Der Neophyt (von griechisch νεόφυτος ‚frisch gepflanzt, neu bekehrt, Neuling‘; lateinisch neophytus ‚frisch Getaufter, frisch Bekehrter‘) ist eine Person, die vor kurzem einen neuen Glauben angenommen hat. Das ist im Christentum ein erwachsener, kürzlich Getaufter, der nach dem Katechumenat und seiner Taufe in angemessener Unterweisung zu vollerer Kenntnis der Wahrheit des Evangeliums und zur Erfüllung der durch die Taufe übernommenen Pflichten zu führen bzw. zu aufrichtiger Liebe zu Christus und seiner Kirche anzuleiten ist.[1] Traditionsgemäß trägt der Neophyt von Beginn der Osternacht an bis zum 1. Sonntag nach Ostern weiße Kleider.

Auch die in einen Mönchsorden neu Aufgenommenen, Neugetaufte bei den Spanischen Missionen bzw. neue Mitglieder in bestimmten Geheimbünden wurden Neophyten genannt. Bis zum 15. Jahrhundert durften sie keine Kirchenämter bekleiden, danach wurde diese Einschränkung in Spanien, später von der ganzen Kirche aufgehoben.

Im Mittelalter wurden auch manche als Neophyt oder Neophitus bezeichnet, die nicht ganz freiwillig zur Taufe kamen. So wurden jüdische Kinder und Jugendliche im Zuge der Wiener Geserah von 1420/21 getauft. Beim Theologen Leubmann von Melk geht dies z. B. aus einer Anmerkung bei seiner Zulassung zum Bakkalaureat hervor.

Hintergrund Bearbeiten

Bereits in den Mysterienkulten finden sich esoterische Traditionen, die vom Christentum übernommen wurden. Die neu in diese Geheimbünde aufgenommenen Mitglieder wurden Neophyten genannt, die gemäß dem Arkanprinzip zu Geheimhaltung verpflichtet waren und Schweigen über alles Gesehene, Gehörte und Erkannte bewahren mussten. Der Aufnahme in eine esoterische Gemeinschaft geht eine Zeit der (Selbst-)Prüfung voraus, in welcher der Neophyt von einem Meister oder Guru betreut wird, der ihn das Wissen der Gemeinschaft und ihr Mysterium erleben lässt. In dieser Probezeit muss sich der Neophyt gelegentlich gewissen Praktiken wie Fasten, Schlafentzug und Trance – teils unter Heranziehung von Drogen – unterziehen. Die Probezeit, endet mit einer Initiation oder Einweihung, nach der der Neophyt als „Erwachter“ oder „Neugeborener“ in die Gemeinschaft aufgenommen wird.[2][3][4][5]

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Can. 789 CIC.
  2. Gerhard Krause, Gerhard Müller: Theologische Realenzyklopädie. Band 16: Idealismus – Jesus Christus IV. Walter de Gruyter Verlag 1987, ISBN 3-11-011159-4, S. 158.
  3. Marc Roberts: Das neue Lexikon der Esoterik. Schwarzkopf & Schwarzkopf Verlag, Berlin 2005, ISBN 3-89602-537-6, S. 297–298.
  4. Horst E. Miers: Lexikon des Geheimwissens. Goldmann Verlag, München 1993, ISBN 3-442-12179-5, S. 176, S. 444.
  5. Karl R. H. Frick: Licht und Finsternis. Gnostisch-theosophische und freimaurerisch-okkulte Geheimgesellschaften bis zur Wende des 20. Jahrhunderts. 2 Bände in 1 Band. Band 2: Geschichte ihrer Lehren, Rituale und Organisationen. Marix Verlag, Wiesbaden 2005, ISBN 3-86539-044-7, S. 274, S. 368–370.