Reichlos

Ortsteil der Gemeinde Freiensteinau

Reichlos ist ein Ortsteil der Gemeinde Freiensteinau im Vogelsbergkreis in Osthessen im Bundesland Hessen in der Bundesrepublik Deutschland. Es liegt an den südlichen Ausläufern des Vogelsbergs.

Reichlos
Gemeinde Freiensteinau
Koordinaten: 50° 28′ N, 9° 26′ OKoordinaten: 50° 27′ 43″ N, 9° 25′ 41″ O
Höhe: 495 m ü. NHN
Fläche: 4,33 km² [LAGIS]
Einwohner: 142 (31. Dez. 2015)[1]
Bevölkerungsdichte: 33 Einwohner/km²
Eingemeindung: 31. Dezember 1971
Postleitzahl: 36399
Vorwahl: 0 66 69
Blick auf Reichlos von einer Anlage im Windpark bei Freiensteinau
Blick auf Reichlos von einer Anlage im Windpark bei Freiensteinau

Nachbarorte Bearbeiten

Der Ort grenzt im Norden an den Ort Jossa, im Osten an den Ort Hauswurz, im Süden an den Ort Weidenau und im Westen an den Ort Gunzenau der Gemeinde Freiensteinau.

Geschichte Bearbeiten

 
Lage von Reichlos (Reichlec.) auf einer Kartes des Klosters Fulda von 1574
 
Das Dorfgemeinschaftshaus in Reichlos, in dessen Giebel die Dorfglocke hängt.
 
Reichloser Teich

Eine Ersterwähnung ist unter dem Namen „Richolfes“ 1270 verzeichnet. „Richuôlfs“ wurde es um 1361 genannt. Um 1485 ist der Name für das Dorf „Reycholß“ und 1582 „Reichles“.

Der Ort gehörte ursprünglich zur Abtei Fulda. Die Herren von Riedesel trennten ihn in einem langen und konfliktträchtigen Ablösungsprozess von ihrem einstigen Lehnsherren, der Abtei Fulda. Als die Riedesel 1527 den lutherischen Glauben annahmen und die Reformation in ihrem Herrschaftsgebiet durchsetzten, kam es zum völligen Bruch mit Fulda. Es entstand das Riedeselsche Junkerland. Hier galten die Riedesel’schen Verordnungen als Partikularrecht. Das Gemeine Recht galt nur, soweit diese Verordnungen keine Bestimmungen enthielten. Dieses Sonderrecht behielt theoretisch seine Geltung auch während der Zugehörigkeit zum Großherzogtum Hessen im 19. Jahrhundert, in der gerichtlichen Praxis wurden aber nur noch einzelne Bestimmungen angewandt. Das Partikularrecht wurde zum 1. Januar 1900 von dem einheitlich im ganzen Deutschen Reich geltenden Bürgerlichen Gesetzbuch abgelöst.[2] 1648 wurde die Grafschaft reichsunmittelbar.

Am 18. Februar 1650 wurde in Reichlos Hermann Otto von Schleifras, der spätere Fuldaer Fürstabt Adalbert von Schleifras geboren. Die Familie war seit Mitte des 15. Jahrhunderts in Reichlos ansässig; bekannt ist, dass 1466 der „1. Herr auf Reichlos, Berthold genannt Schleifras“, starb. Adalbert war der älteste Sohn des Freiherrn Georg Lukas von Schleifras und dessen Gattin Maria Margareta, geb. von Rotzmann. Der Vater trat etwa 1657 in fuldischen Dienst und die gesamte Familie konvertierte daher zum katholischen Glauben. Adalbert prägte das Bistum Fulda durch seine Bautätigkeit. Der Kesselhaken ist im Familienwappen der von Schleifras zu finden. Am 30. September 1656 belehnte Erbmarschall Hermann Riedesel, Berlitt und Steffan Schleyffras mit dem „Richolsffs hoff“.

Neugliederung Bearbeiten

Am 31. Dezember 1971 wurde der Ort in die Gemeinde Freiensteinau eingegliedert.[3]

Politik Bearbeiten

Ortsvorsteher ist Roland Hoschka.

Persönlichkeiten Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Daten und Fakten der Gemeinde Freiensteinau
  2. Arthur B. Schmidt: Die geschichtlichen Grundlagen des bürgerlichen Rechts im Großherzogtum Hessen. Curt von Münchow, Giessen 1893, S. 29, Anm. 92 und S. 103, Anm. 14.
  3. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27. 5. 1970 bis 31. 12. 1982. W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart/Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S. 367.

Weblinks Bearbeiten