Präliminarfrieden

vorläufiger Frieden, dem noch ein definitiver Friedensschluss folgen muss

Als Präliminarfrieden (lat. präliminar, „vorläufig“, „vorgängig“) oder auch Vorfrieden bezeichnet man einen vorläufigen Frieden, dem noch ein definitiver Friedensschluss folgen muss.

In den Präliminarien, den Beratungen und Verhandlungen, werden die Friedenspräliminarien, die vorläufigen Hauptpunkte des künftigen Friedensvertrages, ausgehandelt. Der Begriff wurde erstmals für den Hamburger Präliminarfrieden (1641) verwendet.

Weitere historisch bedeutende Präliminarfrieden waren unter anderem der:

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. British-American Diplomacy Preliminary Articles of Peace; November 30,1782, Webseite der Yale Law School. Archiviert auf web.archive.org am 2. Oktober 2017.

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