Diese Konventionen gelten für zivile und Kriegsschiffe. Sie sind als Ablaufprüfung anzusehen; der Fall 6 soll nur eintreten, wenn die Fälle 1 bis 5 nicht zu einem eindeutigen Lemma führen. Die Fälle 7 und 8 stellen weitere Erläuterungen dar. Bei Fragen oder Unsicherheiten kann in den Portalen Schifffahrt oder Militär nachgefragt werden.

  1. Wenn ein Schiff verschiedene Namen trug, wird das Lemma nach folgenden Kriterien gewählt:
    • Ist ein Name im deutschen Sprachraum eindeutig bekannter und gebräuchlicher als die anderen, z. B. durch ein Unglück (Exxon Valdez) oder eine lange Einsatzzeit unter diesem Namen (Finnjet), sollte der Artikel nach den allgemeinen Namenskonventionen unter diesem Lemma stehen.
    • Ist kein Name eindeutig gebräuchlicher als die anderen, wird der letzte Name gewählt, den das Schiff im Einsatz trug, oder sein aktueller Name. Ausgenommen davon sind Namen, die ein Schiff nur kurzzeitig vor dem Abwracken trug.
  2. Für die Lemmawahl ist der im Schiffsregister, der in der Rangliste der jeweiligen Streitkräfte oder der in einer gleichwertigen amtlichen Liste in lateinischer Schrift eingetragene Schiffsname ohne Präfix zu verwenden.
  3. Wenn das Lemma eindeutig und kein potentiell gleichnamiger Artikel in Aussicht ist, wird auf einen Klammerzusatz verzichtet (Beispiel: Selendang Ayu).
  4. Wenn eine Unterscheidung von anderen gleichnamigen Lemmata erforderlich ist, wird dazu der Klammerzusatz (Schiff) bzw. bei Unterseebooten (U-Boot) verwendet und eine Begriffsklärungsseite angelegt (Beispiel: die BKS Watt enthält Watt (Küste), Watt (Schiff) etc.).
  5. Bei mehreren gleichnamigen Schiffen wird der Klammerzusatz (Schiff, Jahr der ersten Indienststellung) zur Unterscheidung gewählt. Ist das Jahr der Indienststellung nicht bekannt, kann auch das Jahr des Stapellaufs verwendet werden.
  6. Sollte bereits ein Schiff mit Klammerzusatz gleicher Jahreszahl bestehen, so ist der Klammerzusatz um die Jahreszahl (mit Bis-Strich angefügt) des letzten bekannten Verbleibes zu erweitern, siehe: Eendracht (Schiff, 1615–1622).
  7. Römische Zahlen werden nicht als unterscheidender Klammerzusatz verwendet. In der Literatur mit solchen zählenden Zusätzen bezeichnete, bekannte Schiffe können allerdings als Weiterleitung oder Begriffsklärung angelegt werden (also nicht Bremen (I), sondern Bremen (Schiff, 1858), aber auch Sagres (II)). Sind die Zahlen tatsächlich Bestandteil des Namens, sind sie wie folgt anzugeben: Logos II.
  8. Wurde dem Schiff während seiner Indienststellungszeit eines der unten gelisteten Präfixe beigeordnet, ist eine einfache Weiterleitung anzulegen. Gab es mehrere Schiffe, ist die Weiterleitung in eine BKS umzuwandeln.

Präfixe zu 8. Bearbeiten

Die folgende Tabelle listet die Präfixe und ihrer Art der Schreibweise, die zur Anlegung der Weiterleitungen/BKS gem. 8 genutzt werden. Vor Erweiterung der Übersicht ist diese auf der Diskussionsseite zu diskutieren.

Präfix Nutzungsbereich eingeführt seit Quelle abgeschafft ab Quelle
HMS Royal Navy 1789 Portal Diskussion:Schifffahrt/Archiv 2008#HMS-Präfix
HMAS Royal Australian Navy 1911 Bewilligung eines Memorandums des First Lord of the Admiralty durch George V. am 10. Juli 1911[1]
HMCS Royal Canadian Navy 1911 Bewilligung eines Memorandums des First Lord of the Admiralty durch George V. am 10. Juli 1911[1]
KRI Streitkräfte Indonesiens, Marine 1981 Decree of the Chief of Naval Staff Number Skep / 2902 /IX // 1981
RMS Schiffe, die Post der Royal Mail befördern 1840 Präfixbeschreibung[2], Zeitpunkt unbelegt
USNS US Navy 1990 United States Navy Regulations, 1990, Article 0406 [3]
USS US Navy 1907 Executive Order 549, 8 January 1907[4] bzw. United States Navy Regulations, 1990, Article 0406 [3].
  1. a b „It is further humbly submitted to Your Majesty that the Naval Forces of the Dominions of Canada and Australia, should, in accordance with their wishes, have the prefix ‘ROYAL’ attached to the official title of those Forces, the Ships of War of the Dominions being called His Majesty’s Canadian and Australian ships respectively.
    Reginald McKenna, First Lord of the Admiralty,
    10 July 1911
    I approve of this memorandum with great satisfaction.
    G.R.I.”
    (online [abgerufen am 26. Juni 2017])
  2. Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, 5 Auflage. Band 2. Leipzig 1911., S. 541.
  3. a b 1. The Chief of Naval Operations shall be responsible for ... the assignment of classification for administrative purposes to water-borne craft and the designation of status for each ship and service craft.
    2. Commissioned vessels and craft shall be called “United States Ship” or “U.S.S.”
    3. Civilian manned ships, of the Military Sealift Command or other commands, designated “active status, in service” shall be called “United States Naval Ship” or “U.S.N.S.”
    4. Ships and service craft designated “active status, in service,” except those described by paragraph 3 of this article, shall be referred to by name, when assigned, classification, and hull number (e.g., "HIGH POINT PCH-1" or "YOGN-8").
    United States Navy Regulations, 1990, Article 0406
    (online [abgerufen am 04. Juni 2020])
  4. "In order that there shall be uniformity in the matter of designating naval vessels, it is hereby directed that the official designation of vessels of war, and other vessels of the Navy of the United States, shall be the name of such vessel, preceded by the words, United States Ship, or the letters U.S.S., and by no other words or letters"
    Executive Order 549, 8 January 1907 - unterzeichnet durch Theodore Roosevelt
    (online  [abgerufen am 04. Juni 2020])