Staatsrecht (Schweiz)
Als Staatsrecht bezeichnet man in der Schweiz ein Teilgebiet des Öffentlichen Rechts. Es umfasst die Bundesverfassung, die Grundrechte, das Verhältnis zwischen Bund und Kantonen, Aufgaben und Arbeitsweise der Bundesbehörden, das Verfahren der Rechtsetzung, die politischen Rechte der Bürger, die verfassungsgestaltenden Grundentscheidungen (Demokratie, Rechtsstaat, Sozialstaat, Bundesstaat) und die Verfassungsgerichtsbarkeit.
Kompetenzverteilung zwischen Bund und KantonenBearbeiten
Die Festlegung der Kompetenzverteilung geschieht in der Bundesverfassung. Die Kompetenzen der Kantone können durch die Bundesverfassung beschränkt werden (Art. 3 BV). Der Bund erfüllt die Aufgaben, die ihm die Bundesverfassung zuweist (Art. 42 Abs. 1 BV). Die Kantone besitzen eine subsidiäre Generalkompetenz. Jede Kompetenz, die nicht dem Bund zugewiesen ist, fällt den Kantonen zu (Art. 3 BV). In den Art. 54–125 und 128–135 BV werden die Aufgaben des Bundes aufgelistet. Aufgrund des Grundsatzes der Subsidiarität (Art. 43a BV) soll der Bund nur diejenigen Aufgaben haben, die die Kraft der Kantone übersteigen oder die einer gesamtschweizerischen Regelung bedürfen. Auch bei der Ausübung der Bundeskompetenzen ist der Grundsatz der Subsidiarität zu beachten.
LiteraturBearbeiten
- Andreas Auer: Staatsrecht der schweizerischen Kantone. Bern 2016.
- Giovanni Biaggini, Thomas Gächter, Regina Kiener: Staatsrecht. Zürich 2011.
- Walter Haller, Alfred Kölz, Thomas Gächter: Allgemeines Staatsrecht. Zürich 2008.
- Ulrich Häfelin, Walter Haller, Helen Keller: Schweizerisches Bundesstaatsrecht. Zürich 2008.
- Regina Kiener, Walter Kälin: Grundrechte. Bern 2007.
- Jörg Paul Müller, Markus Schefer: Grundrechte in der Schweiz. Bern 2008.
- René Rhinow, Markus Schefer: Schweizerisches Verfassungsrecht. Basel 2009.
- Pierre Tschannen: Staatsrecht der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Bern 2011.