Portal:Bahn/Anforderungen an Bahnartikel

Diese Seite bietet Hilfen zu auftretenden Fragen bei der Erstellung von Artikeln im Bereich Schienenverkehr.

„Schienenverkehr in …“ Bearbeiten

Zu jedem Staat, in dem es je Schienenverkehr gab, sollte es einen Artikel „Schienenverkehr in …“ geben. Auch Artikel dieser Art zu kleineren Verwaltungseinheiten (Bundesstaaten, Städte) sind zulässig.

Der Artikel sollte einen Überblick über die Geschichte des Schienenverkehrs bieten. Bei entsprechendem Umfang kann dieser Teil in einen Artikel „Geschichte der Eisenbahn in …“ ausgelagert werden.

Weiterhin sollte der Artikel Informationen zum heutigen Zustand des Schienenverkehrs bieten. In dieser Hinsicht sind das Angebot an Personen- und Güterverkehr, die Anzahl der verschiedenen Unternehmen der Zustand des Gleisnetzes etc. aufzuführen. Längere Listen zu Bahngesellschaften können ausgelagert werden.

„Geschichte der Eisenbahn in …“ Bearbeiten

Ein Artikel „Geschichte der Eisenbahn in …“ sollte einen umfassenden Überblick zum Ausbau des Netzes unter Berücksichtigung der allgemeinen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung des jeweiligen Landes geben.

Bahngesellschaft Bearbeiten

In Artikeln zu Bahngesellschaften sind vor allem die wirtschaftlichen Verhältnisse, die gebauten Bahnstrecken, der Fahrzeugpark sowie die Geschichte der Gesellschaft darzustellen.

Im Schienenverkehr tätige Unternehmen sind relevant, wenn der hauptsächliche Unternehmenszweck (>50 % des Umsatzes) im Schienenverkehr liegt und die

  • als Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) oder vergleichbares Unternehmen öffentliche Eisenbahninfrastruktur jeglicher Länge als Eigentümer oder im eigenwirtschaftlichen Betrieb betreiben, betrieben haben oder gebaut haben,
  • als Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) oder vergleichbares Unternehmen fahrplanmäßigen Schienenpersonennahverkehr oder -fernverkehr betreiben oder betrieben haben,
  • als EVU im Schienengüterverkehr (SGV) auf öffentlicher Eisenbahninfrastruktur
    • mindestens 10 Triebfahrzeuge zugleich betreiben oder betrieben haben und/oder
    • mindestens 50 Personenwagen oder 250 Güterwagen zugleich betreiben oder betrieben haben oder
  • ein Holdingunternehmen einer oder mehrerer Bahngesellschaften bzw. ein Unternehmen, das mindestens zwei relevante Gesellschaften verwaltet oder verwaltet hat (auch ohne selbst eigene Strecken zu besitzen) sind oder waren.

Tochterunternehmen können im Artikel der aktuellen bzw. letzten direkten Muttergesellschaft beschrieben und über Weiterleitungen erschlossen werden, wenn keine wesentlichen Unterschiede zu dieser bspw. hinsichtlich Geschichte, Fahrzeugpark, bedienten bzw. betriebenen Strecken oder Marktauftritt bestehen. Kleinere, als EIU tätige Unternehmen, deren Strecke/Streckennetz in einem einzigen Artikel beschrieben wird und deren/dessen Geschichte weitgehend mit der des betreibenden Unternehmens identisch ist, können im Artikel zur Strecke bzw. zum Netz beschrieben werden.

Außerdem gilt:

Ein Artikel kann auch zu Gesellschaften geschrieben werden, die während des Streckenbaues durch eine andere Gesellschaft gepachtet oder gekauft wurden, oder wenn sie Tochtergesellschaft einer anderen sind. Wenn zwei Bahngesellschaften zu einer neuen Gesellschaft anderen Namens fusionieren, erhalten die Vorgängergesellschaften einen eigenen Artikel, wenn sie die oben genannten Punkte erfüllen, sowie auch die durch Fusion hervorgegangene.

Eine Gesellschaft erhält keinen Artikel, wenn

  • zum Zeitpunkt der Auflösung, der Pacht oder des Kaufs der Gesellschaft durch eine andere der Streckenbau noch nicht begonnen hatte oder
  • die Gesellschaft durch eine andere Gesellschaft übernommen wurde, um eine Insolvenz aufzulösen, also praktisch unter anderem (oder gar gleichem) Namen neugegründet wurde (In diesem Fall kommt der Artikel unter das Lemma der Nachfolgegesellschaft).

Lemmawahl Bearbeiten

Als Lemma wird der letzte Name der Gesellschaft vor Auflösung oder Fusion mit einer anderen Gesellschaft gewählt. Dabei wird auf die rechtlichen Zusätze GmbH, AG, Company verzichtet.

Ausnahmen sind Gesellschaften, die Eisenbahn, Railroad oder Railway nicht im Namen führen, z. B. Reading Company

Ampersand (&) wird als „und“ geschrieben (bzw. in die jeweilige Landessprache übersetzt).

Weiterleitungen sollten von allen vorigen Namen der Gesellschaft angelegt werden, sowie auch von allen Gesellschaftsnamen, die keinen eigenen Artikel besitzen, deren Geschichte jedoch im Artikel der Nachfolgegesellschaft beschrieben ist. (Im letzteren Fall ist eine Auslagerung allerdings anzustreben, sofern eigene Relevanz besteht und genügend Material für einen gültigen Stub vorliegt.)

Sollte die Gesellschaft selbst einen Spitznamen oder ähnliches haben, wird ebenfalls eine Weiterleitung angelegt, bspw. Nickel Plate Road. Das Lemma sollte stets der tatsächliche Name der Gesellschaft sein, in dem Fall also New York, Chicago and St. Louis Railroad.

Notwendiger Inhalt Bearbeiten

  1. Gründungs- und Auflösungsdatum
  2. Angabe, aus welcher/n Gesellschaft(en) (durch Fusion mglw.) die Gesellschaft hervorging und durch welche sie mglw. übernommen wurde
  3. Angabe der Anteilseigner (soweit bekannt)
  4. Angabe der betriebenen Streckenlänge und der Region, in der sie betrieben werden
    1. Angabe, welche Strecken in Besitz der Gesellschaft sind/waren (wenn es zu viele sind, reichen die Hauptstrecken)
    2. Angabe, für welche Strecken Mitbenutzungsrechte bestehen/bestanden (sowohl der Gesellschaft auf fremden Strecken als auch fremder Bahnen auf Strecken der Gesellschaft)
    3. Angabe, auf welchen fremden Strecken die Gesellschaft außerdem den Betrieb geführt hat/führt und welche fremden Gesellschaften auf welchen Strecken der Gesellschaft den Betrieb geführt haben/führen
  5. bei existierenden Gesellschaften: Größe des Fahrzeugparkes und Anzahl der Beschäftigten
  6. Link auf die Homepage der Gesellschaft, sofern vorhanden

Weiterleitung auf Bahnstreckenartikel Bearbeiten

Ist eine Gesellschaft mit einer bestimmten Bahnstrecke untrennbar verbunden, kann die Beschreibung im Bahnstreckenartikel erfolgen. Das Lemma zur Bahngesellschaft wird in diesem Falle eine Weiterleitung.

Kategorisierung Bearbeiten

Bahngesellschaften werden entsprechend der Lage ihres Streckennetz in den Kategoriebaum unterhalb Kategorie:Bahngesellschaft eingeordnet. Für die Kategorisierung des Unternehmens nach der Lage ihres Unternehmenssitzes dienen die entsprechenden Ortskategorien und die Unternehmenskategorien.

Bahnstrecke Bearbeiten

In Bahnstreckenartikeln ist vor allem die Bahnstrecke als Bauwerk sowie der Betrieb dieser Strecke darzustellen. Auch die heutige Nutzung der Bahnstrecke ist darzustellen.

Eine Bahnstrecke erhält einen Artikel, wenn sie tatsächlich fertiggestellt wurde. Bei begonnenen oder projektierten Bahnstrecken ist nach Lage des Einzelfalles abzuwägen. Hier ist insbesondere die heutige Situation (vorhandene Relikte, Stand der Planung bzw. Ausführung) zu betrachten. Im Artikel zur entsprechenden Bahngesellschaft können Projekte erwähnt werden oder, wenn diese selbst die o.g. Kriterien nicht erfüllt, in einem Überblicksartikel zum Eisenbahnverkehr im entsprechenden Land/Bundesstaat aufgeführt werden.

Lemmawahl Bearbeiten

  • Bei der Auswahl des Streckenabschnittes erfolgt die Orientierung anhand der Streckennummer beziehungsweise anhand des historischen Bezuges.
  • Soweit vorhanden, wird der überregional bekannte Name der Bahnstrecke als Lemma verwendet. Regional verwendete umgangssprachliche Bezeichnungen sind nicht zulässig.
  • Bahnstrecke A–B (mit Streckenstrich), wobei A und B Stationsnamen sind, ist eine Weiterleitung auf den Namen der Bahnstrecke. Statt des Stationsnamens kann der Ortsname verwendet werden, wenn die Strecke alle oder den eindeutig wichtigsten Bahnhof des Ortes bedient. Falls kein Name vorhanden ist, ist „Bahnstrecke A–B“ das Lemma. Die Einsortierung in einer Kategorie erfolgt mit [[Kategorie:Kategoriename|A–B]]
  • Bahnstrecke B–A (mit Streckenstrich) ist eine Weiterleitung. Die Einsortierung in einer Kategorie erfolgt mit [[Kategorie:Kategoriename|B–A]]
  • Bahnstrecke A-B und Bahnstrecke B-A (mit Bindestrich als Ersatzschreibweise für den Streckenstrich) sind weitere Weiterleitungen, die aber nicht in Kategorien aufgenommen sind.

Notwendiger Inhalt Bearbeiten

  1. Infobox: Angabe über Länge, Streckenführung, Spurweite, Anzahl der Gleise (lässt sich meist über Google Earth rausfinden)
  2. Angabe der Bahngesellschaft(en), die die Strecke betreibt/betrieb(en)
  3. Beschreibung der Streckentopografie
  4. Eröffnungsdaten, Stilllegungsdaten
  5. Traktionsart (Pferdebahn, Elektrifizierung etc.)

Kategorisierung Bearbeiten

Bahnstrecken werden entsprechend der heutigen geografischen Lage kategorisiert.

  • Die Einsortierung in einer Kategorie muss bei Verwendung der Vorlage {{BS}}, die automatisch die [[Kategorie:Spurweite xxx]] erzeugt, mit {{SORTIERUNG:AB}} (ohne zwischenliegenden Bindestrich/Streckenstrich) und [[Kategorie:Kategoriename]] erfolgen.

Zug, Bahnlinie Bearbeiten

Zuglinien und einzelne Züge/Zugpaare sind nur in herausragenden Einzelfällen relevant. Soll heißen, in der Regel sind Regional- und Fernverkehrslinien sowie einzelne Zugpaare nicht relevant.

Herausragende Einzelfälle erreichen z. B. Relevanz, wenn auch eine Rezeption außerhalb des Bahnbereiches erfolgte. Hier wären zu nennen der Orient-Express, Golden Arrow, City of New Orleans und weitere Luxuszüge, aber auch Züge, die unter derselben Bezeichnung über eine lange Zeit im Angebot waren und prägend gewirkt haben (Karlex).

In den sonstigen Fällen werden Artikel zu Zuggattungen angelegt, und nicht zu den einzelnen Zügen.

Züge der TEE-, IC(E)- und EC-Ära haben in den meisten Fällen keine Relevanz. Da es sich hier nur um eine Zuggattung handelt, bei denen neben der Zugnummer auch ein Name geführt wurde, welcher normalerweise außerhalb des Bahnbereiches keine Bedeutung erhalten hat. Die Artikel zu Zuggattungen sollte jedoch nicht aus Fahrplantabellen, Unterwegshalten und Zugkompositionen bestehen. Der Artikel sollte einen Überblick über die Entwicklung und Verbreitung der Zuggattung geben.

Eine analoge Vorgehensweise ist auch bei D-, E-, RB- und RE-Angeboten möglich.

Sollte ein Zug alleine durch einen Unfall weitergehende Bekanntheit erhalten haben, ist ein Artikel über den Unfall selber anzulegen, und der Zugname/Nummer als Weiterleitung darauf einzurichten.

Züge und Bahnlinien können jedoch regelmäßig in den Ortsartikel (Abschnitt Verkehr), den Bahnstrecken- und Bahnhofsartikel aufgeführt werden.

Artikel, die ein komplettes Verkehrsnetz abbilden, z. B. ein S-Bahn-Netz, sind ausdrücklich erwünscht.

Eigene Bahnhofsartikel sollten dann angelegt werden, wenn sie nicht sinnvoll in einem Strecken- oder Übersichtsartikel (z.B. „Schienenverkehr in XY“ oder „Bahnhöfe in XY“) untergebracht werden können.

Ein Bahnhof kann durch einen der nachfolgenden Punkte relevant sein:

  • Relevanz durch Geschichte (dabei geht es um die Geschichte des Bahnhofes, nicht der Geschichte der Strecke, an der er liegt).
  • Architektonische Bedeutung: besondere Größe, Empfangsgebäude, weitere Anlagen wie Betriebswerke, Güterbahnhöfe etc., Bauform (Kopf-, Keil-, Turm-, Inselbahnhof etc.) etc.
  • Besondere verkehrliche Bedeutung (Bahnknotenpunkt oder regelmäßiger Fernverkehrshalt) oder betriebliche Besonderheiten, z.B. Grenzbahnhöfe, Spurwechselbahnhöfe (bzw. Übergang zu andersspurigen Strecken).

Für die Bedeutung eines Bahnhofes ist nicht nur die heutige, sondern auch die frühere Bedeutung zu berücksichtigen.

Sonstige Bahnhöfe und vor allem Haltestellen/Haltepunkte sind im entsprechenden Streckenartikel oder einem Sammelartikel abzuhandeln. Die Verkehrsbedeutung für eine Gemeinde kann auch im Ortsartikel abgehandelt werden.

Lemmawahl Bearbeiten

Allgemeines

Bahnhöfe im deutschsprachigen Raum

Bahnhöfe in Ländern mit lateinischen Schriften

  • Ist im Bahnhofsnamen keine Ortsbezeichnung enthalten, wird diese in der Landesbezeichnung davorgestellt (Beispiel: Chicago Union Station).

Bahnhöfe in Ländern mit nichtlateinischen Schriften

  • Es gilt die Namenskonvention für das entsprechende Schriftsystem bzw. die Sprache

Notwendiger Inhalt Bearbeiten

Ein eigener Artikel für einen Bahnhof sollte folgenden Inhalte haben:

  • Baujahr
  • Bauform (Kopfbahnhof, Keilbahnhof, Turmbahnhof ...)
  • Strecken, die den Bahnhof berühren
  • Bahngesellschaften, die den Bahnhof nutzen
  • Geschichte
  • Architektur
  • Angaben zum Betrieb
     
  • Die folgenden Informationen sind – soweit vorhanden – wünschenswert:
    • Anzahl der Gleise und/oder Bahnsteige
    • Unfälle
    • Erwähnung in Literatur, Film usw.

Erwähnung in anderen Artikeln Bearbeiten

  • Bahnhöfe, für die ein eigener Artikel nicht sinnvoll ist, werden bei der Gemeinde erwähnt, die dadurch Bahnanschluss erhält sowie im entsprechenden Bahnstreckenartikel.
  • Für Städte mit mehreren Bahnhöfen kann ein Sammellemma Bahnhöfe der Stadt XY eingerichtet werden. Besser ist ein Lemma Schienenverkehr in XY oder Eisenbahnknoten XY, das das gesamte Bahnsystem in einer Stadt/Region darstellt.
  • Wenn ein Bahnhof im Gemeindeartikel erwähnt ist, sollte ein Anker {{Anker|Bahnhof}} eingefügt werden. Damit kann dieser Text mittels [[Gemeindename#Bahnhof]] verlinkt werden, auch wenn es keine Abschnittsüberschrift dazu gibt.

Schienenfahrzeuge Bearbeiten

Jede Lokomotiv- oder Triebwagenreihe oder -bauart ist relevant. Unterbauarten, abweichende Lieferserien oder einzelne Exemplare (mit herausragender Geschichte) einer Baureihe sind im Hauptartikel zu behandeln.

Eigene Artikel erhalten nur Triebfahrzeuge, die fertiggestellt wurden, unabhängig davon, ob und wie lange sie im Betrieb waren bzw. funktionierten.

Projekte über nicht fertiggestellte Triebfahrzeuge erhalten grundsätzlich kein eigenes Lemma. Inhaltlich können diese Projekte eingebracht werden in:

  • Artikel zu technisch verwandten Fahrzeugen, die gebaut wurden. (Vorgänger, Nachfolger etc.)
  • Artikel zu gebauten Triebfahrzeugen, welche die gleichen Aufgaben bei einer Bahngesellschaft hatten.
  • Sammelartikel über bestimmte Bauformen
  • Sammelartikel zu Triebfahrzeugen einer bestimmten Bahngesellschaft oder Herstellers

Lemmawahl Bearbeiten

Die Namenskonvention besteht vereinfacht aus den drei Teilen: 1. Bahngesellschaft, 2. Reihe, Klasse oder Baureihe, 3. Bezeichnung.

Bei der Bahngesellschaft wird die gebräuchlichste Abkürzung verwandt, die Kennzeichnung „Reihe“ oder „Baureihe“ kann gegebenenfalls entfallen.

Der Artikel wird in der Regel unter der ältesten Bezeichnung angelegt, alle anderen Bezeichnungen sind Weiterleitungen.

Kategorisierung Bearbeiten

Triebfahrzeuge werden kategorisiert nach:

Kategorie:Triebfahrzeug nach Bahngesellschaft-Kats werden in denjenigen Kategorien des Bereiches Kategorie:Triebfahrzeug nach Staat eingeordnet, in denen die Mehrzahl der Fahrzeuge zugelassen oder eingesetzt werden oder wurden.
Fahrzeuge von nationalen Tochtergesellschaften sind in jeweils separaten Kategorien einzuordnen.