Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen des Bundesgerichtshofs

Der Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen ist ein Spezialsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe.

Errichtung Bearbeiten

Der Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen wurde zum 1. Januar 1962 errichtet.

Zuständigkeit Bearbeiten

Die Zuständigkeit des Senats erfasst kraft Gesetzes diejenigen Angelegenheiten, die im Steuerberatungsgesetz dem Bundesgerichtshof zugewiesen sind, mit Ausnahme der Entscheidungen nach § 101 Abs. 2 StBerG, für die der III. Zivilsenat zuständig ist.

Besetzung Bearbeiten

Der Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen setzt sich nach § 97 Abs. 2 StBerG aus einem Vorsitzenden und zwei beisitzenden Mitgliedern des Bundesgerichtshofs sowie zwei Steuerberatern oder Steuerbevollmächtigten als ehrenamtliche Beisitzer zusammen. Der Senat ist gegenwärtig (Stand: Januar 2024)[1] wie folgt besetzt:

Weblinks Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen. Bundesgerichtshof, abgerufen am 5. Januar 2024.