Liste der Mitglieder der Badischen Ständeversammlung beim vierten außerordentlichen Landtag 1897

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Diese Liste umfasst die Mitglieder der Ständeversammlung des Großherzogtums Baden für die Sessionen des vierten außerordentlichen Landtags wegen der Umwandlung von 4%igen Staatsanleihen in 3,5%ige Staatsanleihen. Die Eröffnung fand am 11. Januar 1897 statt. Die Schlusssitzung fiel auf den 18. Januar 1897. Insgesamt fanden zwei Sitzungen[1] der Ersten Kammer und drei Sitzungen[2] der Zweiten Kammer statt.

Präsidium der Ersten Kammer Bearbeiten

Präsident: Prinz Wilhelm von Baden
1. Vizepräsident: Freiherr Franz von Bodman
2. Vizepräsident: Geheimer Kommerzienrat Philipp Diffené

Mitglieder der Ersten Kammer Bearbeiten

Prinzen des Hauses Baden Bearbeiten

Standesherren Bearbeiten

Vertreter der katholischen Kirche Bearbeiten

Vertreter der evangelischen Landeskirche Bearbeiten

Vertreter des grundherrlichen Adels Bearbeiten

Oberhalb der Murg Bearbeiten

Unterhalb der Murg Bearbeiten

Vertreter der Landesuniversitäten Bearbeiten

Vom Großherzog ernannte Mitglieder Bearbeiten

Präsidium der Zweiten Kammer Bearbeiten

Präsident: Albert Gönner[3]
1. Vizepräsident: Georg Karl Lauck
2. Vizepräsident: Hermann Klein

Die Mitglieder der Zweiten Kammer Bearbeiten

Die Mitglieder der Zweiten Kammer beim vierten außerordentlichen Landtag waren dieselben wie beim 37. Landtag in den Jahren 1895 und 1896. Lediglich das verstorbene Mitglied Heinrich August Wittmer wurde durch den im 50. Wahlbezirk (Eppingen, Sinsheim) nachgewählten Abgeordneten Philipp Reichardt ersetzt.

Literatur Bearbeiten

Belege und Anmerkungen Bearbeiten

  1. Ludwig Bauer, Bernhard Gißler: Die Mitglieder der Ersten Kammer der Badischen Ständeversammlung von 1819 – 1912. Fidelitas, Karlsruhe 1913, 5. Auflage, S. 56
  2. Adolf Roth und Paul Thorbecke: Die badischen Landstände. Landtagshandbuch. Verlag der G. Braunschen Hofbuchdruckerei, Karlsruhe 1907, S. 272
  3. a b c d e f Dieser Mandatsträger ist in den amtlich veröffentlichten Abgeordnetenlisten als promovierter Akademiker ausgewiesen, d. h. dort üblicherweise mit einem vor dem Namen stehenden Doktor-Grad verzeichnet