Raubach (Oberzent)

Stadtteil der Stadt Oberzent im Odenwaldkreis, Deutschland

Raubach war ein Ortsteil der ehemaligen Gemeinde Rothenberg und ist seit dem 1. Januar 2018 der westlichste Stadtteil von Oberzent im südhessischen Odenwaldkreis.

Raubach
Stadt Oberzent
Koordinaten: 49° 33′ N, 8° 53′ OKoordinaten: 49° 33′ 27″ N, 8° 53′ 5″ O
Höhe: 393 (379–419) m ü. NHN
Fläche: 6,08 km²[1]
Einwohner: 58 (31. Dez. 2020)[2]
Bevölkerungsdichte: 10 Einwohner/km²
Eingemeindung: 1. August 1972
Eingemeindet nach: Rothenberg
Postleitzahl: 64760
Vorwahl: 06068

Geographie Bearbeiten

Der Ort liegt, völlig in ein Waldgebiet eingebettet, im südlichen Odenwald im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald im Buntsandsteingebiet. Durch den Ort verlaufen keine Hauptverkehrsstraßen.

Geschichte Bearbeiten

Gründung Bearbeiten

Raubach wurde 1749 gegründet als Grafenwitwe Anne Sophie zu Erbach-Fürstenau ein 128 Morgen großes gräfliches Waldstück des Falken-Gesäßer Forstes an sieben besitzlose Untertanen abgab.[1]

Herrschafts- und Verwaltungsgeschichte Bearbeiten

Raubach gehörte zur Grafschaft Erbach-Fürstenau, wo es im Amt Freienstein lag. Mit der Rheinbundakte wurden die Grafen von Erbach zugunsten des Großherzogtums Hessen mediatisiert.[3] Ihnen blieben jedoch ihre überkommenen Rechte und Verpflichtungen in Bezug auf Verwaltung und Rechtsprechung weiter erhalten. Diese Rechte wurden im „standesherrlichen Amt Freienstein“ wahrgenommen. Solche Ämter waren eine Ebene zwischen den Gemeinden und der Landesherrschaft. Die Funktionen von Verwaltung und Rechtsprechung waren hier nicht getrennt.

1822 kam es nach einer Abmachung zwischen dem Staat und der Standesherrschaft zur Eingliederung auch des Amtes Freienstein in die staatliche Struktur. Auch auf unterer Ebene wurden Rechtsprechung und Verwaltung in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen getrennt. Für die Verwaltung wurden Landratsbezirke geschaffen, die erstinstanzliche Rechtsprechung Landgerichten übertragen.[4]

Die Standesherrschaft Erbach einigte sich mit dem Staat 1822, diese Struktur zu übernehmen. Raubach lag so nun im neu eingerichteten Landratsbezirk Erbach.[5]

Bei der nächsten Verwaltungsreform, die 1832 stattfand und die Landratsbezirke durch Kreise ersetzte, blieb der Bereich der Grafschaft Erbach ausgespart. Es hätte erneuter Absprachen zwischen Staat und Standesherrschaft bedurft, was offenbar vermieden werden sollte. In der Grafschaft Erbach blieben so die Landratsbezirke bestehen. Erst die Revolution 1848 beseitigte weitgehend die staatsrechtliche Sonderstellung der Standesherren, ebenso wie die bestehende Verwaltungsstruktur. Raubach kam nun zum Regierungsbezirk Erbach. Der wurde aber schon 1852 in der Reaktionsära wieder aufgelöst. Da der Staat aber durchaus an den in der Revolution gewonnenen Kompetenzen festhielt, die verlorenen Privilegien der Standesherren nicht wiederherstellte, wurde nun auch hier ein Kreis geschaffen, der Kreis Erbach.[1] 1939 wurde er in „Landkreis Erbach“ umbezeichnet[6], 1972 in „Odenwaldkreis“.

Hessische Gebietsreform (1970–1977)

Am 1. August 1972 wurde Raubach im Zuge der Gebietsreform in Hessen in die Gemeinde Rothenberg eingegliedert,[7][8] die wiederum am 1. Januar 2018 mit weiteren Gemeinden die Stadt Oberzent bildete. Für die Orte Raubach, Hinterbach und Finkenbach wurde ein gemeinsamer Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung gebildet. Dieser Ortsbezirk umfasst die Gemarkungen Finkenbach und Raubach.[9]

Verwaltungsgeschichte im Überblick Bearbeiten

Die folgende Liste zeigt die Staaten und Verwaltungseinheiten,[Anm. 1] denen Raubach angehört(e):[1][10]

Justiz Bearbeiten

Nach Auflösung der überkommenen Ämter-Struktur 1822 war für Raubach das Landgericht Beerfelden örtlich zuständig. Bei Gründung trug es die Bezeichnung: Großherzoglich Hessisches Gräflich Erbach Erbachisches und Erbach Fürstenauisches Landgericht Beerfelden.[12]

Durch die Verwaltungsreformen von 1832, 1848 und zuletzt 1852 hatten sich nicht nur die Bezeichnungen der Verwaltungsbezirke, sondern auch deren Grenzen geändert. Um das wieder anzugleichen, revidierte das Großherzogtum 1853 in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen umfassend die Zuständigkeitsbereiche der Gerichte. In der Folge wurde Raubach dem Landgericht Waldmichelbach zugeordnet.[13] Das aber wurde noch im gleichen Jahr wieder rückgängig gemacht[14] und Raubach blieb beim Landgericht Beerfelden.

Mit dem Gerichtsverfassungsgesetz von 1877 wurden die Bezeichnungen der Gerichte reichsweit vereinheitlicht. Zum 1. Oktober 1879 wurden im Großherzogtum Hessen die Landgerichte aufgehoben und durch Amtsgerichte ersetzt. Die Aufgaben des Landgerichts Beerfelden übernahm nun das Amtsgericht Beerfelden.[15] Zum 1. Juli 1968 wurde dann der Amtsgerichtsbezirk Beerfelden aufgelöst und dem Amtsgericht Michelstadt zugeordnet.[16]

Bevölkerung Bearbeiten

Einwohnerentwicklung Bearbeiten

Raubach: Einwohnerzahlen von 1829 bis 2020
Jahr  Einwohner
1829
  
77
1834
  
86
1840
  
102
1846
  
102
1852
  
89
1858
  
101
1864
  
102
1871
  
97
1875
  
98
1885
  
105
1895
  
92
1905
  
97
1910
  
86
1925
  
80
1939
  
72
1946
  
106
1950
  
98
1956
  
80
1961
  
74
1967
  
88
1970
  
100
1980
  
?
1990
  
?
2000
  
?
2011
  
51
2018
  
56
2020
  
58
Datenquelle: Histo­risches Ge­mein­de­ver­zeich­nis für Hessen: Die Be­völ­ke­rung der Ge­mei­nden 1834 bis 1967. Wies­baden: Hes­sisches Statis­tisches Lan­des­amt, 1968.
Weitere Quellen: LAGIS[1][17]; Zensus 2011[18]

Einwohnerstruktur 2011 Bearbeiten

Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Raubach 51 Einwohner. Darunter waren keine Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 3 Einwohner unter 18 Jahren, 24 zwischen 18 und 49, 9 zwischen 50 und 64 und 12 Einwohner waren älter.[18] Die Einwohner lebten in 21 Haushalten. Davon waren 3 Singlehaushalte, 6 Paare ohne Kinder und 6 Paare mit Kindern, sowie 3 Alleinerziehende und 3 Wohngemeinschaften. In 6 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 15 Haushaltungen lebten keine Senioren.[18]

Kultur und Sehenswürdigkeiten Bearbeiten

Vier Objekte sind als Kulturdenkmal des Ortes ausgewiesen, darunter das Forsthaus Saubuche:

Persönlichkeiten Bearbeiten

  • Jakob Ihrig (1866–1941), Odenwälder Original, bekannt als Raubacher Jockel

Weblinks Bearbeiten

Anmerkungen und Einzelnachweise Bearbeiten

Anmerkungen

  1. Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan.
  2. Mediatisierung infolge der Rheinbundakte.
  3. Das Großherzogtum Hessen war von 1815 bis 1866 Mitglied des Deutschen Bundes. Ein Staatenbund ehemaliger Territorien des Heiligen Römischen Reichs. Er gilt als gescheiterter Versuch einer erneuten Reichsgründung.
  4. Trennung zwischen Justiz (Landgericht Beerfelden) und Verwaltung.
  5. Im Zuge der Gebietsreform 1938 wurde die Provinz Starkenburg aufgelöst.
  6. Infolge des Zweiten Weltkriegs.
  7. Am 1. August 1972 als Ortsteil zur Gemeinde Rothenberg.
  8. Am 1. Januar 2018 als Ortsteil zur Stadt Oberzent.

Einzelnachweise

  1. a b c d e f Raubach, Odenwaldkreis. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 16. Oktober 2015). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  2. Zahlen und Daten. In: Webauftritt. Stadt Oberzent, abgerufen im Dezember 2021.
  3. Art. 24 Rheinbundakte.
  4. Die Eintheilung des Landes in Landraths- und Landgerichtsbezirke betreffend vom 14. Juli 1821. In: Großherzoglich Hessisches Ministerium des Inneren und der Justiz. (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1821 Nr. 33, S. 403 ff. (Online bei der Bayerischen Staatsbibliothek).
  5. Die Bildung des Landraths-Bezirks Erbach und der Landgerichts-Bezirke Michelstadt und Beerfelden betreffend vom 21. Mai 1822. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 18 vom 17. Juni 1822, S. 199f.
  6. § 1 Abs. 3 der Dritten Verordnung über den Neuaufbau des Reichs vom 28. November 1938 (RGBl. I S. 1675).
  7. Gesetzes zur Neugliederung des Landkreises Erbach (GVBl. II 330–16) vom 11. Juli 1972. In: Der Hessische Minister des Innern (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1972 Nr. 17, S. 224, § 7 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 1,2 MB]).
  8. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart / Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S. 359.
  9. Hauptsatzung § 4. (PDF; 197 kB) Stadt Oberzent, abgerufen im Dezember 2020.
  10. Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com.
  11. Gesetz über die Aufhebung der Provinzen Starkenburg, Oberhessen und Rheinhessen vom 1. April 1937. In: Der Reichsstatthalter in Hessen Sprengler (Hrsg.): Hessisches Regierungsblatt. 1937 Nr. 8, S. 121 ff. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 11,2 MB]).
  12. Die Bildung des Landraths-Bezirks Erbach und der Landgerichts-Bezirke Michelstadt und Beerfelden vom 21. Mai 1822. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 18 vom 17. Juni 1822, S. 199f.
  13. Bekanntmachung, 1. die Errichtung neuer Landgerichte zu Darmstadt und Waldmichelbach,
    2. die künftige Zusammensetzung der Stadt- und Landgerichtsbezirke in der Provinz Starkenburg betreffend
    vom 20. Mai 1853. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 19 vom 26. April 1853, S. 221–230 (224).
  14. Bekanntmachung, die Zusammensetzung der Stadt- und Landgerichts-Bezirke in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen betreffend vom 1. Oktober 1853. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 44 vom 7. Oktober 1853, S. 640.
  15. §§ 1, 3 Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 15 vom 30. Mai 1879, S. 197f.
  16. Zweites Gesetz zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes (Ändert GVBl. II 210–16) vom 12. Februar 1968. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1968 Nr. 4, S. 41–44, Artikel 1, Abs. 1 a) und Artikel 2, Abs. 1 d) (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 298 kB]).
  17. Einwohnerzahlen aus dem Webarchiv
  18. a b c Ausgewählte Daten über Bevölkerung und Haushalte am 9. Mai 2011 in den hessischen Gemeinden und Gemeindeteilen. (PDF; 1,8 MB) In: Zensus 2011. Hessisches Statistisches Landesamt, S. 38 und 92, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 11. Juli 2021;.