Die registrierende Leistungsmessung (RLM), auch registrierende Lastgangsmessung, beschreibt einen Messvorgang (per Strom- bzw. Gaszähler) durch Messstellenbetreiber in den regulierten Sparten Gas und Strom. Für diese gibt es unterschiedliche Anwendungsgrenzen im Strom und Gas: Im Strombereich wird RLM ab einer jährlichen Abnahme von 100.000 kWh elektrischer Energie[1] und im Gasbereich ab 1,5 GWh Gas oder 500 kW Ausspeiseleistung angewendet.[2] Für Kunden ohne registrierende Leistungsmessung werden vereinfachte Verfahren (z. B. Standardlastprofile) benutzt.[3]

Stromzähler für registrierende Leistungsmessung, Datenübertragung per GSM-Modem

Dabei erfasst die Messeinrichtung pro Messperiode (15 Minuten bei Strom, 60 Minuten bei Gas) einen Leistungsmittelwert. Die Gesamtheit aller Leistungsmittelwerte, die über eine ganzzahlige Anzahl von Messperioden gemessen wird, ergibt dann den Lastgang.[4]

Diese registrierten Werte werden in regelmäßigen Abständen (sofort oder am Folgetag) an den (Verteil-)Netzbetreiber übermittelt. Dies geschieht "online" entweder direkt über die Stromleitung oder über einen (ggf. mobilen) Internetzugang.

Siehe auch Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. vgl. § 12 der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV)
  2. vgl. § 24 Abs. 1 der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV)
  3. BDEW
  4. vgl. § 2 der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV)