Signalisationsverordnung

Schweizer Signalisationsverordnung

Die Schweizer Signalisationsverordnung (französisch Ordonnance sur la signalisation routière, italienisch Ordinanza sulla segnaletica stradale) wurde vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation aufgrund Art. 5 Strassenverkehrsgesetz[1] erlassen und regelt die Bedeutung, Gestaltung, Eigenschaften wie Grösse und Reflexionsvermögen sowie Anbringung von Strassensignalen und die Bodenmarkierungen in der Schweiz sowie die Zulässigkeit von Werbung in der Nähe von Strassen (Strassenreklame).[2] Es legt ausserdem Strafbestimmungen für die Nichteinhaltung der durch die Verordnung getroffenen Anordnungen fest.[2] Das aus den Signalen geforderte Verhalten wird ausserdem in der Verkehrsregelnverordnung konkretisiert.[3]

Basisdaten
Titel: Signalisationsverordnung
Abkürzung: SSV
Art: Verordnung
Geltungsbereich: Schweiz
Rechtsmaterie: Verkehrsrecht
Systematische
Rechtssammlung (SR)
:
741.21
Ursprüngliche Fassung vom:5. September 1979
Inkrafttreten am: 1. Januar 1980
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.
Strassensignale entsprechend der SSV

Anforderungen Bearbeiten

Es dürfen nach Art. 101 SSV nur die in dieser Verordnung beschriebenen Signale verwendet werden, andere Signale sind (mit Ausnahmen) nicht zulässig.[2]

Weiterhin dürfen die Signale nur angeordnet werden, wo unbedingt erforderlich.[2]

Schriftzeichen müssen in der Schrift "ASTRA Frutiger" gesetzt sein.[2]

Für die Strassensignale ist entweder das Bundesamt für Strassen (ASTRA) oder die benannte kantonale Behörde verantwortlich.[2]

Verträge Bearbeiten

Die Signalisationsverordnung dient ausserdem der Umsetzung des Übereinkommen über Strassenverkehrszeichen, des Europäisches Zusatzübereinkommen zum Übereinkommen über Strassenverkehrszeichen, das in Wien am 8. November 1968 zur Unterzeichnung aufgelegt wurde (inklusive Protokoll über Strassenmarkierungen).[4][5][6]

Siehe auch Bearbeiten

Weblinks Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. 741.01 Strassenverkehrsgesetz (SVG). In: Die Publikationsplattform des Bundesrechts. Bundeskanzlei, 1. Oktober 2023, abgerufen am 6. Oktober 2023.
  2. a b c d e f 741.21 Signalisationsverordnung (SSV) vom 5. September 1979. In: Die Publikationsplattform des Bundesrechts. Bundeskanzlei, 1. Januar 2023, abgerufen am 6. Oktober 2023.
  3. 741.11 Verkehrsregelnverordnung (VRV). In: Die Publikationsplattform des Bundesrechts. Bundeskanzlei, 15. Juli 2023, abgerufen am 6. Oktober 2023.
  4. 0.741.20 Übereinkommen über Strassenverkehrszeichen. In: Die Publikationsplattform des Bundesrechts. Bundeskanzlei, 20. Juni 2023, abgerufen am 6. Oktober 2023.
  5. 0.741.201 Europäisches Zusatzübereinkommen zum Übereinkommen über Strassenverkehrszeichen, das in Wien am 8. November 1968 zur Unterzeichnung aufgelegt wurde. In: Die Publikationsplattform des Bundesrechts. Bundeskanzlei, 21. Juni 2023, abgerufen am 6. Oktober 2023.
  6. 0.741.201.2 Protokoll über Strassenmarkierungen zum Europäischen Zusatzübereinkommen zum Übereinkommen über Strassenverkehrszeichen, das in Wien am 8. November 1968 zur Unterzeichnung aufgelegt wurde. In: Die Publikationsplattform des Bundesrechts. Bundeskanzlei, 23. Juni 2023, abgerufen am 6. Oktober 2023.