Sächsisches Staatsministerium des Innern
Das Sächsische Staatsministerium des Innern (SMI) ist als Innenministerium eine Oberste Landesbehörde des Freistaates Sachsen mit Sitz in der Landeshauptstadt Dresden. Es existiert seit dessen Wiedererrichtung im Herbst 1990. Das Amt des Staatsministers hat seit 18. Dezember 2017 Roland Wöller (CDU) inne, seit 20. Dezember 2019 ist Thomas Rechentin der Amtschef.[2]
Sächsisches Staatsministerium des Innern | |
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Staatliche Ebene | Land |
Stellung | Oberste Landesbehörde |
Gründung | 1990 |
Hauptsitz | Dresden |
Behördenleitung | Roland Wöller (CDU), Staatsminister |
Haushaltsvolumen | 1,90 Mrd. Euro (2016)[1] |
Netzauftritt | www.smi.sachsen.de |
Das Gebäude befindet sich im Dresdner Regierungsviertel in der Inneren Neustadt.
OrganisationsstrukturBearbeiten
Das Ministerium gliedert sich in vier Abteilungen, die sich wiederum in zahlreiche Referate unterteilen:[3]
- Abteilung 1: Zentrale Angelegenheiten
- Abteilung 2: Recht und Kommunales
- Abteilung 3: Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Landespolizeipräsidium
- Abteilung 4: Bevölkerungsschutz
Zum Ministerium gehört zusätzlich der Beauftragte für Vertriebene und Spätaussiedler sowie die Stabsstellen für Sport und Innenrevision.
Nachgeordneter GeschäftsbereichBearbeiten
Es sind folgende Behörden nachgeordnet:
Allgemeine Staatsbehörde:
Obere besondere Staatsbehörden:
- Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege Meißen, Fortbildungszentrum des Freistaates Sachsen
- Sächsisches Staatsarchiv
- Statistisches Landesamt
- Landesamt für Verfassungsschutz
- die fünf Polizeidirektionen
- Präsidium der Bereitschaftspolizei
- Landeskriminalamt
- Polizeiverwaltungsamt
- Hochschule der Sächsischen Polizei (FH)
- Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule
Aufgaben des MinisteriumsBearbeiten
Das Sächsische Staatsministerium des Innern ist für das Staatsgebiet und für die Landeseinteilung (Landesdirektion, Landkreise) Sachsens zuständig. Es organisiert Wahlen und Abstimmungen. Des Weiteren ist es für die sächsischen Beamten verantwortlich. Es kontrolliert das allgemeine Beamtenrecht und Personalwesen für den allgemeinen Verwaltungsdienst einschließlich der Ausbildung und Fortbildung von Beamten. Es hat die Rechtsaufsicht über die staatliche und kommunale Verwaltung oder Gemeindegebietsreformen inne.
Das Ministerium regelt offene Vermögensfragen. Es treibt allgemeine Verwaltungsreformen voran. Ein Weiterer Zuständigkeitsbereich liegt in der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere durch das Polizeiwesen, die Feuerwehr und den Katastrophenschutz. Zudem ist es für den Verfassungsschutz zuständig.
Tätigkeitsbereiche des Ministeriums des Innern liegen im Staatshaftungs- und Regressrecht, dem Bau, Wohnungs- und Siedlungswesen einschließlich der Bauaufsicht, der Koordinierung von Wohngeld und Wohnungsprivatisierung, dem Denkmalschutz und der Denkmalpflege, dem Vermessungswesen, dem Datenschutz, der Statistik und dem Archivwesen.
Das Ministerium ist (neben der Sächsischen Staatskanzlei und dem Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Europa) Mitglied im Normprüfungsausschuss. Des Weiteren bearbeitet es Angelegenheiten des Staatsangehörigkeitsrechtes und der Vertriebenen sowie Angelegenheiten und Recht der Ausländer.
VorgängerbehördenBearbeiten
Ein Innenministerium bestand von 1831 bis zur Auflösung des Landes Sachsen 1952. Die Minister der Vorgängerbehörde waren:
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WeblinksBearbeiten
EinzelnachweiseBearbeiten
- ↑ Haushaltsplan 2015/2016. (PDF; 2,3 MB) Gesamtplan, Haushaltsgesetz, Gesamtpläne, Übersichten zu den Haushaltsplänen. (Nicht mehr online verfügbar.) In: finanzen.sachsen.de. Sächsisches Staatsministerium der Finanzen (SMF), S. 19, archiviert vom Original am 23. Februar 2016; abgerufen am 24. Februar 2016.
- ↑ Mittweida erhält über 5 Millionen Euro für sein Projekt. Abgerufen am 16. Dezember 2019.
- ↑ Organigramm Staatsministerium des Innern. (PDF; 197 kB) In: smi.sachsen.de. Sächsisches Staatsministerium des Innern, 1. Oktober 2020, abgerufen am 31. Oktober 2020.