Reichsamt des Innern
Das Reichsamt des Innern (auch Reichsamt des Inneren) war das Innenministerium im Deutschen Kaiserreich.

GeschichteBearbeiten
Auf Vorschlag des Reichskanzlers ging es am 24. Dezember 1879 durch kaiserlichen Erlass aus dem Reichskanzleramt hervor, dem ehemaligen Bundeskanzleramt (nicht zu verwechseln mit der Reichskanzlei, der Behörde des Kanzlers ab 1878).
Wie die anderen Ämter auch, war es dem Reichskanzler unmittelbar unterstellt. Der Sitz des Amtes befand sich in Berlin, seine Leitung unterstand einem Staatssekretär, der von 1881 bis 1916 stets zusätzlich das Amt des Vizekanzlers innehatte.
Mit dem Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt vom 11. Februar 1919 wurde aus dem Reichsamt das Reichsministerium des Innern; so hieß es auch in der Weimarer Republik.
Die Staatssekretäre des Reichsamts des InnernBearbeiten
Name | Amtsantritt | Ende der Amtszeit |
---|---|---|
Karl Hofmann | 1879 | 1880 |
Karl Heinrich von Boetticher | 1880 | 1897 |
Arthur Graf von Posadowsky-Wehner | 1897 | 1907 |
Theobald von Bethmann Hollweg | 1907 | 1909 |
Clemens von Delbrück | 1909 | 1916 |
Karl Helfferich | 1916 | 1917 |
Max Wallraf | 1917 | 1918 |
Karl Trimborn | 1918 | 1918 |
Das ReichsministerialblattBearbeiten
Das zum Zweck öffentlicher Bekanntmachungen herausgegebene Amtsblatt des Reichsamts war ab 1880 das Central-Blatt bzw. ab 1903 das Zentralblatt für das Deutsche Reich (ZBl, ZDB-ID 200990-0), das von 1873 bis 1879 bereits vom Reichskanzleramt herausgegeben worden war. In dieser Funktion ließ ihm das Reichsministerium des Innern ab 1923 das Reichsministerialblatt (RMBl, ZDB-ID 200991-2) folgen.
LiteraturBearbeiten
- Ernst Ritter (Bearb.): 100 Jahre Innenressort. Vom Reichsamt zum Bundesministerium. Bundesministerium des Innern, Bonn, 2., durchges. Aufl. 1981.