Rechtsschule

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Die Rechtsschule ist eine Lehrstätte des Rechts, insbesondere in der römischen Antike und im Islam. Auch unterschiedliche Denkrichtungen innerhalb der Rechtswissenschaften und der Scharia werden so bezeichnet.

Vertiefungsstudium Bearbeiten

Heute werden als „Rechtsschule“ auch Vertiefungsstudien bezeichnet, die (auch deutschsprachige) Universitäten im Ausland anbieten, beispielsweise

Bekannte Schulen Bearbeiten

Antike
Mittelalter, Neuzeit

Zu Beginn des 19. Jahrhunderts gab es nach Auflösung des Reichskammergerichts die Rechtsschule Wetzlar.

Rechtsschulen im Islam Bearbeiten

Islamische Rechtsschulen werden als Madhhab bezeichnet. Der Begriff steht für verschiedene Richtungen in der Auslegung des islamischen Rechts, der Scharia. In der Frühzeit des Islam – seit dem 8. Jahrhundert – haben sich mehrere Rechtsschulen herausgebildet, von denen heute vor allem 5 bis 6 von Bedeutung sind. Es sind dies