Ohra (Fluss)

Fluss in Deutschland

Die Ohra ist ein 20 Kilometer langer Fluss in Thüringen. Das Quellgebiet mit dem Kernwasser und dem Silbergraben liegt westlich von Oberhof am Rande eines Hochmoores.[1]

Ohra
Die Ohrabrücke in der Altstadt von Ohrdruf

Die Ohrabrücke in der Altstadt von Ohrdruf

Daten
Lage Thüringen, Deutschland
Flusssystem Elbe
Abfluss über Apfelstädt → Gera → Unstrut → Elbe → Nordsee
Quelle Zusammenfluss von Silbergraben und Kernwasser
50° 42′ 39″ N, 10° 40′ 35″ O
Quellhöhe 850 m ü. NN
Mündung bei Hohenkirchen in die ApfelstädtKoordinaten: 50° 51′ 29″ N, 10° 43′ 39″ O
50° 51′ 29″ N, 10° 43′ 39″ O
Mündungshöhe 329,5 m ü. NN
Höhenunterschied 520,5 m
Sohlgefälle 26 ‰
Länge 20 km
Rechte Nebenflüsse Hopbach
Kleinstädte Ohrdruf
Gemeinden Luisenthal, OT Hohenkirchen (Gemeinde Georgenthal)

Am Fuß des Böhlers vereinen sich beide Quellbäche und heißen ab dort Ohra. Der Flussname Ohra wird 1378 erstmals in der Schreibweise ora überliefert. 1512 heißt er Ohra, 1580 Uhra, 1642 Uhre. In Stutzhaus hieß die Ohra auch Wilder Graben.

Der Fluss besaß bereits im Mittelalter enorme Bedeutung. Er war herrschaftliches Fischwasser, diente zum Antrieb von Mühlen, Pochwerken, Kupfer- und Eisenhämmern. In Ohrdruf benutzten ihn die Lohgerber bei der Lederherstellung. Ab 1639 wurde die Holzflößerei auf der Ohra und Apfelstädt begründet. Das Holz wurde nach Erfurt verfrachtet.

Eine Steinbrücke stürzte am 15. Dezember 1856 in den Fluss.[2]

Das verhältnismäßig weiche, weil kalkarme Wasser der Ohra war für den Betrieb von Dampfmaschinen und -lokomotiven vorzüglich geeignet, daher wurde seitens der Reichsbahn der Bau einer Talsperre angefragt. Die südlich von Luisenthal gelegene Ohra-Talsperre wurde jedoch erst 1957 erbaut.

Literatur Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Thüringer Landesvermessungsamt TK25 - Blatt 5230 Oberhof. Erfurt 2008, ISBN 978-3-86140-403-3.
  2. Pierer's Universal Lexikon der Vergangenheit und Gegenwart oder Neuestes encyclopadisches Wörterbuch. Band 12, H. A. Pierer, Altenburg 1861, S. 243.