Die ordonnance de non-lieu bezeichnet im französischen Strafprozessrecht den Beschluss über die Einstellung des Verfahrens durch den juge d’instruction (Untersuchungsrichter) nach Art. 177 CPP. Die Einstellung kann sowohl aus tatsächlichen (non-lieu par des raisons de fait) als auch aus rechtlichen Gründen (non-lieu par des raisons de droit) geschehen.

Einem non-lieu par des raisons de fait eignet beschränkte Rechtskraft (chose jugé). Eine Neuaufnahme ist nur unter folgenden Bedingungen (Art. 188 bis 190 CPP) möglich:

  • Vorliegen neuer Tatsachen,
  • Veranlassung des ministère public an die zuständige Staatsanwaltschaft, einen Antrag auf réouverture part les charges nouvelles zu stellen und
  • die Bestätigung durch das Untersuchungsgericht, dass es sich um neue Tatsachen handelt.

Grenzüberschreitend ist die Entscheidung des non-lieu besonders für Art. 54 des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) relevant.

Literatur Bearbeiten

  • Hans-Heiner Kühne: Ne bis in idem in den Schengener Vertragsstaaten. In: JZ. Nr. 18, 1998, S. 877–880.

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