicht die Wurzeln.
  • durch Entsorgung des Laubs im Herbst und eine mangelnde Humusschicht werden dem Substrat kaum Nährstoffe zugeführt
  • Schadstoffeintrag durch Autoverkehr, Streusalz im Winter, Hundekot und Urin
  • Verletzungen der Rinde durch Anfahrschäden und Baumaßnahmen
  • erhöhte Temperaturen im Sommer durch Aufheizung von Bodenbelägen und Fassaden in der Sonne

Für normalwüchsige Straßenbäume wird bei der Neuanlage von Alleen ein Wurzelraum von etwa 12 Kubikmetern mit speziellem Substrat gefüllt. Einige Städte und Gemeinden geben Mindestpflanzgrößen für ihre Straßenbäume vor.[4] Um die Bodenverdichtung durch Fahrzeuge in unmittelbarer Nähe zum Stamm zu verhindern, wird dieser Bereich oft durch Poller o. ä. vor dem Befahren geschützt. Alternativ kann die Baumscheibe auch durch horizontal liegende Gitter aus Gusseisen geschützt werden, welche die eingebrachten Lasten auf einen Rahmen aus Stahlbeton abtragen. Oft wird ein Drainagerohr in der Pflanzgrube eingebracht, so dass nahe dem Stamm ein Ende des Rohres aus dem Boden ragt, um in trockenen Sommern das Gießwasser leichter einbringen zu können und den Wurzelbereich zu belüften.

Durch die globale Erwärmung ist in Zukunft vermehrt mit Hitze- und Trockenperioden bei zugleich kalten Wintern zu rechnen. Baumarten wie Linde, Ahorn, Platane und Kastanie erleiden an manchen städtischen Standorten bereits Schäden durch Trockenheit, Frost und dadurch beförderte Schädlinge und Baumkrankheiten.
Es werden daher vermehrt Baumarten aus Südosteuropa (Zürgelbaum, Hopfenbuche, Blumenesche, Silberlinde), Asien (Perlschnurbaum, Zelkove, Eisenholzbaum, Magnolie) und Amerika (Lederhülsenbaum) sowie selektierte Varianten und Kreuzungen der heimischen Baumarten (z. B. Quercus frainetto 'Trump', Quercus x hispanica 'Wageningen', Tilia tomentosa 'Brabant', Ulmus 'Lobel') gepflanzt werden.[5]

Bei der Auswahl neu zu setzender Straßenbäume sind nicht nur deren Robustheit und Witterungsbeständigkeit gegenüber den sich wandelnden klimatischen Bedingungen zu beachten. Relevant ist auch die Größe des benötigten Wurzelraums, Form und zu erwartende Größe des Baumes, die Dauer bzw. Art des Laubabwurfs (hinsichtlich des Straßenreinigungsaufwands), ob die jeweilige Art ein Risiko für Allergiker darstellen könnte, oder ob die Baumart zu Grünastbruch[6] neigt, wie etwa Weiden oder Pappeln. Entlang von Straßen spielt auch das Lichtraumprofil eine große Rolle. Bei Fahrbahnen beträgt es zumindest eine Höhe von 4,50 Meter, entlang von Gehwegen 2,20 Meter.[3]

Literatur Bearbeiten

  • Kurt Garcke-Wittgendorf: Der Obstbaum als Straßenbaum: Anleitung zur Pflanzung und Pflege von Obstbäumen an Straßen, öffentlichen Verkehrswegen und im Grossbetriebe, sowie zur Abschätzung von Obstanlagen. Frankfurt a. O. 1901
  • Verein deutscher Gartenkünstler (Hrsg.): Allgemeine Regeln für die Anpflanzung und Unterhaltung von Bäumen in Städten nebst einem Verzeichnis der für Straßenpflanzungen verwendbaren Baumarten. Berlin 1901
  • Otto Hübner: Der Straßenbaum in der Stadt und auf dem Lande, seine Pflanzung und Pflege sowie die erforderlichen Maßnahmen zu seinem Schutz. Parey, Berlin 1914
  • Alfred Hoffmann: Der Straßenbaum in der Großstadt unter besonderer Berücksichtigung der Berliner Verhältnisse. Berlin 1954
  • Hans-Georg Brod (Hrsg.): Straßenbaum-Schäden. Landsberg/Lech: ecomed-Verlagsgesellschaft, 1991
  • Josef Rüegg: Der Straßenbaum im Straßenraum ein Konzept zur grünordnerischen Gestaltung von Straßen und deren Umfeld im Ingolstädter Stadtgebiet. Ingolstadt 1995

Weblinks Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Randbäume von Wäldern an öffentlichen Straßen unterliegen der gleichen Verkehrssicherungspflicht wie Straßenbäume. Vgl. H. Frese: "Zusammenfassende Darstellung eines Teils des Urteils des OLG Hamm vom 30. März 2007 (13 U 62/06)". In: Natur in NRW 2/2007 S. 31 (PDF (Memento vom 10. März 2012 im Internet Archive))
  2. Arbeitskreis Stadtbäume: Archivierte Kopie (Memento vom 5. Juli 2010 im Internet Archive)
  3. a b Andreas Hussak: Grünraumpflege und Baummanagement. In: KOMMUNAL. Österreichischer Gemeindebund, 26. Januar 2018, abgerufen am 20. Dezember 2018.
  4. Neupflanzungen in der Stadt Amtsblatt Nr. 046 der Stadt Mainz vom 25. Oktober 2013, S. 2 ff. (635 kB)
  5. Stadtbaumarten im Klimawandel - Projekt „Stadtgrün 2021“ Archivierte Kopie (Memento vom 21. Juni 2013 im Internet Archive)
  6. Grünastbruch. In: grünastbruch.de. Abgerufen am 24. August 2023: „Als Grünastbruch (Synonym „Grünastabbruch“, „Spontanbruch“ oder „Sommerbruch“ wird das „Abbrechen einzelner, gesunder und vollbelaubter Äste ab 5 cm Durchmesser (Grobast) bei Windstille – nach Perioden längerer Trockenheit und/oder starker Hitze“ bezeichnet [FLL-Baumkontrollrichtlinien 2020]. Der Abbruch erfolgt dabei in Regel in der zweiten Tageshälfte an heißen, ruhigen Sommernachmittagen [Sinn 2003, Harris 1983] oder bei ruhigem Wetter nach einem starken Sommerregen [Harris 1983].“