Schosshalde/Obstberg

Gebräuchliches Quartier im Stadtteil Kirchenfeld-Schosshalde / Stadtteil IV in der Stadt Bern, Schweiz

Schosshalde/Obstberg ist ein kleineres Quartier der Stadt Bern. Es gehört zu den 2011 bernweit festgelegten 114 gebräuchlichen Quartieren und liegt im Stadtteil IV Kirchenfeld-Schosshalde, dort im statistischen Bezirk Schosshalde. Es grenzt an Rosengarten, Schönberg/Bitzius, Wyssloch, Egelmoos, Gryphenhübeli/Thunplatz, den Bärenpark und Altenberg.[1]

Wappen von Bern
Wappen von Bern
Schosshalde/Obstberg
Gebräuchliches Quartier von Bern
Karte von Schosshalde/Obstberg
Karte von Schosshalde/Obstberg
Koordinaten 601835 / 199499Koordinaten: 46° 56′ 48″ N, 7° 27′ 46″ O; CH1903: 601835 / 199499
Höhe 521–572 m
Fläche 0,2385 km²
Einwohner 2025 ( 2022)
Bevölkerungsdichte 8491 Einwohner/km²
Ausländeranteil 11,6 % ( 2022)
Quartiernummer 417
Postleitzahl 3006
Statistischer Bezirk Schosshalde
Stadtteil Kirchenfeld-Schosshalde

Im Jahr 2022 lebten im Quartier 2025 Personen, davon 1790 Schweizer und 235 Ausländer.[2]

Der Name Schosshalde wird auf die Moränenterrasse zwischen Schosshaldenstrasse, Schosshaldenwald, Oberer Zollgasse, Buchserstrasse und Egelgasse zurückgeführt. Obstberg war der Name eines Landhauses am Aargauerstalden.[3]

Vor 1880 entstanden auf dem Obstberg nur zwei einfache Wohnhäuser. Zwischen 1890 und 1914 wurde das Quartier zwischen Kleinem Muristalden, der Laubegg- und der Schosshaldenstrasse nahezu vollständig überbaut und bekam das heutige Erscheinungsbild – zumeist Reihenmehrfamilienhäuser für den gehobenen Mittelstand. Die imposanteste Überbauung ist die von Jakob Glur am Obstbergweg errichtete «Backsteinsiedlung» von 1893 bis 1902.[4]

Weblinks Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Interaktiver Stadtplan der Stadt Bern (Auswahl unter «Themen»).
  2. Die Wohnbevölkerung der Stadt Bern 2022. (PDF) Stadt Bern, März 2023, S. 20, abgerufen am 6. Februar 2024.
  3. Historisch-topografisches Lexikon der Stadt Bern. 2019, S. 219.
  4. Bauinventar der Stadt Bern 2018. Kanton Bern, S. 7 ff.