Die Listenfärbung ist ein Begriff der Graphentheorie und eine Verallgemeinerung der Kantenfärbung und der Knotenfärbung.

Definition Bearbeiten

Ist   ein Graph und   eine Mengenfamilie beliebiger Mengen, so heißt eine gültige Knotenfärbung   mit   für alle Knoten   des Graphen eine Färbung aus den Listen   oder Listenfärbung. Ein Graph heißt k-listenfärbbar, wenn für alle Listen mit k Elementen stets eine Knotenfärbung aus diesen Listen existiert. Das kleinste k, so dass der Graph k-listenfärbbar ist, heißt listenchromatische Zahl des Graphen und wird mit   bezeichnet.

Anschaulich wird also zu jedem Knoten eine Liste mit verfügbaren Farben vorgegeben und der Graph muss daraufhin so gefärbt werden, dass zwei benachbarte Knoten nie dieselbe Farbe haben.

Analog lassen sich Kantenfärbungen aus Listen definieren. Das kleinste k, so dass G für alle Listen mit je k Farben kantenfärbbar ist, wird listenchromatischer Index genannt und mit   bezeichnet. Formal ist  , wobei   der Kantengraph von   ist.

Beispiel Bearbeiten

 

Für den oben Abgebildeten Graphen mit 5 Knoten ist zu jedem Knoten   eine Liste   von verfügbaren Farben für eine Knotenfärbung vorgegeben. Eine gültige Knotenfärbung aus den Listen wäre z. B.  

Eigenschaften Bearbeiten

  • Da Listenfärbungen eine Verallgemeinerung von gewöhnlichen Färbungen sind, gilt stets   und  . Dabei ist   die Chromatische Zahl des Graphen ist und   die Kantenchromatische Zahl.
  • Sind alle Listen   gleich, so entspricht die Listenfärbung genau der Kantenfärbung bzw. Knotenfärbung.
  • Jeder planare Graph ist 5-Listenfärbbar.
  • Für jeden bipartiten Graph gilt   wobei   der Maximalgrad des Graphen ist.
  • Vermutlich gilt für jeden Graphen   (Listenfärbungsvermutung). Dies wurde aber bisher nicht bewiesen.

Literatur Bearbeiten