RGT-Regel

Faustregel in der chemischen Kinetik

Die RGT-Regel (Reaktionsgeschwindigkeit-Temperatur-Regel, auch van-’t-Hoff’sche Regel) ist eine Faustregel der chemischen Kinetik und erlaubt die Abschätzung vieler Phänomene der Chemie, Biochemie und Ökologie. Sie besagt, dass chemische Reaktionen bei einer um 10 K (das entspricht 10 °C) erhöhten Temperatur ungefähr doppelt bis viermal so schnell ablaufen.[1] Die RGT-Regel wurde 1884 von dem niederländischen Chemiker Jacobus Henricus van ’t Hoff aufgestellt und 1889 von Svante Arrhenius zur Arrhenius-Gleichung ausgebaut.

BeispielBearbeiten

Die Arrhenius-Gleichung lautet:

 

Betrachtet man nun eine chemische Reaktion, die eine Aktivierungsenergie von   besitzt bei den Temperaturen   und  , so gilt für die Reaktionsgeschwindigkeitskonstanten:

 

und

 

Nach der RGT-Regel sollte das Verhältnis der Reaktionsgeschwindigkeiten  ungefähr den Faktor 2 bis 4 ergeben. Man beachte, dass sich der Berechnung der präexponentielle Faktor   heraus kürzt:

 

Das Einsetzen der Zahlenwerte bestätigt die RGT Regel: nämlich eine (ungefähre) Verdopplung der Reaktionsgeschwindigkeit bei einer Temperaturerhöhung um 10 K.

 

Der Faktor, um den die Reaktionsgeschwindigkeit konkret steigt, wenn die Temperatur um 10 K erhöht wird, heißt  -Wert:

 

Dabei bezeichnen   und   die jeweilige Reaktionsgeschwindigkeitskonstanten bei der Temperatur   bzw.  . Bei größeren Temperaturdifferenzen wird die RGT-Regel zunehmend ungenau und gilt hier deswegen im Allgemeinen nicht mehr.

LiteraturBearbeiten

EinzelnachweiseBearbeiten

  1. Michael Binnewies: Allgemeine und Anorganische Chemie. 3., vollständig überarbeitete Auflage. Berlin 2016, ISBN 978-3-662-45067-3, S. 363.