Resolution 223 des UN-Sicherheitsrates

Resolution des UN-Sicherheitsrats
UN-Sicherheitsrat
Resolution 223
Datum: 21. Juni 1966
Sitzung: 1287
Kennung: S/RES/223

Abstimmung: Dafür: 15 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
Gegenstand: Aufnahme Guyanas als neues Mitglied in die Vereinten Nationen
Ergebnis: angenommen

Zusammensetzung des Sicherheitsrates 1966:
Ständige Mitglieder:

China Republik 1928 CHN Frankreich FRA Vereinigtes Konigreich GBR Sowjetunion 1955 SUN Vereinigte Staaten USA

Nichtständige Mitglieder:
Argentinien ARG Bulgarien 1946 BUL Jordanien JOR Japan JPN Mali MLI
Niederlande NLD Nigeria NGA Neuseeland NZL Uganda UGA Uruguay URY

Die Resolution 223 des UN-Sicherheitsrates vom 21. Juni 1966 empfiehlt der UN-Generalversammlung, dem Antrag des südamerikanischen Staates Guyana auf Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen zuzustimmen. Ein Vertreter Venezuelas war anwesend aber nicht stimmberechtigt. Die Resolution wurde auf der 1287. Sitzung des Sicherheitsrates verabschiedet.

Inhalt Bearbeiten

Die Resolution lautet wie folgt (nichtoffizielle Übersetzung):

Der Sicherheitsrat empfiehlt der Generalversammlung, nach Prüfung des Antrags der Republik Guyana auf Aufnahme in die Vereinten Nationen, Guyana die Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen zu genehmigen.

Weblinks Bearbeiten

Wikisource: United Nations Security Council Resolution 223 – Quellen und Volltexte (englisch)