Niedersächsisches Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke

Das Niedersächsische Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke ist ein Landesgesetz in Niedersachsen.

Basisdaten
Titel: Niedersächsisches Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke
Abkürzung: NPsychKG
Art: Landesgesetz
Geltungsbereich: Niedersachsen
Rechtsmaterie: Betreuungsrecht
Ursprüngliche Fassung vom: 30. Mai 1978
(Nds. GVBl. S. 443)
Inkrafttreten am:
Letzte Neufassung vom: 16. Juni 1997 (Nds. GVBl. 1997, 272)
Inkrafttreten der
Neufassung am:
1. Juli 1997
Letzte Änderung durch: Art. 13 G vom 16. Mai 2018 (Nds. GVBl. S. 66)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
25. Mai 2018
Weblink: Text des Gesetzes
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Es regelt Hilfen für Personen, die infolge einer psychischen Störung krank oder behindert sind oder gewesen sind oder bei denen Anzeichen für eine solche Krankheit oder Behinderung bestehen, und die Unterbringung von Personen, die in diesem Sinne krank oder behindert sind.

2013 wurde von Experten die Zwangsmedikation kritisiert.[1]

Die Neufassung wurde 2015 diskutiert.[2]

Im Land gibt es sechs Besuchskommissionen.[3]

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Wolf-Dieter Narr, Thomas Saschenbrecker: Zur Frage der Verfassungskonformität der geplanten Neufassungen der Gesetze zur Unterbringung psychisch kranker Menschen in den Bundesländern Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Hessen sowie der Maßregelvollzugsgesetze der Länder Schleswig-Holstein, Hessen und Niedersachsen. Stellungnahme, Mai 2013
  2. Kabinett gibt neues Psychisch-Kranken-Gesetz zur Verbandsbeteiligung frei Website der Niedersächsischen Staatskanzlei, 7. Oktober 2015
  3. Ausschuss für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung/Besuchskommissionen. Abgerufen am 8. November 2018.

Weblinks Bearbeiten