Liste der Naturdenkmale in Burgdorf (Region Hannover)

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Die Liste der Naturdenkmale in Burgdorf nennt die Naturdenkmale in Burgdorf in der Region Hannover in Niedersachsen.

Schild Naturdenkmal
Schild Naturdenkmal

Naturdenkmale Bearbeiten

Im Gebiet der Stadt Burgdorf sind 5 Naturdenkmale verzeichnet.

Bild Bezeichnung Ort, Lage Beschreibung Schutzzweck Nummer


 
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Flaatbruch Otze
(52° 30′ 20,5″ N, 10° 2′ 10,7″ O)
Der Niedermoorrest wurde zum Schutz sehr selten gewordener Pflanzengesellschaften als Naturdenkmal ausgewiesen. Er ist inmitten der Feldflur von besonderer Eigenart.[1]
Das Niedermoor in der Feldmark von Otze wird durch eine Baumreihe begrenzt; durch die Lücken sieht man die umgebenden Felder.
ND-H 042[2]
 
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14 Eichen am „Großen Stern“ Burgdorf
(52° 25′ 59,1″ N, 10° 4′ 14,8″ O)
Die Baumgruppe am „Großen Stern“ wurde wegen ihrer Seltenheit und Eigenart unter Schutz gestellt. Sie hat zudem große Bedeutung für die Heimatkunde. Beim „Großen Stern“ handelt es sich um einen historischen Ort, der durch die kreisförmige Anpflanzung von Eichen besonders hervorgehoben wurde. So war er im 17./18. Jahrhundert der Ausgangspunkt für die großen Parforcejagden der Celler Herzöge. Er stellt noch heute einen markanten Grenzpunkt dar. In der Mitte des Rings liegt der sogenannte „Urgestern“ dessen Ursprung jedoch nicht dokumentiert ist.[1] ND-H 060[2]
 
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Baumreihe mit 4 Robinien Ramlingen-Ehlershausen
im Gehrbergsfeld
(52° 31′ 0,6″ N, 9° 59′ 25,8″ O)
Die geschützte Baumreihe besteht aus 4 vitalen Einzelbäumen von arttypischem Wuchs. Sie stehen in gerader Ost-West-Ausrichtung auf einer kleinen Anhöhe, so dass ihr Erscheinungsbild in der ansonsten sehr kahlen Landschaft besonders auffällig ist. Aufgrund dieser Eigenart wurden sie zum Naturdenkmal erklärt.[1] ND-H 074[2]
 
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Nasswiese am Hechtgraben Otze
(52° 28′ 39,6″ N, 10° 0′ 22,1″ O)
Bei der Wiese am Hechtgraben handelt es sich um eine noch gut erhaltene Nasswiese auf anmoorigem Boden, die durch seltene Feuchtgrünlandgesellschaften mit anschließenden Hochstaudenfluren, Röhrichten, Seggenrieden und Erlenbruchwaldsaum charakterisiert wird. Schutzgründe sind ihre Seltenheit und Eigenart sowie ihre Bedeutung für die Wissenschaft[1] ND-H 161[2]
 
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Eiche in Schillerslage Schillerslage
(52° 27′ 47,2″ N, 9° 57′ 45,7″ O)
Die Eiche wurde aufgrund ihres besonders gleichförmigen Wuchses und ihrer tief ansetzenden Krone unter Schutz gestellt. Der Baum ist aufgrund seiner Größe sehr auffällig und prägt den Ort Klein Schillerslage. Zudem hat die Eiche aufgrund ihres Alters eine große Bedeutung für Wissenschaft und Heimatkunde.[1] ND-H 170[2]

Ehemalige Naturdenkmale Bearbeiten

Seit dem Jahr 2001[3] wurde der Schutz für drei Naturdenkmale in Burgdorf aufgehoben.

Bild Bezeichnung Ort, Lage Beschreibung Schutzzweck Nummer
 

BW

Eichenhain Dachtmissen
(52° 27′ 57,6″ N, 10° 2′ 56,4″ O)
Bäume liegen in Falltiefe neu erbauter Wohnhäuser. Stark veränderter Charakter vom Eichenhain zu reiner „Waldkulisse“.[4] ortsbildprägend ND-H 040[4]
 
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Eichenhain Beinhorn
(52° 26′ 30,4″ N, 9° 56′ 43″ O)
Der Eichenhain wurde wegen seiner Bedeutung für das Ortsbild von Beinhorn unter Schutz gestellt. Eichengruppen dieses Alters sind hier sehr selten und stellen deshalb etwas Besonderes dar.[1]
Der Schutz wurde 2020 aufgehoben, da der Bestand an Vitalität und Geschlossenheit verloren hatte und der ortsbildprägende Charakter durch Straßenausbau und Wohnbebauung in der Umgebung nicht mehr zutraf.[5]
ND-H 041[2]
 
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2 Stieleichen Burgdorf
auf der östlichen Wegeecke gegenüber der Molkerei
(52° 26′ 40,2″ N, 10° 0′ 5,4″ O)
Grund für die Unterschutzstellung beiden Eichen war deren schöner und stattlicher Wuchs sowie ihr Ansehen bei den Bewohnern dieses Stadtteils. Durch mehrere Rückschnitte der Kronen und erforderliche Sicherungssysteme in Krone und Stamm, besteht die hauptsächliche Schutzwürdigkeit der Bäume heute in ihrer Bedeutung für die Heimatkunde und der Prägung des Stadtbildes.[1]
2012 wegen Pilzbefall aus Verkehrssicherungsgründen gefällt. Im Oktober 2016 aus dem Denkmalverzeichnis gestrichen.[6]
ND-H 061[6]

Weblinks Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. a b c d e f g Amtsblatt Sonderausgabe vom 4. Oktober 2010 Anlage 1 - Seiten 11 bis 34; pdf (232,91 kB; auf hannover.de abgerufen am 10. März 2015)
  2. a b c d e f Fachbereich Umwelt: 19. Verordnung über Naturdenkmäler in der Region Hannover (Neuregelungsverordnung). in Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover (pdf; 63,3 kB). hannover.de, 17. April 2007, S. 1–4, archiviert vom Original am 2. April 2015; abgerufen am 9. Januar 2016.
  3. Verzeichnis der Naturdenkmale im Landkreis Hannover gem. § 31 Abs. 1 des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes (Stand: 06/2001). in Regionsrechtssammlung. 32 Sicherheit und Ordnung (pdf; 170,76 kB). Region Hannover, März 2008, archiviert vom Original am 3. April 2015; abgerufen am 9. Januar 2016.
  4. a b 15.Verordnung über Naturdenkmale in der Region Hannover. in Amtsblatt für die Region Hannover Nr. 22/2005 (pdf; 641,78 kB). hannover.de, 19. Mai 2005, S. 182–190, archiviert vom Original am 6. April 2015; abgerufen am 29. November 2022.
  5. 3. Änderungsverordnung zur 19. Verordnung über Naturdenkmäler in der Region Hannover (Neuregelungsverordnung) vom 07.09.2010. (PDF; 8,16 MB) in: Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover Nr. 02/2020. 16. Januar 2020, S. 26–51, abgerufen am 2. November 2020.
  6. a b Anlage 2 zur 2. Änderungsverordnung zur 19. Verordnung über Naturdenkmäler in der Region Hannover(Neuregelungsverordnung) vom 07.09.2010. (PDF; 5,27 MB) in: Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover Nr. 43/2016. S. 452, abgerufen am 26. April 2019.