Preisauszeichnungsgerät

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Ein Preisauszeichnungsgerät (auch Preisauszeichner genannt) ist ein mechanisches Gerät, welches im Handel genutzt wird, um Waren mit Preisetiketten zu versehen.

Meto - Preisauszeichnungsgerät

Geschichte Bearbeiten

Die Geschichte der Preisauszeichner begann 1959[1] und wurden von der Firma METO erfunden, die diese Geräte auch heute noch herstellt.

Die Praxis, den Käufern der Preisauszeichnungsgeräte den Kauf der dazugehörenden Etiketten von anderen Anbietern als dem Hersteller des Gerätes zu untersagen, wurde kartellrechtlich als Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung betrachtet und durch das Bundeskartellamt und gerichtlich untersagt.[2][3]

Verwendung Bearbeiten

In der heutigen Zeit werden Preisauszeichnungsgeräte seltener verwendet als früher, da in größeren Supermärkten und Geschäften eher die Barcodes genutzt werden, um die Preise zentral in der EDV zu erfassen und anzuzeigen. Sobald allerdings ein Preis von der in der Kasse eingespeicherten Norm abweicht, sei es durch reduzierte Ware vor Ablauf oder bei Einzelartikeln, welche nicht in die Kasse eingespeichert sind, werden die Auszeichner gerne genutzt. Vor allem kleine Geschäfte, welche nicht über digitale Kassen bzw. Kassen mit Druckfunktion für Barcodes verfügen, nutzen fast ausschließlich Preisauszeichner zum Kennzeichnen der Ware.

Es gibt auch Geräte auf dem Markt, die in der Lage sind, neben Preisen auch Buchstaben, Sonderzeichen, Datumsangaben, Artikel- oder Chargennummern auf Etiketten abzudrucken und somit die abzudruckenden Zeichen individuell verwendet und Etiketten zweizeilig bedruckt werden können.

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. meto.de - Historie
  2. Jürgen Oechsler: Skript zum Europäischen Kartellrecht 2019, S. 154, online (Memento des Originals vom 18. Oktober 2019 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/oechsler.jura.uni-mainz.de
  3. Bericht des Bundeskartellamtes über seine Tätigkeit im Jahre 1969, S. 26, online