Regieeinheit

Einheiten des deutschen Zivil- und Katastrophenschutzes
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Anteil und Anzahl der Regieeinheiten in den einzelnen Fachdiensten des Erweiterten Katastrophenschutzes Anfang der 1990er Jahre[1]
Fachdienst Anteil (%) Anzahl
Führung 60 901
ABC-Dienst 36 87
Bergungsdienst 1 8
Betreuungsdienst 40 83
Brandschutzdienst 3 35
Fernmeldedienst 66 367
Instandsetzungsdienst 0 0
Sanitätsdienst 4 25
Versorgungsdienst 15 272
Veterinärdienst 100 76
Gesamt 26 1854

Regieeinheiten sind Einheiten des deutschen Zivil- und Katastrophenschutzes, die durch die unteren Katastrophenschutzbehörden der Kreise und kreisfreien Städte sowie früher auch durch die Warnämter des Bundes selbst aufgestellt werden (Regiebetrieb der Kreise und Städte). Sie übernehmen Aufgaben, die von den Katastrophenschutzeinheiten der Hilfsorganisationen, der Feuerwehren und des Technischen Hilfswerkes örtlich nicht übernommen werden.

Geschichte Bearbeiten

Vor der Neuorganisation des Katastrophenschutzes Mitte der 1990er Jahre war etwa ein Viertel der Einheiten des erweiterten Katastrophenschutzes in der Regie der Kreisverwaltungsbehörden organisiert. Regieeinheiten waren in allen Fachdiensten, besonders in der Führung, im Fernmeldedienst, im ABC-Dienst und im Betreuungsdienst vertreten. Der Veterinärdienst wurde ausschließlich von Regieeinheiten geleistet.[2] Lediglich im Instandsetzungsdienst, der vollständig vom Technischen Hilfswerk getragen war, waren keine Regieeinheiten aufgestellt. Neben der Arbeit in den Katastrophenschutz-Fachdiensten wurden folgende Aufgaben im Zivil- und Katastrophenschutz durch Regieeinheiten wahrgenommen: ABC-Melde- und Auswerte-Stelle (AMASt), Beobachtungs- und ABC-Meßstelle (BAMSt), Schutzraumbetriebsdienst (SRBD), Warndienst (WD, gemeinsam mit Hauptamtlichen des Bundesamtes für Zivilschutz). Mit der Neuorganisation des Katastrophenschutzes wurden viele Regieeinheiten aufgelöst oder anderen Organisationen zugeschlagen.

Derzeitige Stellung Bearbeiten

Vor allem in Einheiten der Führung, des Veterinärdienstes und des ABC-Schutzes, aber auch in anderen Fachdiensten, sind Regieeinheiten in den meisten Bundesländern weiterhin aufgestellt.[3] Auch die bayerischen Unterstützungsgruppen Örtliche Einsatzleitung (UG ÖEL), die jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt unterhalten, sind aufgrund ihrer Trägerschaft Regieeinheiten, auch wenn sich deren Helfer vielerorts aus anderen Katastrophenschutz-Organisationen rekrutieren.

Die Interessen der Helfer in den Regieeinheiten werden seit 1985 vom Verband der Arbeitsgemeinschaften der Helfer in den Regieeinheiten und -einrichtungen des Katastrophenschutzes in der Bundesrepublik Deutschland e. V. (ARKAT) vertreten.[4]

Rechtsgrundlage Bearbeiten

Die Aufstellung von Regieeinheiten ist in den Katastrophenschutz-, Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzen der Bundesländer geregelt. Dort ist in der Regel in etwa Folgendes bestimmt:

„Kreisfreie Städte und Kreise können Einheiten aufstellen, soweit hierfür ein Bedarf besteht und Hilfsorganisationen zur Aufstellung und Unterhaltung der zur Erfüllung der Aufgaben erforderlichen Einheiten nicht bereit oder in der Lage sind.“[5]

In den Katastrophenschutzgesetzen mancher Bundesländer werden Regieeinheiten nicht ausdrücklich genannt, jedoch die Aufstellung von Einheiten durch die Kreisverwaltungsbehörden zugelassen.[6]

Weblinks Bearbeiten

  • Website des Verbands der Arbeitsgemeinschaften der Helfer in den Regieeinheiten und -einrichtungen des Katastrophenschutzes in der Bundesrepublik Deutschland e. V. (ARKAT)

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Klaus-Dieter Kühn: ARKAT-Bundesverband beriet Zukunftsperspektiven. In: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (Hrsg.): Bevölkerungsschutz, Ausgabe 4/1991, S. 62.
  2. BBK/BZS: Veterinärdienst (VetDi) im Katastrophenschutz. Stärke- und Ausstattungsnachweis Veterinärzug (VZ). STAN-Nr. 071. Stand: Mai 1984. (PDF; 489 kB)
  3. Berichte im Bevölkerungsschutz-Magazin. Website der ARKAT; abgerufen am 9. März 2017.
  4. Geschichte der Regieeinheiten und von ARKAT. Website der ARKAT; abgerufen am 9. März 2017.
  5. Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) des Landes Nordrhein-Westfalen: § 19 Regieeinheiten.
  6. Bayern. Website der ARKAT; abgerufen am 9. März 2017.