Rosa Winkel

Häftlingsabzeichen in NS-Konzentrationslagern für homosexuelle männliche Häftlinge

Der Rosa Winkel diente während der Zeit des Nationalsozialismus der Kennzeichnung von Häftlingen in den Konzentrationslagern, sofern sie aufgrund ihrer Homosexualität dorthin verschleppt worden waren (siehe auch Homosexualität in der Zeit des Nationalsozialismus). Die Stoffaufnäher mussten an der KZ-Häftlingskleidung auf der linken Brust getragen werden.

Rosa Winkel

Häftlinge mit dem Rosa Winkel Bearbeiten

Die Gesamtzahl der schwulen Männer, die in den Konzentrationslagern gequält und ermordet wurden, wurde von der historischen Forschung erst ab den 1970er Jahren seriös in den Blick genommen. Es konnten bis heute nur Schätzungen vorgelegt werden: Rüdiger Lautmann veranschlagte die Zahl der als Homosexuelle Verschleppten mit etwa 10.000 bei einer Todesrate von 50 bis 60 Prozent. Die Anzahl homosexueller Opfer insgesamt – also auch homosexueller Juden, Sinti und Roma, Kommunisten, Zeugen Jehovas usw. – entzieht sich der genauen Kenntnis.

 
Rosa Winkel (5. Spalte)

Die meisten der späteren „Rosa-Winkel-Häftlinge“ wurden nach Verbüßung einer Gefängnisstrafe nach den §§ 175 oder 175a, manchmal aber auch, ohne dass sie gerichtlich verurteilt worden waren, von der Gestapo in Konzentrationslager verschleppt. Dabei wurde zwischen angeblich „Verführten“ und sogenannten „Verführern“ unterschieden. Während die „Verführten“ über die normale Strafverfolgung nach § 175 auf den ‚rechten Weg‘ kommen sollten, wollte man die „Verführer“ „aus der Volksgemeinschaft ausscheiden“. In einem Erlass vom 12. Juli 1940 stellte das Reichssicherheitshauptamt klar, dass „in Zukunft alle Homosexuellen, die mehr als einen Partner verführt haben, nach ihrer Entlassung aus dem Gefängnis in polizeiliche Vorbeugungshaft zu nehmen“ waren. Betroffen davon war fortan ein großer Teil, vermutlich bis zur Hälfte der Verurteilten.[1]

Nach 1945 blieb Homosexualität in den meisten europäischen Ländern strafbar, in der Bundesrepublik Deutschland galt sogar der von den Nationalsozialisten verschärfte § 175 StGB bis 1969. Eine Rehabilitierung schwuler NS-Opfer wurde am 6. Dezember 2000 vom Deutschen Bundestag eingeleitet[2]. 2002 hob der Bundestag die NS-Urteile gegen Homosexuelle auf.

Der US-amerikanische Dokumentarfilm Paragraph 175 ließ im Jahr 2000 Überlebende zu Wort kommen. Rudolf Brazda, gestorben 2011, galt als letzter überlebender Häftling mit dem Rosa Winkel.

Ausgewählte mit dem rosa Winkel inhaftierte Personen Bearbeiten

Siehe auch Bearbeiten

Der Rosa Winkel als Symbol der Schwulenbewegung Bearbeiten

 
Winkelförmige Gedenktafeln aus rotem Granit mit der Inschrift „Totgeschlagen, totgeschwiegen“ wurden an verschiedenen Gedenkorten angebracht, hier am U-Bahnhof Nollendorfplatz in Berlin.

Der Rosa Winkel entwickelte sich seit den 1970er Jahren zu einem internationalen Symbol der Schwulenbewegung. Der 1975 gegründete deutsche Verlag Rosa Winkel kam so zu seinem Namen. Holger Mischwitzky ließ sich zu seinem Künstlernamen Rosa von Praunheim anregen.

Das Amsterdamer Homomonument von 1987 nahm seine Form auf, ebenso das Kölner Mahnmal für die schwulen und lesbischen NS-Opfer und viele andere Gedenkorte.

In den USA fand er v. a. als Zeichen der HIV/AIDS-Aktivismusgruppe Act Up mit ihrem Spruch „Silence = Death“ Verbreitung. Dort war er um 180 Grad gedreht, um die Hoffnung auf einen besseren Umgang mit AIDS in naher Zukunft auszudrücken. Die 1978 in den USA entworfene Regenbogenfahne setzte sich in Europa ab den 1990er Jahren durch und hat den Rosa Winkel als bevorzugtes Symbol der LGBT/LSBTTIQ-Bewegung abgelöst.

Literatur Bearbeiten

Filme Bearbeiten

Weblinks Bearbeiten

Commons: Rosa Winkel – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Alexander Zinn: „Aus dem Volkskörper entfernt?“ S. 309–320.
  2. Abgeordneten Alfred Hartenbach, Margot von Renesse, Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Dr. Peter Struck und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Irmingard Schewe-Gerigk, Claudia Roth (Augsburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss). In: Deutscher Bundestag (Hrsg.): Drucksache. Band 14/4894. Berlin 2000 (bundestag.de [PDF]).