Unter Parlamentarisierung versteht man historisch den Machtveränderungsprozess im 19. und 20. Jahrhundert von der absolutistischen Monarchie zur verfassungsrechtlichen Demokratie mit gesetzgebenden Parlamenten, bestimmt durch freie Volkswahlen meist in einem Mehrparteiensystem.

Im staatsrechtlichen Sinne ist eine Demokratie oder eine konstitutionelle Monarchie dann parlamentarisiert, wenn nicht das Staatsoberhaupt oder der Monarch, sondern das Parlament die Regierung bestimmt, d. h. ein- bzw. absetzt. Eine konstitutionelle Monarchie kann daher parlamentarisiert oder nicht parlamentarisiert sein. Eine konstitutionelle Monarchie ist nicht allein dadurch „parlamentarisiert“, dass sie ein Parlament hat. Es kommt darauf an, ob dies Parlament die Regierung bestimmt und, ob diese Regierung dem Parlament verantwortlich ist. Ist eine konstitutionelle Monarchie nicht parlamentarisiert (wie z. B. das deutsche Kaiserreich), bestimmt und ernennt der Monarch die Regierung, die theoretisch nicht von einer Parlamentsmehrheit getragen sein muss und die dem Monarchen und nicht dem Parlament verantwortlich ist.

Die meisten heutigen europäischen Monarchien sind parlamentarisierte Monarchien (Ausnahme Liechtenstein).