Produkthaftungsgesetz (Deutschland)

Das Produkthaftungsgesetz (Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte – ProdHaftG) vom 15. Dezember 1989 (BGBl. I S. 2198) regelt in Deutschland die Haftung eines Herstellers bei fehlerhaften Produkten. Darunter versteht das Gesetz alle beweglichen Sachen, auch wenn sie einen Teil einer anderen beweglichen Sache oder einer unbeweglichen Sache bilden sowie Elektrizität. Ausgenommen vom Produkthaftungsgesetz sind Arzneimittel, die das Arzneimittelgesetz regelt.

Basisdaten
Titel: Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte
Kurztitel: Produkthaftungsgesetz
Abkürzung: ProdHaftG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Zivilrecht
Fundstellennachweis: 400-8
Erlassen am: 15. Dezember 1989
(BGBl. I S. 2198)
Inkrafttreten am: 1. Januar 1990
Letzte Änderung durch: Art. 5 G vom 17. Juli 2017
(BGBl. I S. 2421, 2422)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
22. Juli 2017
(Art. 12 G vom 17. Juli 2017)
GESTA: C157
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Geschichte Bearbeiten

In Artikel 19 Abs. 1 der EG-Richtlinie 85/374/EWG war als Frist für das Erlassen nationalen Rechts zur Umsetzung ein Zeitrahmen von drei Jahren ab Bekanntgabe festgesetzt worden. Die Bekanntgabe fand am 7. August 1985 statt. Erst mit über einem Jahr Verspätung wurde am 15. Dezember 1989 das Produkthaftungsgesetz erlassen.

Inhalt Bearbeiten

Literatur Bearbeiten

Weblinks Bearbeiten