Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen

technische Regeln aus 2007 in Deutschland

Die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (kurz RASt 06)[1] sind ein in Deutschland gültiges technisches Regelwerk und wurden 2007 von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen in Köln herausgegeben. Sie ersetzte die beiden zuvor gültigen Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen (EAE) und Empfehlungen für die Anlage von Hauptverkehrsstraßen (EAHV). Die RASt 06 ist eingeführt in Bayern,[2] Berlin,[3] Brandenburg,[4] Hessen[5],Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg.[6] Sie wird in fast allen anderen Bundesländern zur Anwendung empfohlen.[7]

Basisdaten
Titel Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen
Kurztitel RASt 06
Abkürzung RASt
Nummer 200
Anwendungsbereich Entwurf von Stadtstraßen
Aktuelle Ausgabe 2006

Gültigkeit Bearbeiten

Die RASt gilt für anbaufreie und angebaute (innerörtliche) Hauptverkehrsstraßen und Erschließungsstraßen gemäß den Richtlinien für integrierte Netzgestaltung (RIN). Landstraßen werden in den Richtlinien für die Anlage von Landstraßen, RAL 2012 behandelt.

Die Vorgaben der RASt sind „aktuelle und spezifische wissenschaftliche Erkenntnisquellen und geben den Stand der Technik wieder“, so das Verwaltungsgericht Braunschweig.[8]

Inhalt Bearbeiten

Die RASt gliedert sich in sieben Abschnitte. Nach einer Einführung in Geltungsbereich und Aufbau der Richtlinien beinhaltet der erste Abschnitt die Ziele und Grundsätze für die Planung und den Entwurf von Stadtstraßen. Diese orientieren sich an der Bewohnbarkeit und Funktionsfähigkeit der Städte und Gemeinden und sollen die unterschiedlichen Nutzungsansprüche der Verkehrsteilnehmer an den Straßenraum berücksichtigen. Der zweite Abschnitt beschreibt die unterschiedlichen Stadtstraßen nach verkehrlichen und städtebaulichen Merkmalen, etwa ihrer Erschließungsfunktion und dem umliegenden Gebietscharakter. Abschnitt drei und vier befassen sich mit der Entwurfsmethodik und den Nutzungsansprüchen an Straßenräume durch den öffentlichen Nahverkehr sowie den fließenden und ruhenden Verkehr mit Kraftfahrzeugen. Abschnitt fünf empfiehlt Lösungen für typische Entwurfssituationen, Abschnitt sechs enthält die einzelnen Entwurfselemente für die bauliche Verkehrsführung, etwa zur Befahrbarkeit und Sicht an Knotenpunkten, die bestimmte Sichtdreiecke erfordert. Abschnitt sieben behandelt die technische Ausstattung und Grün im Straßenraum.

Siehe auch Bearbeiten

Weblinks Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Inhaltsangabe der RASt beim FGSV-Verlag (PDF-Datei; 111 kB), abgerufen am 8. Juli 2022.
  2. Einführungserlass Bayern von 2009 (Memento vom 8. Juli 2016 im Internet Archive)
  3. Verkehrsberuhigung mit Pollern und Baken – welche Handlungsspielräume gibt es? Drucksache 17 / 14 578. (PDF-Datei; 151 kB) 8. Oktober 2014, abgerufen am 31. Juli 2020.
  4. Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft, Abteilung 4, "Nummer 11/2013 - Straßenentwurf" vom 16. Mai 2013
  5. Einführungserlass des HMWVL vom 02.01.08, Az. V3-B-61h-02-127, zitiert in Handbuch Hessen Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement
  6. Einführungsschreiben Baden-Württemberg 2016[1]
  7. beispielhaft für Sachsen
  8. Verwaltungsgericht Braunschweig: Urteil vom 16. April 2013, 6 A 64/11 www.rechtsprechung.niedersachsen.de, abgerufen am 3. November 2013